Zur Verwaltung der Erbbaurechte zählen die Bestellung von Erbbaurechten, Belastungsgenehmigungen, Verkaufsgenehmigungen, Wertsicherung, Verlängerung von Erbbaurechten inklusive Festsetzung des neuen Erbbauzinses etc.
Neben den im Erbbaurecht vergebenen Grundstücken im Eigentum der Hansestadt Uelzen, verwaltet die Abteilung Liegenschaften auch die Erbbaugrundstücke der Gerhard-Greyer-Stiftung, des Brasche Lehens, des Eschemannschen Lehens und des Mestwarth Lehens. Bei diesen Stiftungen bzw. Lehen ergibt sich die Besonderheit, dass ein Verkauf der Grundstücke schon aus satzungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die jeweiligen Gründer haben in der Entstehung aufgetragen, dass Verkäufe des Vermögens nicht möglich sind.
Die Hansestadt Uelzen hat in ihrer Ratssitzung am 15.03.2023 folgende Beschlüsse zum Umgang mit Erbbaurechten zu Wohnzwecken gefasst:
- Zukünftig werden keine Verkäufe von mit Wohnerbbaurechten belasteten städtischen Grundstücken mehr vorgenommen.
- Der Erbbauzins bei der Verlängerung von Erbbaurechten zu Wohnzwecken berechnet sich anhand des gültigen Bodenrichtwertes, vermindert um gezahlte Beiträge.
- Die Verzinsung des individuellen Bodenwertes beträgt 4 %.
- Sofern das Erbbaurecht eine Laufzeit zwischen fünf und maximal 40 Jahren aufweist (gerechnet ab dem Tag der Anfrage bei der Hansestadt Uelzen), wird der sich jeweils ergebende Erbbauzins jeweils um 1 % pro Jahr Restlaufzeit reduziert, maximal um 40 %.
- Der sich nach einer Verlängerung ergebende Erbbauzins darf maximal das Achtfache des bisher gezahlten Erbbauzinses betragen. Sofern dieser Betrag überschritten wird, findet eine Kappung des darüber hinausgehenden Betrages statt.
Hinweis:
Diese Regelungen gelten ausschließlich für die im Eigentum der Hansestadt Uelzen befindlichen Erbbaugrundstücke.
Generelle Informationen zum Erbbaurecht können Sie zum Beispiel unter folgendem Link abrufen: https://www.erbbaurechtsverband.de