Lärmaktionsplan der Hansestadt Uelzen

Der Schutz vor der Immission Lärm ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes und dient der Verhinderung und Reduzierung von körperlichen und geistigen Schäden beim Menschen.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002. Danach müssen die hierfür zuständigen Gemeinden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den Lärmaktionsplan 2024 für die Hansestadt Uelzen beschlossen.

Die detaillierte Untersuchung auf Grundlage der Lärmkartierung zeigt auf, dass im Stadtgebiet im Verlauf der Bundesstraße 71 die Greyerstraße und Hochgraefestraße am stärksten belastet sind. Eine sehr hohe Belastung trifft auch auf einzelne Gebäude entlang der Bundesstraße 191 zu.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung beziehen sich daher auf diese Abschnitte.

Für die betrachteten Hauptverkehrsstraßen B 191, B 4 und B 71 ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) der zuständige Baulastträger. Ein rechtlicher Anspruch der Hansestadt und der Bevölkerung auf Umsetzung der Maßnahmen in der Baulast des Landes besteht nicht.

Schienenlärm findet keinen Eingang in den Lärmaktionsplan, hierfür stellt das Eisenbahnbundesamt eigene Lärmaktionspläne auf.

Der Lärmaktionsplan kann von jedermann bei der Hansestadt Uelzen, Planungsabteilung, Zimmer 345, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Lärmaktionsplans Auskunft verlangen.