Terminvereinbarungen und telefonische Beratungsgespräche
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) steht für alle Fragen zum Förderprogramm zur Verfügung. Auch Auskünfte zum Sanierungsverfahren oder Fragen zu privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantwortet die NLG gerne. Interessierte Bauwillige sowie Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch beraten lassen:
NLG
Martin Wittenberg
Telefon: 04131 9503-27
Mail: martin.wittenberg@nlg.de
2015 wurde die historische Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Im Jahr 2020 erfolgte die Überführung in die Programmkomponente "Lebendige Zentren".
Bis zum 31.12.2031 können Sie für private Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden bis zu 40 % Förderung erhalten!
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden, die zur Behebung von baulichen, energetischen und gestalterischen Mängeln und Missständen und zur Verbesserung des Nutzwertes beitragen.
Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben sowie der Sanierungsziele der Hansestadt Uelzen.
Sie sind im Eigentum eines denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäudes innerhalb des Fördergebiets? Dann möchten wir Sie explizit auf die Möglichkeit der Förderung hinweisen, die Sie erhalten können, wenn Sie sich zu einer Sanierungsmaßnahme Ihres Gebäudes entschließen. Gerne möchten wir Ihnen auch im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs mit unserem Architekten das Verfahren und die Wirtschaftlichkeit nahebringen, zukunftsweisend in Ihr Eigentum zu investieren und von den Zuschüssen zu profitieren.
Das Städtebauförderungsprogramm
Im August 2015 wurde die historische Innenstadt der Hansestadt Uelzen mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. 2020 erfolgte eine Umstrukturierung der Förderkulisse, sodass die Sanierungsmaßnahme in das Programm "Lebendige Zentren" überführt wurde. Auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll eine gezielte Entwicklung der Uelzener Innenstadt vorangetrieben werden. Zur Sicherung der Entwicklungsziele hat der Rat der Hansestadt Uelzen im Januar 2016 eine Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet beschlossen. Das Sanierungsgebiet umfasst 15,16 ha. Im Jahr 2022 wurde das Gebiet erweitert. Das Sanierungsgebiet integriert nun den Naturraum Ilmenau-Aue und trägt die Bezeichnung "Innenstadt inklusive Grünband Ilmenau-Aue". Das Gebiet umfasst insgesamt 37,31 ha.
Wesentliche Ziele des Förderprogramms sind
- die Erhaltung der historisch gewachsenen Stadtstruktur sowie der denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Bausubstanz
- die Entwicklung des Ortskerns zum touristischen Anziehungspunkt.
- die Stärkung der historischen Innenstadt als Standort für Handel und Dienstleistung sowie als attraktiver Wohnort
- Aufwertung und Vernetzung der Freiflächen und Naherholungsbereiche
- Schaffung hochwertiger Biotopstrukturen
- Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Im Fokus der Stadtsanierung steht vor allem die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen. Hierzu wurde bereits die Förderrichtlinie „Uelzen Innenstadt“ erarbeitet, die im Juni 2016 in Kraft getreten ist. Die 1. Änderung der Förderrichtlinie hat der Rat der Hansestadt im Dezember 2019 beschlosssen. Eine zweite Änderung mit attraktiveren Förderbedingungen erfolgte mit Ratsbeschluss am 13.03.2023, eine dritte Änderung mit Ratsbeschluss am 13.11.2023. An der Finanzierung dieses Programms beteiligen sich der Bund, das Land Niedersachsen und die Kommune zu je einem Drittel.
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden, die zur Behebung von baulichen, energetischen und gestalterischen Mängeln und Missständen und zur Verbesserung des Nutzwertes beitragen, dies sind insbesondere:
- Die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Wänden
- Wärmedämmende Maßnahmen
- Erneuerung von Fenstern
- Schaffung barrierefreier Zugänge
- Herstellung von Belichtungen
- Technische Optimierung der Heizungsanlage
Das Förderprogramm endet Mitte 2025. Laufende Modernisierungsmaßnahmen können aber noch bis zum 31.12.2028 abgerechnet werden.
Hier finden Sie alle Dokumente zum Sanierungsprogramm.
Der Sanierungsberater
Seit Mai 2016 unterstützt die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) als Sanierungsberater die Hansestadt Uelzen bei der Umsetzung des Förderprogramms. Zu den wesentlichen Aufgaben der NLG gehören die Information über alle Möglichkeiten, die das Förderprogramm bietet, und der direkte Kontakt zu den Eigentümern. Die NLG ist Schnittstelle zwischen allen Beteiligten und berät sowie unterstützt bei den Modernisierungsmaßnahmen. Informationen sind in einer Imagebroschüre der NLG verfügbar