Straßenausbaubeiträge: Ja oder Nein?

 

Straßenausbeiträge werden vielerorts kontrovers diskutiert. In Niedersachsen bestehen unterschiedliche Regelungen.

Ab 2025 gilt in Uelzen: Die Anliegerbeiträge für den Straßenbau werden halbiert. Auf Antrag ist eine zinslose Ratenzahlung der Beiträge über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren möglich (sogenannte Verrentung). Finanziert wird der verringerte Anliegerbeiträge durch die Erhöhung der Grundsteuern B.

Das Thema ist komplex und vielschichtig. Hier werden häufige Fragen beantwortet und mögliche Argumente für und gegen das Erheben von Straßenausbaubeiträgen sowie Handlungsalternativen erklärt.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

 

Die Straßenausbeitragssatzung ist im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz geregelt. Dort ist festgelegt, dass Städte und Gemeinden Grundstücksbesitzende an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen können. Im Allgemeinen werden Straßenausbaubeiträge von einer Kommune erhoben, wenn die Qualität einer Straße verbessert wird, diese neu gebaut oder erweitert wird. Reine Erhaltungsmaßnahmen gehören nicht dazu.

In der Straßenausbaubeitragssatzung muss geklärt werden:

  • in welcher Art und in welcher Höhe bestimmte Beiträge erhoben werden,
  • wer bei der Finanzierung betroffen wird,
  • welche anderen Faktoren in die Höhe der Straßenausbaubeiträge einfließen.

Werden Straßenausbaubeiträge in der Hansestadt Uelzen erhoben?

 

In der Hansestadt Uelzen werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt. Der Anliegeranteil ist abhängig davon, ob es sich um eine Anliegerstraße oder eine Durchfahrtsstraße handelt und ob Fahrbahn, Nebenanlagen oder Straßenbeleuchtung neu gebaut wurden. Detaillierte Informationen bietet die verbindliche Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt.

 

Welche Änderungen zum Straßenausbaubeitrag treten zum 1. Januar 2025 in Uelzen in Kraft?

 

Die Anliegerbeiträge in der Hansestadt Uelzen werden ab Januar 2025 halbiert. Das heißt, dass der Anteil an den Gesamtkosten, der umgelegt wird, für alle Anlieger um die Hälfte reduziert wird.
 

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können auf Antrag ihre Beiträge über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zinslos in Raten zahlen (sogenannte Verrentung). Voraussetzung ist, dass eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen wird. Es gilt eine Bagatellgrenze: Die Verrentung greift für Privatpersonen ab einem Betrag von 2.400 Euro. Sonstige Nachweise sind nicht nötig.

 

Was kann ich tun, wenn ich meinen Anliegerbeitrag nicht sofort in einer Summe zahlen möchte oder kann?

 

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können auf Antrag ihre Beiträge über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zinslos in Raten zahlen (sogenannte Verrentung). Voraussetzung ist, dass eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen wird. Es gilt eine Bagatellgrenze: Die Verrentung greift für Privatpersonen ab einem Betrag von 2.400 Euro. Die Tilgung muss im Regelfall mind. 1.200,00 € jährlich betragen, wobei die Rate auch monatlich gezahlt werden kann (wenn die Tilgung absehbar in weniger als 4 Jahren erfolgt, kann von der Eintragung abgesehen werden). Sonstige Nachweise sind nicht nötig.

Liegt der geforderte Straßenausbaubeitrag unter 2.400,00 € kommt eine Stundung nach der Abgabenordnung in Betracht. Hier ist ein Zinssatz von jährlich 6% vorgeschrieben, der nach Tilgung des Beitrages per Zinsbescheid gefordert wird. Schriftliche Einwilligung zur Eintragung einer Sicherungshypothek über den geforderten Straßenausbaubeitrag ist erforderlich (wenn die Tilgung absehbar in weniger als 4 Jahren erfolgt, kann von der Eintragung abgesehen werden).

Wie wird die Halbierung der Straßenausbaubeiträge finanziert?

 

Die entstehenden Mindereinnahmen von jährlich etwa einer Millionen Euro werden kompensiert, indem der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 auf 475 Punkte erhöht wird.
Diese Summe wurde mithilfe der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 errechnet, die alle geplanten Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt.


Eine Beispielrechnung für die neue Höhe der Grundsteuer, etwa für ein Einfamilienhaus, ist derzeit nicht möglich, weil zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuerreform umgesetzt wird (Infos zur Grundsteuerreform unter www.hansestadt-uelzen.de/grundsteuer). Durch die neuen Messbeträge des Finanzamtes ist ein Vergleich nicht möglich.

 

Argumente von Befürwortern und Gegnern von Straßenausbaubeiträgen

 

PRO Beiträge:

  • Ein verlässliches Finanzierungsmodell.
  • Die Lasten tragen im Wesentlichen diejenigen, denen auch die (wirtschaftlichen) Vorteile zugutekommen.
  • Sozialbindung des Eigentums (Eigentum verpflichtet Art. 14 GG).
  • Der Anliegeranteil ist durch die Satzung am Verkehr angepasst bemessen. Es wird überprüft, welcher Verkehr (Durchgangsverkehr, Schwerverkehr, etc.) die Straßen belastet.
  • Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kann nur zu einem bestimmten Stichtag erfolgen. Jeder Stichtag löst Ungerechtigkeiten aus. Die eine Gruppe hat für ihren Straßenausbau bereits Beiträge gezahlt („Doppelzahler“), die andere Gruppe wird von der Belastung befreit.
  • Im Fall einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge könnten Verteilungskonflikte um knappe städtische Finanzmittel folgen und die Erwartungshaltung – bei höherer Grundsteuer für alle – zum Ausbau der eigenen Straßen steigen.
  • Werden Straßenausbaubeiträge durch die Grundsteuererhöhung ersetzt, findet eine Umlegung der Kosten auf Mieter statt (damit auf möglicherweise finanziell schlechter Gestellte).
  • Körperschaften (Bund, Berufs-, Industrie- und Handelskammern, Land, Gemeinde, Kirchen) sind grundsteuerbefreit und würden aus der Finanzierung über Grundsteuer herausgenommen. Die Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger stiege an.

 

KONTRA Beiträge:

  • Die Straßenschäden werden überwiegend nicht von den Anliegern verursacht, sondern vom Schwer- oder Durchgangsverkehr.
  • Die Allgemeinheit und auch Mieter nutzen die Straßen.
  • Hohe Summen für Straßenausbaubeiträge, die auf den Einzelnen zukommen können. Besondere Belastung möglicherweise für junge Familien und Senioren. Unmut bei Betroffenen.
  • Wenig Einfluss auf Gestaltung sowie Zeitpunkt der Baumaßnahme trotz der direkten finanziellen Beteiligung.
  • Hoher Verwaltungsaufwand für die Berechnung und Umlegung der Kosten.
  • In Niedersachsen erheben inzwischen weniger als 50 Prozent der Gemeinden Straßenausbaubeiträge. Viele Bundesländer verzichten auf Straßenausbeiträge.
  • Alternative Finanzierungsmöglichkeiten könnten genutzt werden.
  • Streit und Klageverfahren um kommunale Straßenunterhaltung gehen zurück.
  • Bei Anliegern von Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden für die Fahrbahn bereits keine Beiträge erhoben.

 

Gibt es Handlungsalternativen?

Wenn Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder verringert werden, braucht es tragfähige und nachhaltige Alternativen, damit der Straßenausbau in der Kommune weiterhin finanziert und sichergestellt werden kann.

Ob und welcher Umfang von Ausbaubeiträgen als gerecht, zeitgemäß oder fair verteilt gesehen wird, ist im demokratischen Meinungsbildungsprozess zu beantworten. Die politischen Gremien der Hansestadt entscheiden über Straßenausbaubeiträge.

 

Handlungsalternativen zu Straßenausbeiträgen kurz erklärt:

Grundsteuererhöhung

 

Werden Straßenausbaubeiträge reduziert oder abgeschafft, müsste in der Regel die Grundsteuer B erhöht werden.

ABER: Zweckgebundene Rücklagen zugunsten von Straßenbaumaßnahmen sind nicht möglich, wenn die Kommune im Haushalt Fehlbeträge ausweist. Dies ist bei der Hansestadt der Fall und in der mittelfristigen Finanzplanung rechnet die Stadt mit weiteren Fehlbeträgen. Bedeutet: Die Hansestadt Uelzen kann – möglicherweise im Gegensatz zu anderen Kommunen mit Überschüssen – keine zweckgebundenen Rücklagen bilden. Möglicherweise gehen dem Straßenausbau damit künftig andere notwendige Investitionen vor.

 

Verminderung der Ausbaubeiträge

 

In Uelzen werden die Straßenausbaubeiträge ab 2025 halbiert. Die entstehenden Mindereinnahmen von jährlich etwa einer Millionen Euro werden kompensiert, indem der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 auf 475 Punkte erhöht wird.

Auch eine weitere Verminderung müsste alternativ finanziert werden.

 

Wiederkehrende Beiträge

 

Wiederkehrende Beiträge stellen in der Hansestadt bisher maßgeblich aus Gründen der Rechtssicherheit keine Alternative da. Der wesentliche Unterschied zu einmaligen Straßenbeiträgen ist, dass hier nicht nur die direkt von einer Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer, sondern alle in einer Abrechnungseinheit (ein bestimmtes Gebiet) werden zu einer Zahlung eines Beitrages herangezogen. Vereinfacht erklärt: Mehr Grundstückeigentümer zahlen, werden öfter herangezogen, aber es entsteht eine Belastung über mehrere Jahre.