Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können auf Antrag ihre Beiträge über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zinslos in Raten zahlen (sogenannte Verrentung). Voraussetzung ist, dass eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen wird. Es gilt eine Bagatellgrenze: Die Verrentung greift für Privatpersonen ab einem Betrag von 2.400 Euro. Die Tilgung muss im Regelfall mind. 1.200,00 € jährlich betragen, wobei die Rate auch monatlich gezahlt werden kann (wenn die Tilgung absehbar in weniger als 4 Jahren erfolgt, kann von der Eintragung abgesehen werden). Sonstige Nachweise sind nicht nötig.
Liegt der geforderte Straßenausbaubeitrag unter 2.400,00 € kommt eine Stundung nach der Abgabenordnung in Betracht. Hier ist ein Zinssatz von jährlich 6% vorgeschrieben, der nach Tilgung des Beitrages per Zinsbescheid gefordert wird. Schriftliche Einwilligung zur Eintragung einer Sicherungshypothek über den geforderten Straßenausbaubeitrag ist erforderlich (wenn die Tilgung absehbar in weniger als 4 Jahren erfolgt, kann von der Eintragung abgesehen werden).