Werden Straßenausbaubeiträge abgeschafft und die Grundsteuer erhöht, müssten beispielsweise Eigentümer eines Einfamilienhauses derzeit statt 500 Euro dann 620 Euro Grundsteuer zahlen. Das Beispiel berücksichtigt nicht, dass sich die Einheitswerte ab 2025 ändern und dass Baukosten steigen können.
ABER: Zweckgebundene Rücklagen zugunsten von Straßenbaumaßnahmen sind nicht möglich, wenn die Kommune im Haushalt Fehlbeträge ausweist. Dies ist bei der Hansestadt der Fall und in der mittelfristigen Finanzplanung rechnet die Stadt mit weiteren Fehlbeträgen. Bedeutet: Die Hansestadt Uelzen kann – möglicherweise im Gegensatz zu anderen Kommunen mit Überschüssen – keine zweckgebundenen Rücklagen bilden. Möglicherweise gehen dem Straßenausbau damit künftig andere notwendige Investitionen vor.