Wie können wir Ihnen helfen? Die Seite "Was erledige ich wo?" bietet Ihnen nachstehend ein A-Z-Register, in dem Sie Ihr Anliegen finden können. Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen oder der sonst zuständigen Organisation mit Hinweis auf Öffnungszeiten und mehr. Informieren sich Sie über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Sie können auch einfach ein Stichwort wie "Personalausweis" oder "Heirat" in das obere Feld eingeben und erhalten die entsprechenden Dienstleistungen zur Auswahl.
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung