Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von EUR 10.000 oder mehr schriftlich anmelden:
- Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
- Nutzen Sie dazu das Formular „Anmeldeerklärung für Barmittel“. Sie können das Formular auf Deutsch und Englisch über die Internetseite des Zolls herunterladen.
- Das ausgefüllte Formular geben Sie beim Grenzübertritt an der Zollstelle, bei einem Zollbediensteten ab.
- Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.
- Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen die Anmeldung im roten Ausgang abgeben.
- Achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular und gegebenenfalls die zusätzlich verwendeten Blätter unterschrieben sind, wenn Sie diese dem Zoll vorlegen.
- Der Zoll prüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
- Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
- Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.
Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.