Wie können wir Ihnen helfen? Die Seite "Was erledige ich wo?" bietet Ihnen nachstehend ein A-Z-Register, in dem Sie Ihr Anliegen finden können. Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen oder der sonst zuständigen Organisation mit Hinweis auf Öffnungszeiten und mehr. Informieren sich Sie über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Sie können auch einfach ein Stichwort wie "Personalausweis" oder "Heirat" in das obere Feld eingeben und erhalten die entsprechenden Dienstleistungen zur Auswahl.
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover -...
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie