Wie können wir Ihnen helfen? Die Seite "Was erledige ich wo?" bietet Ihnen nachstehend ein A-Z-Register, in dem Sie Ihr Anliegen finden können. Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen oder der sonst zuständigen Organisation mit Hinweis auf Öffnungszeiten und mehr. Informieren sich Sie über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Sie können auch einfach ein Stichwort wie "Personalausweis" oder "Heirat" in das obere Feld eingeben und erhalten die entsprechenden Dienstleistungen zur Auswahl.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport