Wie können wir Ihnen helfen? Die Seite "Was erledige ich wo?" bietet Ihnen nachstehend ein A-Z-Register, in dem Sie Ihr Anliegen finden können. Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen oder der sonst zuständigen Organisation mit Hinweis auf Öffnungszeiten und mehr. Informieren sich Sie über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Sie können auch einfach ein Stichwort wie "Personalausweis" oder "Heirat" in das obere Feld eingeben und erhalten die entsprechenden Dienstleistungen zur Auswahl.
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt folgende Einschränkung :
Der Bewohnerparkausweis kann nur von Bewohnern, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
AG Kommunenredaktion