Wie können wir Ihnen helfen? Die Seite "Was erledige ich wo?" bietet Ihnen nachstehend ein A-Z-Register, in dem Sie Ihr Anliegen finden können. Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen oder der sonst zuständigen Organisation mit Hinweis auf Öffnungszeiten und mehr. Informieren sich Sie über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Sie können auch einfach ein Stichwort wie "Personalausweis" oder "Heirat" in das obere Feld eingeben und erhalten die entsprechenden Dienstleistungen zur Auswahl.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport