Hinweise zum Ruhenden Verkehr


Außendienstmitarbeiter der Hansestadt Uelzen überwachen den ruhenden (= parkenden und haltenden) Kraftfahrzeugverkehr und stellen bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebührenpflichtige Verwarnungen aus.

Soweit das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wird, erhält der Betroffene Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen (Anhörungsverfahren). Wird das Verwarnungsverfahren aufgrund des in der Anhörung Vorgebrachten nicht eingestellt, erhält der Landkreis Uelzen den Vorgang zur weiteren Bearbeitung; unter Umständen ergeht dann ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden.