Lastschriftmandat und SEPA


Mit SEPA = Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino nutzbar.

SEPA wurde am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum mussten Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Bis zum 1. August 2014 konnten Banken und Sparkassen nach Absprache mit dem Kunden Zahlungsaufträge im nationalen Altformat noch ausnahmsweise akzeptieren. Noch bis 1. Februar 2016 dürfen Banken und Sparkassen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sie führen in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durch. 

Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat. Sie ist wie folgt aufgebaut:

Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode „DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt.

Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 34 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden. Ab 1. Februar 2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Pflicht, den BIC anzugeben.

Wenn Sie eine Überweisung tätigen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners, beispielsweise der Rechnung. Ihre eigenen Kontokennungen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug,  im Online-Banking oder auf Ihrer Bankkundenkarte.

Daueraufträge werden in der Regel durch das kontoführende Kreditinstitut umgestellt, sodass für Verbraucherinnen und Verbraucher an dieser Stelle kein Aufwand entsteht.

Lastschriften unterscheiden sich deutlicher vom bisherigen nationalen Verfahren. Für Lastschrifteinreicher, also z.B. den Stromversorger oder den Sportverein, ist die Vorbereitung aufwändiger. Zahler haben dagegen nur eine Information über die Umstellung ihrer laufenden Einzugsermächtigungen samt Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer zu erwarten. In einigen Fällen wird diese Information mit der Aufforderung an den Zahler verbunden, die vom Lastschrifteinreicher ermittelte IBAN und BIC zu überprüfen. Vereinzelt wird die Umstellung auch dazu genutzt, ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen.

Am 1. Februar 2014 werden mit der Umstellung auf den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) die bisherigen unbaren Zahlungsverfahren in allen Teilnehmerstaaten grundsätzlich durch das neue SEPA-Verfahren ersetzt.

Quelle: www.bundesbank.de