Liegenschaften

Liegenschaften / Grundstücksverkehr:

Die Abteilung Liegenschaften bietet viele Leistungen rund um den unbebauten städtischen Grundbesitz an. Neben dem Ankauf von Flächen für städtische Zwecke, ist die Abteilung für die Vermarktung bzw. Verkauf von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken zuständig. Darüber hinaus verwaltet sie die städtischen Erbbaugrundstücke und die Grundstücke der von der Hansestadt Uelzen verwalteten Stiftungen und Lehen. Zum Aufgabenumfang zählen darüber hinaus die An- und Verpachtung von Flächen und die Bearbeitung von Fragestellungen zu dinglichen Rechten.
 

Verkauf von Wohnbaugrundstücken:

Die Hansestadt Uelzen vermarktet bedarfsgerecht Wohnbaugrundstücke im gesamten Stadtgebiet inklusive der Ortsteile. Der Stand der aktuellen Vermarktung kann nachstehend eingesehen werden:

Hier sind auch die genauen Ansprechpartner sowie alle weiteren relevanten Informationen aufgenommen und das Vergabeverfahren beschrieben.
 

Verkauf von Gewerbegrundstücken:

Die Hansestadt Uelzen entwickelt Gewerbeflächen, die vor allem für die Ansiedlung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen sind. Überwiegend ist die Ansiedlung von Einzelhandel nicht zulässig. Bei passenden Rahmenbedingungen ist es auch denkbar, dass Großansiedlungen möglich sind und bereits bei der Planung neuer Flächen berücksichtigt werden können. Unter dem Link Verkauf von Gewerbegrundstücken finden Sie weitergehende Informationen inklusive Ansprechpartnern zu aktuell in der Vermarktung befindlichen Gewerbeflächen und eine Weiterleitung zum komsis-Portal des Landes Niedersachsen.
 

Ankauf von Flächen für städtische Zwecke:

Die Hansestadt Uelzen ist bestrebt, die Entwicklung der Stadt mit einem maßvollen Ressourcenumgang und unter Berücksichtigung der Klimaauswirkungen voranzutreiben. Für diese Entwicklung ist die Hansestadt auch weiterhin auf den Ankauf von Flächen angewiesen. Sofern Sie Interesse an dem Verkauf von in Ihrem Eigentum befindlichen Flächen haben, setzen Sie sich gerne mit den zuständigen Ansprechpartnern in Verbindung.
 

Verwaltung von Erbbaugrundstücken (auch der Gerhard-Greyer-Stiftung, des Brasche Lehens, des Mestwarth Lehens und des Eschemannschen Lehens):

Zur Verwaltung der Erbbaurechte zählen die Bestellung von Erbbaurechten, Belastungsgenehmigungen, Verkaufsgenehmigungen, Verlängerung von Erbbaurechten, Wertsicherung etc. Weiterhin besteht mittlerweile eine Vorgabe, dass Erbbaurechtsgrundstücke nicht mehr verkauft werden. Stattdessen ist die vorzeitige Verlängerung der Erbbaurechte möglich. Für die genauen Konditionen und eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gern!
 

Verwaltung und Verpachtung unbebauter städtischer Flächen:

Flächen im städtischen Eigentum, die aktuell nicht für die Aufgabenerfüllung benötigt werden, können grds. verpachtet werden. Hierzu gehören beispielsweise auch Grünflächen, die als Erweiterung von Gartenflächen oder Grünflächen angrenzend an Straßen genutzt werden können. Sofern Ihnen städtische Flächen bekannt sind, die Sie gerne pachten möchten, kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob eine Verpachtung möglich ist. Nähere Informationen befinden sich unter folgendem Link.