Zahlungsverkehr und Kasse

Die Abteilung Zahlungsverkehr und Kasse hat folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme von Bareinzahlungen und Scheckausgabe
  • Abwicklung des internen Zahlungsverkehrs und Buchführung
  • Mahnung von rückständigen Forderungen
  • Beitreibungen nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz
  • Zivilprozessordnung 

Zahlungstermine:

Berechnungszeitraum auf den Abgabenbescheiden ist immer das Kalenderjahr.

Die Beträge werden jeweils vierteljährlich fällig und zwar wie folgt: 

Zeitraum Fälligkeit
01. Januar bis 31. März 15. Februar
01. April bis 30. Juni 15. Mai
01. Juli bis 30. September 15. August
01. Oktober bis 31. Dezember 15. November

 

Abweichend hiervon kann eine jährliche Zahlung der Grundstücksabgaben beantragt werden. Der Betrag wird dann in der Mitte des Jahres (am 01.07.) fällig. Die jährliche Zahlungsweise muss bis zum 30. September des Vorjahres bei der Stadt Uelzen beantragt werden.

Wenn sich Änderungen ergeben erhalten Sie einen neuen Bescheid. Hierin sind die Zahlungstermine (auch für zukünftige Jahre) genannt. Dieser Bescheid gilt dann solange weiter, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten.

Bankverbindungen:

Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
(IBAN) DE72 2585 0110 0000 011478
(BIC) NOLADE21UEL

Volksbank Uelzen-Salzwedel  eG
(IBAN) DE58 2586 2292 0703 7031 00
(BIC) GENODEF1EUB



Beträge abbuchen lassen

vom eigenen Konto ist eine gute Sache, um mit Zahlungen nicht in Verzug zu geraten. Gerade bei Grundstücksabgaben, Hundesteuer oder Gewerbesteuer ist dieses Verfahren inzwischen sehr beliebt, weil nicht vor jeder Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung versandt wird und die Termine leicht in Vergessenheit geraten. Die fristgerechte Zahlung ist bei diesem Verfahren gewährleistet, eine Mahnung mit den leidigen Mahngebühren und eventuellen Säumniszuschlägen kann Sie also ab sofort nicht mehr erreichen.

Weiterer Vorteil ist, dass Sie nicht extra zur Bank laufen müssen und sich Zeit und Wege ersparen.

Wenn Sie nicht mehr möchten, dass Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden sollen, genügt ein Anruf bei der Hansestadt Uelzen. Sie sehen also, dass Sie kein Risiko eingehen, weil Sie aus dem Einzugsverfahren jederzeit wieder "aussteigen" können.

Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie hier herunterladen und ausdrucken.

 Einzugsermächtigung / Sepa-Mandat der Hansestadt Uelzen

Wenn Sie der Hansestadt Uelzen eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, wird Ihre Unterschrift benötigt. Der Abbuchungsauftrag kann daher nicht per E-Mail übermittelt werden, sondern muss auf herkömmliche Art und Weise (schriftlich) bei der Hansestadt Uelzen eingereicht werden.