Sie wollen einen Antrag stellen? Das Bürger- und Standesamt der Hansestadt Uelzen ist zuständig für
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Erteilung eines Führungszeugnisses
- Ausnahmen vom Nachtfahrverbot ("Schnellenmarkt")
Die Straßen im Bereich „Schnellenmarkt“ dürfen von 20.00 – 6.00 Uhr (donnerstags 21.00 – 6.00 Uhr) grundsätzlich mit dem Auto nicht befahren werden. Ausnahmen für Bewohner und Gewerbetreibende sind auf Antrag möglich. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie bei Antragstellung Personalausweis oder Reisepass und den Fahrzeugschein mit.
- An- Abmeldung von Hunden
- Antragsausgabe für einen Schwerbehindertenausweis
- Zufahrtsgenehmigungen
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen Ihres Antrags.