Corona: Lockerungen in Niedersachsen ab 13. Juli

Neue Regelungen des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Überblick

Lockerungen ab dem 13. Juli:

  • Sport ist in Gruppen bis 30 Personen möglich
  • Jugendreisen und -veranstaltungen sind bis 50 Teilnehmer erlaubt
  • Heimbewohner und Krankenhauspatienten dürfen von mehr als einer Person Besuch erhalten, wenn der Hygieneplan der jeweiligen Einrichtung dies zulässt

Weiterhin gilt:

  • Weiterhin gilt der Leitsatz, die physischen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Regelung für 10 Personen und/oder Angehörige in der Öffentlichkeit gibt auch für den privaten Bereich eine Orientierung. Eine konkrete Personenzahl für Zusammenkünfte im privaten Bereich ist nicht festgelegt. Die Landesregierung appelliert hier ausdrücklich an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger.
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Details)
  • Viele Einrichtungen sind verpflichtet, Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) der Kunden/Besucher aufzunehmen. Ohne Angabe der Daten ist der Zutritt/der Besuch/die Dienstleistung etc. nicht erlaubt.
  • Hygieneregeln einhalten

Geschlossen und untersagt sind weiterhin:

  • Clubs, Diskotheken, Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Spezialmärkte (ausgenommen unter freiem Himmel mit Eintritt) und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (auch Straßenprostitution)
  • Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern und alle Volks-, Dorf, Schützen, Stadtteil-, Straßen- und Weinfeste u. ä., unabhängig von der Besucherzahl (bis zum 31. Oktober)

 

Zu den aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen

Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung über geplante Lockerungen. In mehreren Phasen sollen die Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden.