Corona: Lockerungen in Niedersachsen ab 25. Mai

Neue Regelungen des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die am 25. Mai in Kraft treten, im Überblick:

 

Weiterhin gilt:

  • Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren
  • Zusammenkünfte von höchstens 2 Personen in der Öffentlichkeit (mehr Personen möglich aus eigenem und einem weiteren Hausstand)
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen (bei körperlicher Betätigung im Freien beträgt der Mindestabstand 2 m)
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Details)
  • Viele Einrichtungen sind verpflichtet, Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) der Kunden/Besucher aufzunehmen. Ohne Angabe der Daten ist der Zutritt/der Besuch/die Dienstleistung etc. nicht erlaubt.

 

Lockerungen ab dem 25. Mai:

  • Bereits seit 21. Mai: Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit Einschränkungen wieder erlaubt (je ein Besucher)
  • Städtische Turnhallen öffnen für Vereine: nur kontaktloser Sport mit Mindestabstand von 2 m, bis auf Toiletten bleiben Duschen und Umkleidekabinen geschlossen (Konkreter Termin für die Öffnung steht noch nicht fest, da das Hygienekonzept des Landesgesundheitsamtes noch aussteht)
  • Freibad BADUE (weitere Infos), Fitnessstudios, öffentliche und private Sportanlagen öffnen
  • Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen im Freien öffnen
  • Skateranlage Albrecht-Thaer-Gelände ist bereits freigegeben (Bolzplätze und „Käfig“ an der Ilmenau sind weiterhin gesperrt)
  • Kinder- und Jugendzentrum BAXX öffnet mit geringerer Gruppengröße
  • Volkshochschulen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen oder Musikschulen bieten ihre Bildungsangebote wieder an
  • Teilnahme an Feiern wie Taufe, Erstkommunion, Konfirmation o.ä. sind auf höchstens 20 Personen begrenzt (engster Familien- und Freundeskreis)
  • Spielhallen und Wettannahmestellen öffnen
  • Tattoo- und Piercing-Studios sind bereits geöffnet
  • Hotels und andere Beherbergungsstätten öffnen (Belegung 60 %), Wellnessbereiche bleiben geschlossen
  • Soziale, pädagogische oder psychologische Beratungsstellen öffnen (Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sowie Beratungsangebote wie Familien, Sucht-, Pflege-, Migrations- oder Gewaltberatung u.ä. dürfen in Anspruch genommen werden)
  • Stadtführungen bis zu 10 Personen sind erlaubt
  • Boots- und Radverleih ist erlaubt

 

Schulen (mit Ausnahme des sportpraktischen Unterrichts):

  • Präsenzunterricht 3. und 4. Klasse sowie 5. bis 8. Klasse an Förderschulen
  • Präsenzunterricht und Abschlussprüfungen 9. und 10. Klasse (Sek I)
  • Präsenzunterricht und Abiturprüfungen 11. bis 13. Klasse (Sek II, auch berufliches Gymnasium)
  • Präsenzunterricht Fachoberschule und berufsqualifizierende Fachschule (in Abschlussklassen nur Prüfungsvorbereitung)
  • Präsenzunterricht Berufseinstiegsklasse und Berufsvorbereitungsjahr
  • Klasse 2 der Zweijährigen Berufsfachschule (nur Prüfungsvorbereitung)
  • Fachstufe 1 und 2 an Berufsschulen (in Abschlussklassen nur Prüfungsvorbereitung)
  • Klasse 13 der Berufsoberschule (Prüfungsvorbereitung)
  • Klassen 1 und 2 der Fachschule (in Abschlussklassen nur Prüfungsvorbereitung)
  • Klasse 1 der Pflegeschule
  • Klasse 1 und Prüfungsvorbereitung an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe

 

Geschlossen und untersagt sind weiterhin:

  • Schulunterricht (ausgenommen Aufzählung weiter oben)
  • Kitas: Die Notbetreuung in Kitas wird vorerst nicht ausgeweitet. Weiterhin gilt: Insbesondere Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden oder einen Sprachförderbedarf haben, sollen in die Notbetreuung aufgenommen werden. Gruppenstärken: Krippe (U3) bis 8 Kinder, Kita (Ü3) bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder. Eltern können sich direkt an die Kita wenden.
  • Gruppenbildungen, Picknick und Grillen in der Öffentlichkeit
  • Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen (ausgenommen Autokinos)
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (auch Straßenprostitution)
  • Schwimm- und Spaßbäder (Indoor), Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen
  • Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern und alle Volks-, Dorf, Schützen, Stadtteil-, Straßen- und Weinfeste u. ä., unabhängig von der Besucherzahl (bis zum 31. August)
  • Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen u. ä. (ausgenommen Sitzungen gewählter Vereinsgremien oder politischer Gremien, Ausschüsse, Fraktionen, Gruppen)

 

Zu den aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen

Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung über geplante Lockerungen. In mehreren Phasen sollen die Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden.