Die Bundesregierung hat mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz die Corona-Maßnahmen deutlich reduziert. Die meisten Bundesländer haben dies noch nicht umgesetzt, sondern Übergangsregeln beschlossen. So auch das Land Niedersachsen: Die meisten bisher geltenden Schutzmaßnahmen bleiben bis 2. April bestehen. Die wichtigsten Änderungen/Lockerungen sind fett kursiv markiert:
Kontaktbeschränkungen / Private Zusammenkünfte
- NEU: Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte & Feiern entfallen - auch für Ungeimpfte. 3G gilt erst bei mehr als 50 Personen zuhause
Kontaktnachverfolgung
- Einrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, QR-Code zur Verfügung zu stellen
3G-Regel gilt ab sofort in folgenden Bereichen:
- Innengastronomie
- Kinos, Theater, ähnliche Kultureinrichtungen
- Hotels, Pensionen etc. (Übernachtungen zu touristischen Zwecken)
- Veranstaltungen ab 50 Personen (Veranstaltungen ab 2.000 Personen: 2G drinnen/draußen)
Discos, Clubs, Shisha-Bars
- dürfen wieder öffnen: 2G plus-Regel drinnen/draußen
- Maske darf im Sitzen abgenommen werden
Sportanlagen (Turnhallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder)
- keine Zugangsbeschränkungen mehr
Körpernahe Dienstleistungen
- keine Zugangsbeschränkungen mehr 3G entfällt bei körpernahen Dienstleistungen, jedoch FFP2-Maskenpflicht
ÖPNV
- 3G-Regel entfällt, FFP2-Maskenpflicht bleibt weiter bestehen
3G-Regel gilt weiterhin:
- Arbeitsplatz
- Veranstaltungen für Fort- und Weiterbildungen
Wo gilt 2G bzw. 3G nicht-Regel nicht?
- Religiöse Veranstaltungen und Zusammenkünfte
- Sitzungen und Veranstaltungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind
- Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes
Schulen
- An Grundschulen entfällt Maskenpflicht im Unterricht
FFP2-Maskenpflicht
- gilt für alle ab 14 Jahre
- Weiter in geschlossenen Räumen (Gastro, Kino etc. bis zum Sitzplatz), Einzelhandel, Supermarkt, ÖPNV
- Maskenpflicht entfällt draußen grundsätzlich außer bei Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes

Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen können Sie hier nachlesen.