Corona: Regelungen in Niedersachsen ab 29. März

Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab 29. März 2021:

Kontaktbeschränkungen / Sport

  • 1 Haushalt darf sich mit höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt
  • Nicht zusammenlebende Paare werden als ein Hausstand gezählt
  • 1 Haushalt und maximal 2 Personen eines anderen Haushalts können zusammen Sport machen

Ansammlungsverbot

  • Vom 1. bis 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt
  • 1 Haushalt + 2 weitere Personen eines Haushalts können sich auch vom 1. bis 5. April weiter in der Öffentlichkeit treffen

Notbremse ab Inzidenz von 100

  • Landkreis kann Maßnahmen verschärfen, sobald Inzidenzwert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt und diese Überschreitung voraussichtlich von Dauer ist, wie weitere Kontakt- oder Ausgangbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr, Ausweitung der Testpflicht oder dass Einzelhandel statt Terminen nur noch "click & collect" anbieten darf

Modellkommunen

  • Verordnung sieht Modellprojekte vor – Uelzen hat sich als Modellkommune beworben
  • Betrifft Teilbereiche einer Gemeinde oder Stadt
  • Ausgewählte Modellkommunen können demnach ab dem 6. April schrittweise den Einzelhandel, die Außengastronomie, Fitnessstudios, Kinos, Theater und Kulturzentren unter folgenden Voraussetzungen öffnen:
    • Inzidenzwert unter 200
    • Corona-Testkonzept: Schaffung von Testkapazitäten/- zentren, denn die geöffneten Bereiche können nur unter Vorlage eines negativen Schnelltests betreten werden
    • Elektronische Kontaktnachverfolgung
    • angepasstes Hygienekonzept jedes Geschäfts/jeder Einrichtung

Die vollständige, aktuellste Verordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen.