Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab 29. März 2021:
Kontaktbeschränkungen / Sport
- 1 Haushalt darf sich mit höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt
- Nicht zusammenlebende Paare werden als ein Hausstand gezählt
- 1 Haushalt und maximal 2 Personen eines anderen Haushalts können zusammen Sport machen
Ansammlungsverbot
- Vom 1. bis 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt
- 1 Haushalt + 2 weitere Personen eines Haushalts können sich auch vom 1. bis 5. April weiter in der Öffentlichkeit treffen
Notbremse ab Inzidenz von 100
- Landkreis kann Maßnahmen verschärfen, sobald Inzidenzwert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt und diese Überschreitung voraussichtlich von Dauer ist, wie weitere Kontakt- oder Ausgangbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr, Ausweitung der Testpflicht oder dass Einzelhandel statt Terminen nur noch "click & collect" anbieten darf
Modellkommunen
- Verordnung sieht Modellprojekte vor – Uelzen hat sich als Modellkommune beworben
- Betrifft Teilbereiche einer Gemeinde oder Stadt
- Ausgewählte Modellkommunen können demnach ab dem 6. April schrittweise den Einzelhandel, die Außengastronomie, Fitnessstudios, Kinos, Theater und Kulturzentren unter folgenden Voraussetzungen öffnen:
- Inzidenzwert unter 200
- Corona-Testkonzept: Schaffung von Testkapazitäten/- zentren, denn die geöffneten Bereiche können nur unter Vorlage eines negativen Schnelltests betreten werden
- Elektronische Kontaktnachverfolgung
- angepasstes Hygienekonzept jedes Geschäfts/jeder Einrichtung
Die vollständige, aktuellste Verordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen.