Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (1. April 2022)


Neue Infos zum Video: Nach Osterferien entfällt für ALLE Jahrgänge die Maskenpflicht an Schulen. Die Maske kann natürlich weiter freiwillig getragen werden.

Hallo, das Corona Update vom 1. April 2022. Kein Aprilscherz! Zunächst die allgemeine Lage. Wir werden es wieder so machen: Ich spreche verschiedene Themen an und Sie werden im Post genau die Minute und Sekunde erkennen können, wo ich zu den verschiedenen Themen spreche.

Die allgemeine Lage: Wir haben zurzeit im Landkreis Uelzen eine Inzidenz von 2.231, also über 2.200. Und ich muss Ihnen nicht sagen, dass auf Landesebene auch tatsächlich sowohl die Hospitalisierungsrate als auch die Intensivbettenbelegung Höchstwerte erreicht hat. Und trotz allem hat der Bund, und ich darf glaube ich sagen, gezwungenermaßen auch dadurch das Land sich entschlossen, ab Sonntag den 3. April so gut wie alle Corona Schutzmaßnahmen aufzuheben. Deswegen möchte ich Ihnen jetzt einen Überblick geben, was das im Einzelnen bedeutet.

Wo gilt noch sowohl die Test- als auch die Maskenpflicht, also beides zusammen? Das gilt nur noch für Besuche von Krankenhäusern, von Alten- und Pflegeheimen oder von Justizvollzugsanstalten, landläufig auch als Gefängnisse bekannt. Dort brauchen Sie noch beides. Sie müssen einen tagesaktuellen, negativen Test haben und Sie müssen auch die Maske tragen. Die Maskenpflicht für sich allein besteht nur noch in Arztpraxen oder im öffentlichen Personenverkehr, also in Bussen oder Bahnen. Dort müssen Sie auch weiterhin eine Maske tragen. Und der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, die Testpflicht besteht auch weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge oder Asylbewerber. Da gibt es spezielle Regelungen, aber sicherlich der Personenkreis, der sich damit intensiv beschäftigt, der wird diese Regelung dann auch kennen.

Für alle anderen Bereiche bedeutet das sowohl für den Einzelhandel als auch für Supermärkte, aber auch körpernahe Dienstleistungen oder Kino, Theater und Sonstiges entfallen diese Schutzmaßnahmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass natürlich jedes Geschäft für sich die Chance hat, aufgrund des Hausrechts zu bestimmen, dass dort zum Beispiel weiterhin die Maskenpflicht gilt.

Von dieser Regelung hat die Hansestadt Uelzen, haben wir übrigens Gebrauch gemacht. Das bedeutet auch bei uns gilt weiterhin, wahrscheinlich noch mindestens bis Ostern, die 3G-Regel und die Maskenpflicht, wenn Sie uns kommen: im Rathaus, Tourist-Info, aber auch in der Bücherei oder im Kinder- und Jugendzentrum Baxx. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. Wir schützen damit nicht nur Sie, sondern wir schützen auch uns. Und ich sage mal die wichtige Infrastruktur, die wir repräsentieren.

Damit möchte ich gerne zum Thema Kita und Schulen kommen. Wie sieht es da aus in den Kitas? Geht es weiter? Drei Tests pro Woche pro Kind sind erforderlich. Es gibt aber weiterhin die Ausnahme: Die Erziehungsberechtigten, also die Eltern, können weiterhin diesen Test für ihre Kinder machen. Zu den Schulen: Erst einmal haben wir Osterferien. Das ist schön. Herzlichen Glückwunsch an alle Kinder! Nach den Osterferien wird es so sein, dass sich den ersten acht Schultagen, nicht Wochentagen, alle Schüler testen lassen müssen. Danach wird wieder drei Mal pro Woche getestet. Und voraussichtlich werden dann auch wieder die Kinder, die geboostert sind, davon ausgenommen sein.

Zur Maskenpflicht darf ich mitteilen, dass nach den Osterferien die Maske in den Grundschulen im Unterricht weiterhin entfällt. In den weiterführenden Schulen, also 5. Klasse aufwärts, wird sie bestehen bleiben. Dort ist angekündigt, dass voraussichtlich im Mai möglicherweise die Maskenpflicht dann für alle Jahrgangsstufen entfallen könnte.

Am Wochenende haben wir verschiedene Veranstaltungen. Was bedeutet das für das Wochenende? Morgen? Am Samstag? Dort gilt noch die alte Regelung. Das Bingo, das wir hier auf dem Herzogenplatz erleben werden, wo Sie gerne Zuschauer sein oder mitmachen dürfen. Dort gilt die 3G-Regel. Für den verkaufsoffenen Sonntag gelten mit der neuen Verordnung neue Regeln. Das bedeutet im Grundsatz in allen Geschäften weder Maskenpflicht noch die 3G-Regel. Aber bitte denken Sie daran, die Geschäfte können für sich natürlich weiterhin bestimmen, dass eine Maskenpflicht besteht. Deswegen meine Empfehlung: Wenn Sie wirklich alles richtig machen wollen, setzen Sie weiterhin die Maske auf oder führen Sie zumindest eine Maske mit. Dann sind Sie auf alles gut vorbereitet.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie ein schönes Wochenende haben. Besuchen Sie bitte unseren verkaufsoffenen Sonntag, aber insbesondere bleiben Sie gesund.

Ihr Jürgen Markwardt