Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (15. Januar 2022)


Das Land Niedersachsen hat am 2. Februar eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Hallo,

das Corona Update von Samstag, dem 15. Januar. Ich wünsche Ihnen allen noch mal ein frohes neues Jahr.

Zunächst zur allgemeinen Lage: Wir haben im Landkreis Uelzen zurzeit eine Inzidenz von 313 und für den Bereich Niedersachen eine Hospitalisierungsrate von 4,7 und eine Intensivbettenbelegung von 6,3 %. Eine Einschätzung dazu möchte ich gerne am Ende des Videos geben.

Kommen wir zu den verschiedenen Regelungen, die durch die ab heute geltende neue Corona-Verordnung eingetreten sind.

Ich kann schon einmal grundsätzlich sagen, es hat sich nicht besonders viel geändert. Die Winterruhe, die wir bis gestern kannten, wird bis zum 2. Februar vorgesetzt. Was heißt das im Einzelnen?

Die Kontaktbeschränkungen: Geimpfte und Genesene dürfen weiterhin mit bis zu zehn Personen zusammenkommen. Sowohl draußen als auch drinnen. Für Ungeimpfte gilt auch weiterhin, es darf nur die eigene Familie/der eigene Hausstand mit bis zu zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen. Eine Änderung dazu gibt es doch, nicht mitgezählt werden ab jetzt Kinder bis einschließlich 13 Jahren, vorher war es bis einschließlich 14 Jahren. Hier hat sich das Land Niedersachsen an die Bundesregelung angepasst.

Was gilt ansonsten in den verschiedenen Lebensbereichen? Sie wissen, sowohl für den Bereich der Lebensmittelläden, Drogerien als auch für alle Geschäfte der Innenstadt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Für Restaurants, Innen-Gastronomie, aber auch Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Kneipen sowie Sport in Innenräumen oder Kino und Theater – hier gilt im Grundsatz überall 2G plus. Aber wenn weiterhin nur bis 70 % belegt wird, gilt nur 2G. Ich kann Ihnen sagen, hier in Uelzen machen die meisten davon Gebrauch. Also als Beispiel, im Kino wird ein Saal nur mit bis zu 70 % belegt und auch in den meisten Gaststätten ist das der Fall. Dann gilt also nur 2G. Ausgenommen davon sind alle unter 18 Jahre, denn die werden täglich in der Schule getestet.  Und gelten damit auch als grundsätzlich sicher.

Für Bars und Diskotheken, aber auch für große Tanzveranstaltungen gilt aktuell weiterhin ein Verbot, das heißt, große Bälle dürfen nicht stattfinden.

Körpernahe Dienstleistungen – da ist es weiterhin so, dass 3G gilt, außer die körpernahen Dienstleistungen sind medizinisch Indiziert, das heißt, Sie haben ein Attest von einem Arzt, dann gibt es gar keine Regelung, natürlich besteht auch dort weiterhin die Maskenpflicht. Dort müssen Sie auch eine FFP2-Maske tragen, außer Sie sind befreit durch ein ärztliches Attest.

Welche Regelungen sind neu in der Verordnung? Da kann ich Ihnen sagen, zum einen gilt jetzt bei Demonstrationen, Aufzügen und Versammlungen unter freiem Himmel ein FFP2-Maskengebot. Das bedeutet, wenn hier eine Versammlung, eine Demonstration stattfindet, so müssen auch draußen alle eine FFP2-Maske tragen.

Und es gibt neue Regelungen, was Bestattungen und Beerdigungen angeht – religiöse Bestattungen werden weiter unter das jeweilige Hausrecht der Kirche oder der religiösen Gemeinschaft gestellt. Das heißt, da müssen Sie sich erkundigen, wie es abläuft. Bei nichtreligiösen Feiern ist es so, dass die 3G-Regelung zutrifft. Das gilt aber nur für die eigentliche Andachtsfeier in einer Kapelle oder in einem Gedenkraum und die jeweilige Bestattung selbst. Das gilt nicht für die durchaus üblichen Zusammenkünfte nach einer Beerdigung. Die würden dann wieder unter den allgemeinen Regelungen der Zusammenkünfte fallen.

Was ist jetzt bei den Schulen? Grundsätzlich, und ich hoffe ich spreche auch im Namen der meisten Schülerinnen und Schülern, bleiben die Schulen geöffnet. Tatsächlich werden die täglichen Tests bis zum Ende dieses Monates fortgesetzt und ich gehe davon aus, dass das noch weit darüber hinaus so gemacht wird. Das gilt nicht für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, aber auch dort wird dringend empfohlen, sich täglich zu testen. Und ich würde auch vorschlagen, macht es bitte, in dem Fall, doppelt hält besser und das ist sinnvoll. Zu den Masken kann ich sagen, dass eine medizinische Maske erforderlich ist und in den höheren Jahrgangs-Bereichen wird eine FFP2-Maske empfohlen. Wenden Sie sich an Ihre jeweilige Schule und gleichen Sie dort ab, wie sie es gemeinsam miteinander durchführen wollen.

Ein wichtiger Hinweis noch für BBS-Schülerinnen und -Schüler: Wenn Sie sich für einen medizinischen Bereich entschieden haben, dann wissen Sie, dass ab 16.3. in vielen medizinischen Bereichen und auch in der Pflege eine Impfpflicht besteht. Wenn Sie in den nächsten Wochen, ab 16.3., dort ihr Praktikum durchführen, dann müssen Sie auch geimpft sein. Das bedeutet, kontrollieren Sie bitte Ihren Impfstatus. Sonst könnte es sein, dass Sie einige wichtige Scheine und Bestandteile Ihrer Ausbildung nicht absolvieren können. Nehmen Sie zur Not noch einmal Kontakt auf mit der jeweiligen Einrichtung, wo Sie ein Praktikum planen.

Letztlich noch einige Aussagen zur Quarantäne-Pflicht: Wer sich infiziert, muss generell in Quarantäne. Völlig egal, ob man symptomlos ist oder Symptome hat. Das gilt grundsätzlich. Allerdingt ist die Zeit verkürzt worden, nur noch zehn Tage Quarantäne. Man kann sich jetzt nach sieben Tagen freitesten, mit einem PCR- oder Antigentest in einer jeweiligen Teststation – das können Sie nicht zuhause machen. Und das gilt auch, wenn Sie Symptome hatten, müssen Sie mindesten zwei Tage symptomfrei sein, sonst gilt die Quarantäne weiter. Für die Kontaktpersonen, die nicht bzw. noch nicht infiziert sind, gibt es neue Regelungen: Sollten Sie bereits geboostert sein, oder Ihre Impfung oder Genesung nicht mehr als drei Monate zurückliegen, dann müssen Sie nicht mehr in Quarantäne. Das ist eine neue Regelung und gibt ein bisschen mehr Freiheit für diesen Bereich.

Jetzt eine kurze Einschätzung zu den Fallzahlen vom Anfang des Videos. Sie merken, wir haben deutlich steigende Inzidenzen und die werden auch, in den nächsten zwei Tagen zumindest, weiter steigen. Auch hier im Landkreis Uelzen. Da sind wir in der Warnstufe drei, aber wir stellen fest, Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung sind beide auf niedrigem Niveau, nur leicht ansteigend, wenn überhaupt. Da sind wir in der Warnstufe eins. Für mich, für uns möchte ich das positives und optimistisches Signal deuten. Das bedeutet jetzt nicht, leichtsinnig zu sein. Bitte achten Sie weiterhin auf Ihre Abstände. Aber es besteht durchaus Grund zur Hoffnung, dass das Virus sich so verändert hat, dass es zwar weiterhin für Ansteckung sorgt, aber die intensiven Verläufe wesentlich weniger werden. Denn das Virus hat gar kein Interesse daran den Wirt zu töten, sondern das Virus möchte sich verbreiten und nicht dem Wirt schaden. Also, auch wenn ich kein Arzt bin und schon gar kein Virologe, ich glaube wir können durchaus optimistisch in die Zukunft schauen und hoffen, dass wir vielleicht aus der Pandemie in die sogenannte Endemie kommen.

Bitte bleiben Sie bis dahin aber auch aufmerksam, achten Sie auf Ihre Abstände und bitte bleiben Sie gesund.

Ihr Jürgen Markwardt