Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (24. November 2021)

Hallo,

 

das Corona-Update vom 24. November 2021.

Wir haben heute wieder viel zu tun, dementsprechend werden wir wieder auf dem Facebook-Account zeigen, bei welcher Minute und Sekunde welches Thema angesprochen wird, denn es gibt einiges zu erläutern, Wir haben einige Neuigkeiten. Und bitte bedenken Sie bei allem auch immer wieder – ich bin kein Arzt. Ich schaffe auch diese Regeln nicht, sondern ich gebe sie jetzt nur an Sie weiter, damit Sie wissen, wie Sie sich in den nächsten Tagen verhalten müssen.

Vielleicht einleitend ganz kurz etwas zu den sogenannten Indikatoren, die es mittlerweile gibt, denn es hat sich dort ja etwas verändert. Ich habe es schon mal erklärt, es gibt drei Indikatoren. Der eine Indikator ist die Hospitalisierung, dass bedeutet wie viele Menschen auf 100.000 Einwohnern kommen mit Corona in die Klinik, in ein Krankenhaus. Das wird landesweit erhoben und da gibt es drei verschiedene Einstufungen. Der Normalfall 0 natürlich, wenn man >3 ist, ist die Warnstufe 1 eingetreten, bei >6 die Warnstufe 2 und >9 dann die Warnstufe 3. Das ist der sogenannte Leitindikator. Daneben gibt es den Indikator Intensivbettenbelegung. Hier rechnet man in Prozent, auch auf Landesebene und hier guckt man prozentual wie viele der 2.350 Intensivbetten, die wir landesweit haben, sind tatsächlich mit Corona-Patienten belegt. Und da ist es so <5% ist normal, >5% ist Warnstufe 1, >10% Warnstufe 2 und >15% Warnstufe 3. Und es gibt die Inzidenz. Das kennen Sie, das wird auf Landkreisebene festgelegt, wie viele Menschen auf 100.000 Einwohner haben sich mit Corona infiziert. Da gibt es auch drei Einstufungen oder eigentlich ja vier <35 ist normal, 35-100 ist Stufe 1, 100-200 Stufe 2 und >200 Stufe 3.

Wo liegen wir? Im Landkreis Uelzen haben wir eine Inzidenz zurzeit von 173 und wir haben eine Hospitalisierungsrate von 6,3. Die Intensivbettenbelegung landesweit liegt bei 8%. Das bedeutet, Stand heute, sind wir schon mit zwei Indikatoren über der Schwelle zur Warnstufe 2. Machen Sie sich aber bitte noch keine Gedanken. Wir sind heute offiziell in der Warnstufe 1. Denn erst, wenn wir fünf Tage in Folge, fünf Werktage in Folge, mindestens zwei Indikatoren über der Schwelle zur Warnstufe 2 haben, wird diese auch ausgelöst vom Landkreis. Das kann also frühestens nächste Woche Mittwoch passieren. Aber ohne, dass ich ein Prophet bin, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass wir nächste Woche Mittwoch in der Warnstufe 2 sind. Jetzt aber gilt die Warnstufe 1 und deswegen erkläre ich Ihnen auch nur überwiegend das, was für die Warnstufe 1 gilt.

Warnstufe 1 heißt nichts anderes als ganz grundsätzlich, alles was drinnen stattfindet, ist 2G. Alles was draußen stattfindet ist 3G. 2G und 3G muss ich Ihnen glaube ich nicht mehr erklären, das wissen Sie mittlerweile. 2G sind Geimpfte und Genesene und bei 3G kommen noch die Getesteten dazu.

Wo gilt jetzt überall 2G?

Bei allen Zusammenkünften und bei allen Veranstaltungen, egal welcher Art, ob es kulturelle Veranstaltungen sind, aber auch Ihre private Feier zu Hause – wenn dort mehr als 25 Personen zusammenkommen, gilt: In den Räumlichkeiten (wir gehen jetzt immer von den Innenräumlichkeiten aus) gilt 2G. Unter 25 Personen allerdings auch konsequenterweise gar nichts. Bitte nutzen Sie das nicht aus, aber so ist die rechtliche Situation. Bis 25 Personen gibt es keine Regelung, in der Warnstufe 2 ab 25 Personen 2G.

2G gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, d. h. wenn Sie zum Friseur gehen wollen, gilt jetzt 2G. Kleiner Ansatz: Würde der Friseur draußen frisieren, würde 3G gelten, aber macht ja keiner. Aber in den Räumen halt 2G, dementsprechend nur da die einzige Unterscheidung, wenn es medizinisch bedingt ist, dass Sie eine körpernahe Dienstleistung brauchen, dann möglicherweise auch unter anderen Rahmenbedingungen, aber grundsätzlich 2G.

Innengastronomie, also innen, wir sind immer im Innenbereich, ebenfalls 2G für alle, die essen gehen wollen – Sie kennen es. Das gleiche gilt für Diskotheken, Shisha-Bars und andere Bars und Clubs – auch dort 2G. Damit auch übrigens für alle Kneipen hier in Uelzen gilt auch 2G. Das bedeutet am Ende nichts anderes, nehmen wir das Bermuda-Dreieck als Beispiel, zukünftig 2G in der Kneipe, Abstandspflicht ist einzuhalten, Maskenpflicht ist einzuhalten. Wir haben eine neue Situation und neue Regeln.

Das Gleiche gilt für unser Kino. Auch hier ist jetzt 2G. Würde auch gelten für ein Theater, ist zurzeit nicht offen und gilt auch für Beherbergungsbetriebe – jedenfalls indoor, also drinnen. 2G – ganz klar. Campingplatz wäre eine leicht andere Situation, ist aber mittlerweile ein bisschen zu kalt.

Und auch für Sport innerhalb von geschlossenen Räumen gilt 2G – und das ist vollkommen egal, ob es Fitness ist oder ob es schwimmen oder sonstiges ist. Sie merken, ganz grundsätzlich merken Sie sich, innerhalb von geschlossenen Räumen 2G.

Da gibt es einige Ausnahmen. Natürlich – 2G gilt weiterhin nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es gilt auch nicht für Menschen, die per Attest nachweisen können, dass sie nicht geimpft werden dürfen, z. B., weil sie Vorerkrankungen haben, dann müssen sie allerdings getestet sein und müssen das Attest mitführen. Beides wichtig.

Und auf spezielle Nachfrage, weil uns das heute erreicht hat – die Aussage, und ich sagte es bereits, ich bin kein Arzt, ich gebe nur weiter – für Schwangere gilt 2G nur nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel. Also im ersten Schwangerschaftsdrittel, in den ersten drei Monaten, müssen Sie sich nicht der 2G-Regelung unterwerfen. Danach gibt es allerdings eine Impfempfehlung der STIKO und damit gilt für Sie dann auch 2G. Übrigens: Automatisch auch dann für stillende Mütter, das ist die gleiche Situation.

Ausnahmen von der 2G-Regelung, ganz kurz. Es gibt sicherlich Ausnahmen, die sind Ihnen aber auch schon bekannt. In Supermärkten gilt das nicht, da gilt auch nicht 3G. Genauso wenig in allen Ladengeschäften in der Innenstadt, also im Einzelhandel – überall gilt weder 2G, noch 3G. Auch nicht auf dem Wochenmarkt. Religiöse Veranstaltungen sind ausgenommen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind ausgenommen, Veranstaltungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind fallen nicht unter 2G oder 3G und letztlich auch nicht Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes.

Ein kurzer Ausblick, was wäre, wenn wir in die Warnstufe 2 wechseln.

  1. Ich melde mich sofort bei Ihnen wieder und werde Ihnen das ganz konkret sagen.
  2. Grob ausgedrückt – innen wird dann 2G+ gelten, also genesen oder geimpft plus Test und draußen wird dann 2G gelten. Und für die allermeisten Innenbereiche gilt dann auch: Sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Da reicht eine medizinische Maske nicht mehr aus.

Vielleicht kurz einen Exkurs zu den Masken. Sie wissen noch: 0 – 6-Jährige müssen keine Maske tragen, können aber müssen nicht. 6 – 14-Jährige dürfen auch eine Stoffmaske tragen, also irgendeine Barriere, es muss keine Maske sein. Ab 14 Jahren muss es eine medizinische Maske sein. Da der Hinweis von mir, jedenfalls meine Erfahrung ist es so und ich habe auch mit Kindern darüber gesprochen – es ist überhaupt gar kein Problem, auch nicht für Grundschüler eine medizinische Maske zu tragen. Machen Sie sich da keine großen Gedanken, das geht. Das geht wunderbar. Damit haben wir diese Bereiche abgehandelt.

Kommen wir jetzt speziell zum Weihnachtsmarkt. Für den Weihnachtsmarkt, der am Freitag grundsätzlich beginnt – und ich gehe davon aus, er wird auch beginnen, heute gehe ich fest davon aus, das wird klappen – gilt grundsätzlich 2G. Da gibt es heute allerdings noch Entscheidungsgespräche, auch mit den Betreibern des Weihnachtsmarktes. Wir kommen mit den Regelungen in den nächsten Tagen auf Sie zu. Ich hoffe, dass wir Ihnen morgen genau sagen können, ob für alle Bereiche 2G gilt, oder ob einige Bereiche sogar 3G sind. Das können wir noch nicht genau sagen. Klar ist, dass es auf dem Weihnachtsmarkt eine Maskenpflicht geben wird, und zwar strenger als in den Gaststätten, auch im Sitzen. Das heißt, auch wenn Sie sich hinsetzen, müssen Sie sie tragen und dürfen sie nur kurzfristig zum Verzehr von Getränken oder Essen abnehmen. Danach müssen Sie sie allerdings sofort wieder aufsetzen. Soviel zu den Weihnachtsmärkten. Wir versuchen ihn durchzuführen, um Ihnen das Leben, das übliche Leben auch möglich zu machen. Allerdings die Rahmenbedingen sind natürlich nicht besonders günstig und trotzdem – wir wollen dort alles tun, um Ihnen ein vernünftiges Vorweihnachtsfest zu bieten.

Kommen wir zu den Kitas und Schulen. Bei den Kitas und Schulen hat sich eigentlich grundsätzlich nicht besonders viel verändert, mit der Ausnahme, dass hier jetzt auch wieder für die 1. und 2. Klassen Maskenpflicht gilt. Die ursprüngliche Idee, für die 3. und 4. Klassen die Maskenpflicht abzuschaffen, lässt sich aufgrund der aktuellen Situation nicht umsetzen. Sie wissen um die hohen Infektionszahlen und auch in den Schulen passiert da das ein oder andere.

Weiterhin gilt, wer geimpft oder genesen ist als Schülerin oder Schüler, der muss sich nicht testen lassen. Alle anderen müssen sich drei Mal die Woche testen lassen. Das kennen Sie. Die Testpflicht liegt übrigens bei Ihnen, liebe Eltern und bitte nehmen Sie diese auch Ernst und unterschreiben keine Zettel, bevor Sie nicht vorher einen Test durchgeführt haben. Denn Sie machen das nicht nur für Ihr Kind, Sie machen das für alle. Ich bitte Sie inständig – nehmen Sie das Ernst.

Sollte ein Kind in einer Klasse jetzt tatsächlich mittels Test positiv sein, gibt es eine neue Regelung. Dann gehen nicht automatisch alle Kinder des Nahbereichs in die Quarantäne, sondern nur dieses Kind geht in Quarantäne. Wenn es nicht geimpft oder genesen ist, dann für 14 Tage. Geimpfte oder Genesene könnten sich möglicherweise nach 5 Tagen schon wieder freitesten. Die Kinder eher nicht. Die Kinder, die im gleichen Klassenverband sind, in der gleichen Lerngruppe, müssen dann alle, egal ob geimpft oder genesen, sie müssen sich fünf Tage lang testen lassen und wenn diese Tests alle negativ sind, geht der Unterricht einfach weiter wie bisher. Natürlich, wenn Symptome auftreten, liebe Eltern, achten Sie darauf. Dann ist es umso wichtiger, dass Sie Ihr Kind nicht in die Schule geben. Das ist nochmal eine ganz wichtige Bitte an Sie, dass das auch so umgesetzt wird. Soviel zum Thema Schulen und Kita. Ich bitte Sie, nehmen Sie da auch immer Kontakt mit Ihrer Schule auf, wenn Sie Sorgen haben. Klar ist, Weihnachtsfeiern gibt es in der Schule, allerdings ohne die Eltern. Wir dürfen nicht mit hin. Und es ist auch so, es gibt Elternabende, also Lehrer-Eltern Gespräche, allerdings unter 2G+. Das bedeutet, selbst wenn Sie geimpft wären, bräuchten Sie noch einen Test. Ich würde vorschlagen, versuchen Sie mit dem Lehrer digitale Formate zu vereinbaren. Das ist in der heutigen Zeit sicherlich das Beste.

Ich weise nur kurz darauf hin, für jeden der jetzt zur Arbeit geht und ich hoffe, dass sind wir alle, für uns alle gilt jetzt 3G. Das heißt auch am Arbeitsplatz müssen Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dementsprechend kommen da mehr Testpflichten auf uns zu. Das ist die aktuelle Situation. Wir nehmen das hier im Rathaus sehr ernst. Wir überprüfen das sehr genau. Ich darf aber auch sagen, dass hier die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind. Das ist auch sehr, sehr gut.

Dann möchte ich einen kurzen Exkurs geben zum Thema Testen. Sie merken, wir brauchen immer mehr Tests. Und sollten wir nächste Woche in die Warnstufe 2 kommen, muss jeder sich testen lassen, der am öffentlichen Leben teilnehmen möchte. Deswegen noch mal der Hinweis und auch ganz herzlichen Dank an die Firma Marvin Großkrüger, die es jetzt schon ermöglicht in der Celler Straße und in der Gudesstraße mit zwei Testzentren zu arbeiten. Aber nach Absprache heute und wir sind dabei zu versuchen, die Testkapazitäten mit zu unterstützen und auszubauen. Wir werden im Badue noch Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche ein Testzentrum aufbauen als Ergänzung und es ist auch geplant, im Laufe der nächsten Woche auch wieder den Drive-In zu öffnen. Diesmal auch betrieben von Marvin Großkrüger. Das wird dann wieder auf dem Albrecht-Thaer-Gelände stattfinden und wird genauso aufgebaut sein, wie Sie das kennen. Sie können reinfahren, sich im Fahrzeug testen lassen, haben dann einen Test und können wieder rausfahren.

Noch Zukunftsmusik – wir hoffen, dass wir bis nächste Woche Mittwoch, falls wir in die Warnstufe 2 kommen, tatsächlich auch schon umgesetzt haben. Weitere Testmöglichkeiten versuchen wir zu akkreditieren bzw. die Akkreditierung übernimmt das Gesundheitsamt und wir unterstützen, sodass wir zukünftig möglicherweise auf dem Weihnachtsmarkt eine eigene Testmöglichkeit haben. Aber das müssen wir tatsächlich auch noch planen und im Einzelfall umsetzen.

Abschließend gestatten Sie mir jetzt einen persönlichen Hinweis. Sie merken, das Thema nicht geimpft zu sein, wird immer unbequemer. Mir persönlich, und jetzt bin ich ganz ehrlich und ich habe auch mit einigen Menschen in den letzten Tagen wieder diskutiert, auch über Facebook, ist langsam auch gar nicht mehr klar, wie man dazu kommen kann, sich nicht impfen zu lassen. Ich gebe zu, zu Anfang kann es durchaus noch Aspekte gegeben haben, die jemanden dazu bewogen haben könnten, sich nicht impfen zu lassen aus Sorge der eigenen Gesundheit oder sonstiges. Sie stellen aber fest, wir sind hier alle geimpft und keiner ist gestorben, wie es irgendwelche Verschwörungstheoretiker und vorhergesagt haben. Nein. Wir können durch die Impfung zwar leider nicht die erhoffte Immunisierung erreichen. Also, wir können dadurch natürlich noch das Corona-Virus noch übertragen, aber alle die geimpft sind, erreichen es, dass die schwerwiegenden Krankheitsverläufe nicht mehr vorhanden sind. Außer es gibt eine dementsprechende Vorerkrankung oder das Alter ist sehr, sehr hoch. Das heißt, was wir jetzt gerade erleben, insbesondere in den Kliniken und auf den Intensivstationen ist eine Welle der Ungeimpften. Und seien Sie bitte vorsichtig und lassen Sie sich impfen, denn nach den aktuellen Zahlen, ungefähr 1 % derjenigen, die sich zurzeit mit dem Corona-Virus infizieren, werden ins Klinikum kommen und die allermeisten davon sind ungeimpft und auf den Intensivstationen liegen neun von zehn Patienten, die ungeimpft sind. Und das ist kein Zuckerschlecken, das dürfen Sie mir glauben.

Also bitte lassen Sie sich impfen! Bitte verhindern Sie dadurch auch die Diskussion über eine Impfpflicht, die ansonsten kommen wird. Noch haben wir es selbst in der Hand und ich würde Sie bitten, unterstützen Sie uns alle. Denn diese Pandemie ist keine Sache des Einzelnen, das ist eine Sache der Gemeinschaft, die können wir nur gemeinschaftlich mit Impfungen besiegen.

Bitte bleiben Sie bis dahin alle gesund

Ihr Jürgen Markwardt