Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (25. August 2021)

 

Hallo. Das Corona-Update vom 25. August 2021.

Sie sehen mich erstmals heute hier mit Zetteln stehen, das liegt daran, dass wir tatsächlich eine neue Corona-Verordnung haben, die heute in Kraft getreten ist und die das komplette System bisher verändert. Dementsprechend müssen wir versuchen, uns jetzt gemeinsam durch die verschiedensten Regelungen durchzuarbeiten. Deswegen haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich immer regelmäßig mal draufgucken muss, denn es gibt wirklich komplett neue Regelungen und die habe ich einfach noch nicht alle im Kopf.

Beginnen wir einfach mal mit der grundsätzlichen Situation. Was ist möglich, was ist nicht möglich? Also ganz generell, damit Sie eine Richtschnur haben: Es ist so, dass Sie weiterhin immer den Abstand einhalten sollen. Ganz bewusst: In der Verordnung steht sollen und nicht muss. Das heißt, Sie sollen 1,5 Meter Abstand haben, Sie sollen bzw. müssen auch weiterhin im Innenbereich Maske tragen. Das ist grundsätzlich genauso wie jetzt. Es gibt davon Ausnahmen. Da komme ich noch drauf. Natürlich sind auch die Hygiene und das Lüften eine wichtige Voraussetzung. Ohne das wird es nicht gehen.

Als erstes möchte ich zur Maskenpflicht kommen. Ganz grundsätzlich ist es so, dass die Maskenpflicht sich immer nur auf die Innenräume beschränkt. Das bedeutet also Maskenpflicht draußen gilt im Grundsatz nicht mehr. Damit auch, aktuell jedenfalls, nicht auf dem Wochenmarkt. Ob es da noch neue Regelungen gibt, da müssen wir abwarten. In dem Zusammenhang darf ich Ihnen aber auch sagen, Sie dürfen natürlich immer strenger mit sich selbst sein, als es die Verordnung vorschreibt. Das ist okay. Aber Sie müssen nicht. Das heißt also in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, haben Sie zukünftig weiter eine Maske zu tragen. Ganz einfaches Beispiel: Sie müssen in einen Supermarkt oder im Geschäft die Maske aufsetzen und dann haben Sie alles richtig gemacht. Sobald Sie sich hinsetzen, können Sie die Maske übrigens auch abnehmen. Das Gleiche gilt übrigens auch weiterhin für den öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und da mit eingeschlossen die Bushaltestellen. Dort müssen Sie weiterhin auch die Maske tragen. Eine Maskentragepflicht gilt auch für alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen von mehr als 25 Personen. Da muss ich dazu sagen, dass die Geimpften, Genesenen und auch die Getesteten – man kann sich von der Maskenpflicht jetzt freitesten – ausgenommen sind. Ausgenommen sind sowieso auch immer alle Kinder unter 6, die müssen gar keine Maske tragen und alle Kinder unter 14 müssen nur eine Stoffmaske tragen, keine medizinische oder FFP2-Maske. Für alle anderen gilt weiterhin das System, dass eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske sein muss. Das übrigens völlig unabhängig von einer Warnstufe oder Sonstigem. Dazu kommen wir aber gleich, es gibt ein neues System.

Das sind die sogenannten Warnstufen. Ich möchte es nur kurz anreißen, denn die sind im Moment gar nicht so besonders wichtig. Tatsächlich ist es so, dass wir nun zukünftig ab einer Inzidenz von 35 nur dann Einschränkungen haben, wenn es zwei weitere sogenannte Leitindikatoren gibt. Die müssen dann ebenfalls überschritten sein. Leitindikatoren sind also die Inzidenz, die kennen Sie bereits, die Hospitalisierung, und zwar landesweit. Das ist der Wert der aussagt, wie viele Menschen von 100.000 Einwohnern wegen Corona ins Krankenhaus müssen. Wie gesagt, das gilt landesweit, die Inzidenz bezieht sich weiterhin auf den Landkreis. Der dritte Leitindikator ist die sogenannte Intensivbettenbelegung. Die bezieht sich auch auf das Land und nicht auf den Landkreis. Hier ist es so, dass über 5% Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt werden müssen, um eine Warnstufe auszulösen. Ich darf Ihnen sagen: Wir haben zurzeit 2.424 Intensivbetten in Niedersachsen, also müssten knapp über 121 Intensivbetten belegt werden. Wir haben zurzeit 40 in der Belegung und das heißt, wir sind bei 2%. Aktuell haben wir eine Inzidenz im Landkreis von 22,7. Wir haben eine Hospitalisierung von 2,0 – da wäre der Grenzwert 6. Bei den Intensivbettenbelegungen wäre es 5% und da haben wir gerade 1,2%. Sie merken: Wir sind zurzeit hier im Landkreis Uelzen safe. Wir haben keine einzige dieser drei Leitindikatoren überstiegen. Sollten 2 von diesen 3 überstiegen werden, dann würde allerdings die Warnstufe 1 ausgerufen werden. Das würde dann der Landkreis machen. Fakt ist: Zurzeit haben wir es nicht. Ich hoffe es war nicht zu kompliziert. Merken Sie sich bitte einfach: 2 von 3 Leitindikatoren – Inzidenz, Hospitalisierung oder Intensivbettenbelegung – müssen überschritten werden. Dann stellt der Landkreis das fest. Er kann Ausnahmen davon machen, wenn es ein Cluster wäre, also wenn jetzt nur ein Betrieb betroffen wäre. Aber das sind Kleinigkeiten, das müssen wir glaube ich nicht weiter erörtern. Es zählen 5 Werktage für die Steigerung. Das heißt 5 Werktage in Folge Überschreitungen, genauso 5 Werktage in Folge drunter bedeuten wir sind in der Warnstufe, bzw. aus der Warnstufe raus…

Dann tritt unter anderem die 3-G-Regel in Kraft. Haben Sie jetzt mehrfach schon gehört, ich will Ihnen nur ganz kurz sagen, was 3-G heißt. Sie haben es sicher schon durch die verschiedensten Medien mitbekommen. 3-G bedeutet entweder man ist geimpft, oder man ist genesen oder man ist getestet. Geimpft muss ich Ihnen nicht sagen. 2 Impfungen, außer bei Johnson und Johnson und mindestens 14 Tage danach Zeit gelassen, dann sind Sie geimpft. Das heißt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung sind Sie durchgeimpft. Genesen nur nochmal zur Erinnerung, bedeutet, Sie haben einen positiven PCR-Test gehabt, Sie sind also wirklich als ein Infizierter getestet worden, dann 28 Tage danach bis höchstens 6 Monate danach gelten Sie als Genesener. Wenn Sie allerdings schon wieder im siebten, achten Monat sind, gelten Sie nicht mehr als Genesener. Dann müssen Sie sich impfen lassen. Bei „getestet“ gibt es auch verschiedene Möglichkeiten. Einmal der PCR-Test, der gilt für 48 Stunden. Das heißt Sie haben 48 Stunden einen Nachweis dafür, dass Sie getestet wurden oder der ganz normale Antigen-Test. Der gilt 24 Stunden. Sie können rein theoretisch auch einen Selbsttest machen, den müssen Sie allerdings direkt vor dem Geschäft oder der Gastronomie unter Aufsicht machen. Ansonsten könnten Sie ja ein Testergebnis weitergeben, das geht ja nicht. Dementsprechend gilt dann auch ein Selbsttest als Testung. Also: geimpft, genesen oder getestet – das sind die 3 Gs.

Völlig unabhängig von den Leitindikatoren und der Warnstufe gilt, dass Sie ab heute zukünftig in Heimen und sonstigen Einrichtungen nur noch reinkommen, wenn Sie 3-G beachten. Das heißt Sie müssen geimpft, getestet oder genesen sein – völlig unabhängig von der Warnstufe. Völlig unabhängig von der Warnstufe gilt auch, wenn Sie eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Teilnehmern durchführen wollen, oder dahingehen wollen, dann müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein. Alles andere, was ich schon mehrfach in den Medien gehört habe wie: „Ab jetzt gilt 3-G“ stimmt so nicht. 3-G gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, auf die ich noch komme. Grundsätzlich gilt 3-G auch für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Ich darf Ihnen aber sagen, in der Hansestadt Uelzen gibt es nach der Definition weder eine Diskothek noch einen Club. Wir haben ausschließlich Gastronomien und Kneipen. Dementsprechend können Sie das vergessen. Shisha-Bars haben wir und dort gilt auch grundsätzlich 3-G und sie dürfen auch nur 50% der Plätze belegen.

Was gilt, wenn wir eine Warnstufe überschreiten? Ich darf Ihnen nochmal sagen, dass wir zurzeit keine Warnstufe haben. Aber was würde dann gelten? Dann haben wir spezielle Regelungen. Und zwar einmal für Gastronomie und Tourismus, für körpernahe Dienstleistungen, auch für den sportlichen Bereich im Innenbereich und auch für Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Sitzungen.

Jetzt kommen wir zu den Kontaktregelungen. Bei den Kontaktregelungen kann ich Ihnen sagen, dass es im Grundsatz so ist, dass wir in der aktuellen Situation ohne Warnstufe grundsätzlich mit bis zu 1.000 Personen zusammenkommen können. Sowohl privat, als auch sonst. Ich habe eben schon gesagt, über 1.000 gilt die 3-G-Regelung, unter 1000 nicht. Sie müssen nur bedenken, ab 25 Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind müssen Sie eine Maske tragen. Solange es drin ist, nicht draußen. Ist etwas kompliziert, aber ist halt so. Das bedeutet aber ganz grundsätzlich den Wegfall sämtlicher Beschränkungen für Zusammenkünfte, solange wir keine Warnstufe haben. Das gilt sowohl für private Feierlichkeiten, wie auch Veranstaltungen. Es wird natürlich weiterhin die 3-G-Regel empfohlen. Wir wollen ja alle gesund bleiben. Aber sie ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte allerdings eine Warnstufe überschritten werden, dann gilt allerdings bei mehr als 25 Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, dass Sie nicht mehr zusammenkommen dürfen. Es geht dann nur, wenn Sie die 3-G-Regeln beachten. Geimpfte, Genesene und Getestete werden dann aber nicht mitgezählt, man kann sich also „freitesten“. Nicht mitgezählt werden auch alle Kinder unter 6 und alle schulpflichtigen Kinder, weil man dort davon ausgeht, dass sie sowieso im Rahmen der schulischen Situation regelmäßig getestet werden.

Bei den Veranstaltungen kann ich Ihnen sagen, dass es grundsätzlich keine besonderen Regelungen gibt. Es ist nur so, ich hatte vorhin gesagt, bei bis zu 25 Personen brauchen Sie keine Maske zu tragen im Innenbereich. Es geht rein theoretisch sogar, dass Sie mehr als 25 Personen die nicht geimpft, genesen oder getestet sind dabei haben, wenn Sie die 3-G-Regelung anwenden. Dann dürfen Sie sogar mit mehr als 25 zusammenkommen und müssen keine Maske tragen.

Bei Dienstleitungen und Handel machen wir es uns einfach. Wenn Sie in ein Geschäft gehen, müssen Sie eine Maske tragen. Ab Überschreitung der Warnstufe allerdings nur mit der 3-G-Regelung. Sollte die Warnstufe überschritten werden, wäre ein Betreten eines Geschäftes mit körpernahen Dienstleistungen oder eines anderen Geschäftes nur geimpft, genesen oder getestet möglich.

Gastronomie und Tourismus – auch hier können wir einfach sagen, aktuell ist es so, dass alles wie bisher ist. Sie gehen rein in die Gastronomie, müssen eine Maske tragen, die Sie abnehmen dürfen sobald Sie sich hingesetzt haben. Wenn Sie sich ausschließlich im Bereich der Außengastronomie befinden, müssen Sie noch nicht mal eine Maske beim Betreten tragen. Maskenpflicht besteht nur für den Innenbereich, nicht für den Außenbereich. Zurzeit keine Einschränkungen, kein 3-G. Sobald wir die Warnstufe überschreiten, gilt auch hier 3-G. Dann kommen Sie nur noch als Geimpfter, Genesener oder Getesteter rein.

Der wichtige Wert bei der Warnstufe ist, dass war vorhin nicht ganz deutlich, eine Inzidenz von 50. Sobald die Inzidenz von 50 überschritten wird, brauchen Sie auch keinen zweiten Leitindikator mehr. Wenn wir über 50 kommen, dann wird es schwierig. Tut mir leid, ist alles ein wenig durcheinander, lässt sich aber nicht ändern.

Sport. Auch hier gilt: Im Außenbereich können Sie grundsätzlich machen, was Sie wollen. Sie brauchen weder eine Maske, noch den Abstand. Sie sollen auf den Abstand achten, aber nur wenn es möglich ist und der Sport es zulässt. Nur dann, wenn wir eine Warnstufe überschreiten, also Inzidenz über 35 plus ein weiterer Leitindikator oder die Inzidenz über 50 ist, dann wäre bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen ebenfalls die 3-G-Regel zu beachten. Das gilt dann übrigens auch für Fitnessstudios oder auch für Schwimmbäder in geschlossenen Räumen. Draußen sieht es anders aus, da können Sie grundsätzlich machen was Sie wollen, wenn ich das so sagen darf.

Ja, das sind die verschiedenen Regelungen. Ganz bewusst habe ich nichts gesagt zum Thema Schulen. Dort werden wir nächste Woche nochmal ein eigenes Update zu Schulbeginn machen. Die Regelungen haben sich dort auch leicht verändert und damit Sie dort einigermaßen Sicherheit haben, bringen wir nochmal ein eigenes Corona-Update.

Natürlich, Kontaktdaten müssen Sie weiterhin beachten. Aber in den Gastronomien werden auch die Leute vor Ort drauf achten, dass Sie die Luca-App oder Sonstiges nutzen. Grundsätzlich verändert sich aber nichts zu dem, wie wir es bisher kennen. Elektronische Datennachverfolgung ist und bleibt ein wichtiges Mittel und kann nur dann manuell durchgeführt werden, wenn das elektronische nicht möglich ist.

Zusammenfassend: Der wichtigste Index und der wichtigste Inzidenzwert ist jetzt die 50. Wir haben vielleicht gerade gehört, dass auf Bundesebene die 50 abgeschafft wurde, in Niedersachsen aber nicht. Entweder 35 und ein weiterer Leitindikator oder über 50 und dann gelten die unterschiedlichen Regelungen. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, dass Sie sich dort ein wenig durchwurschteln müssen, ich muss es ja auch. Wenn Sie spezielle Nachfragen haben, dann fragen Sie uns bitte. Wir versuchen eine Antwort drauf zu finden, aber auch wir müssen uns an diese neuen Regelungen erst einmal gewöhnen und werden sicherlich einige Bereiche finden, die schwierig sind.

Es tut mir leid, dass es etwas durcheinander war. Ich verspreche Ihnen, wir strukturieren das nach, aber wir selbst müssen unseren Weg durch diese Verordnung finden, die im Grundsatz für sich eines als Prämisse hat: Sie versucht die Pandemie in die Normalität zu übertragen. Das ist aber halt nicht leicht. Deswegen merken Sie sich einfach: Für alle Geimpften und Genesenen gibt es größtmögliche Freiheiten. Insbesondere im Außenbereich, da braucht man so gut wie gar nichts mehr zu beachten. Im Innenbereich einige Maskenpflichten, einige Abstandspflichten. Für die noch nicht Geimpften oder Genesenen da gibt es die Testpflicht in vielen Bereichen, spätestens dann, wenn die Warnstufe überschritten wurde. Dann wird dieser Test aber irgendwann im Oktober kostenpflichtig. Das kann ich Ihnen dann nicht ersparen, das ist nicht meine Entscheidung.

Diese Regelungen des Landes sollen jetzt bis zum 22.September bestehen bleiben. Warten wir mal ab, ob es da noch Änderungen gibt. Bitte lassen Sie sich impfen und dann bleiben wir auch alle gesund.

Herzlichen Dank.

Ihr Jürgen Markwardt