Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (8. Mai)

 

Hinweis: Das Video wurde vor der Veröffentlichung der Corona-Verordnung aufgenommen. Hier sind die wichtigsten Änderungen mit leichten Anpassungen zum Video zu finden.

Hallo, das Corona-Update vom 8. Mai 2021.

Das wird heute wieder ein sehr umfangreiches Video. Wir wollten Ihnen eigentlich die Endfassung der neuen Corona-Verordnung Niedersachsens erklären. Jetzt haben wir allerdings schon Samstagnachmittag und leider ist diese Fassung immer noch nicht da. Deswegen werden wir Ihnen jetzt die Informationen geben, die wir schon kennen. Sollte es große Änderungen geben, dann würden wir es entweder per Post nachmelden oder notfalls auch mit kurzer Frist ein neues Corona—Update produzieren und Sie damit auf den neusten Stand bringen.

Zur allgemeinen Lage. Wir haben zurzeit einen Inzidenzwert hier im Landkries Uelzen von 49,8, also knapp 50. Damit liegen wir ganz gut. Das ist der Wert des RKI, der jetzt maßgeblich ist. Wir sind damit deutlich unter dem niedersächsischen Schnitt und weit unter dem Bundesschnitt. Natürlich gelten, egal was ich jetzt sage, weiterhin aber auch die AHML-Regeln, denn Sie müssen weiterhin den Abstand und Hygieneregeln beachten. Sie müssen auch immer einen medizinischen Mundschutz tragen, am besten eine FFP2-Maske, und denken Sie bitte auch bei geschlossenen Räumen an das Lüften.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie zukünftig am gesellschaftlichen Leben wieder etwas mehr teilnehmen können. Das betrifft natürlich auch den Einzelhandel und Außengastronomie. Neben der Kontaktnachverfolgung gibt es jetzt noch andere Auflagen, wie Sie Bereiche des öffentlichen Lebens nutzen können, die Testung. Also der bekannte PCR-Test, aber auch der POC-Antigen-Test oder der Selbsttest. Diesen können Sie dann nicht selbst machen, sondern der muss unter Aufsicht bei dem jeweiligen Geschäft oder Außengastronomie vor der Tür gemacht werden. Aber da können Sie sich dann sicherlich an den Einzelhandel oder an die Gastronomie wenden, die werden Ihnen weiterhelfen. Die Tests dürfen alle nicht älter als 24 Stunden sein. In dieser Zeitspanne können Sie dann die unterschiedlichsten Dinge unternehmen.

Daneben gilt jetzt neuerdings, und das haben Sie sicherlich auch mitbekommen, die Möglichkeit für Geimpfte auch wieder am Leben normal teilzunehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie schon 2-fach geimpft sind und dass die Impfung zurückliegt. Das bedeutet, wenn Sie dann 2-fach geimpft sind, beim Impfstoff Johnson & Johnson, wo man nur 1-fach geimpft werden muss, zählt natürlich der einfache Impfstoff, dann dürfen Sie genauso am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, als wären Sie getestet.

Auch wenn Sie bereits von Corona genesen sind, brauchen Sie keinen Test-, jedoch einen Genesenennachweis. Wo Sie den bekommen, ist uns noch nicht ganz klar – voraussichtlich beim Arzt. Beim Genesenen-Ausweis ist zu beachten, die Ansteckung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate her sein. Das bedeutet, Sie müssen schon eine gewisse Zeit der Ansteckung hinter sich haben, nämlich vier Wochen, aber auch nicht länger als sechs Monate. Und natürlich letztlich, ganz klar, egal ob bei Testung, Impfung oder bei dem Genesenen-Nachweis, Sie müssen symptomfrei sein. Wenn Sie Symptome aufweisen, dann geht es leider nicht.

Ich hoffe, es ist Ihnen jetzt klargeworden, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt. Gerade bei dem Genesenen-Nachweis fragen Sie aber bitte Ihren Arzt, ob er Ihnen das ausstellt.

Zu den Kontaktbeschränkungen. Die Kontaktbeschränkungen haben sich im Grundsatz nicht verändert. Das heißt, Sie dürfen weiterhin mit einem Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren gelten nicht. Wenn ein Paar auseinanderlebt ist das auch ok und Begleitpersonen für hilfsbedürftige Menschen ebenso. Neu ist, dass für Geimpfte und Genesene diese Regelung nicht gilt. Sie können sich mit einem Haushalt treffen plus zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Und jetzt können noch ein paar Geimpfte und Genesene dabei sein, die werden dann nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel ist die Situation etwas schwierig. Da gibt es 3 verschiedene Situationen. Für Geschäfte des täglichen Bedarfs läuft es so weiter wie bisher. Und Sie wissen mittlerweile, das sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, aber auch Buchhandlungen oder Blumengeschäfte. Dort können Sie hingehen, Sie brauchen keinen Termin und keinen Testnachweis. Eine Maske muss weiter getragen werden, auch auf dem Parkplatz schon. Geschäften bis 200 Quadratmeter können Sie weiter ohne Negativtest betreten. Das können Sie natürlich nicht wissen, aber das Geschäft weiß es. Für alle Geschäfte, die größer als 200 Quadratmeter sind, müssen Sie eine negative Testbescheinigung mitbringen.

Die Außengastronomie darf nun endlich öffnen. Voraussetzung ist, dass die Abstände eingehalten werden und die Gäste negativ getestet wurden. Übrigens auch dann, wenn eine Familie nur eines Hausstandes an einen Tisch geht. Sie müssen auch Ihre Kontaktdaten hinterlegen. Und es gibt eine Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr.

Bei den Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen sind die Situation etwas schwieriger. Derzeit dürfen dort nur Personen zu touristischen Zwecken beherbergt werden, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben Die einzelnen Herbergen, Hotels und sonstiges dürfen nicht mehr als 60% belegt werden. Sie müssen dann auch mit einem Testnachweis hinkommen. Natürlich Geimpfte nicht, die bringen dann ihren Impfpass mit oder Genesene ihren Genesenen-Nachweis mit. Und Sie müssen innerhalb einer Woche Aufenthalt 2 kontrollierte Tests durchführen. Falls Sie eine Ferienwohnung vermieten, müssen Sie darauf achten, dass zwischen den Vermietungen jeweils ein Tag frei bleibt, damit man vernünftig reinigt und die Aerosole auch tatsächlich abziehen. Und Wohnmobile oder KFZ dürfen zu touristischen Zwecken nicht auf öffentlichen Flächen stehen, wenn Sie dort übernachten wollen.

Bei körpernahen Dienstleistungen, also Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios oder medizinische Dienstleister, hat sich nicht viel geändert. Grundsätzlich brauchen Sie hier keinen Negativtest. Diesen müssen Sie aber vorweisen, wenn Sie die Maske nicht dauerhaft bei der Behandlung tragen.

Fitnessstudios und Solarien dürfen nun auch wieder öffnen. Auch hier brauchen Sie einen Negativtest. Die Schwimmbäder sind grundsätzlich noch geschlossen. Allerdings ist es so, dass Schwimmunterricht oder Reha-Schwimmen in 10er Gruppen wieder möglich sein wird. Dann gilt allerdings für alle Erwachsenen eine Testpflicht. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 nicht.

Beim Sport gibt es verschiedene Fallkonstellationen, einmal unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen, oder ob es sich um kontaktfreien oder Kontaktsport handelt. Kontaktfreier Sport ist unter freiem Himmel möglich. Das bedeutet also immer dann, wenn Sie den Abstand einhalten können beim Sport, nämlich möglichst zwei Meter, dann können die Gruppen so groß sein, wie sie auch nur wollen. Sie dürfen kontaktfreien Sport jetzt wieder in der Öffentlichkeit, egal ob Sie Erwachsener, Jugendlicher oder Kind sind, betreiben. In den Hallen sieht das etwas anders aus. Da ist kontaktfreier Sport zwar auch möglich, allerdings wieder nur in bestimmten Gruppengrößen. Das bedeutet, pro 10qm darf es nur eine Person sein und die Duschen und Umkleiden sind weiterhin erstmal noch geschlossen. Kontaktsport sieht anders aus. Der ist in Hallen, also geschlossenen Räumen gänzlich untersagt. Im Freien allerdings dürfen jetzt wieder Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in festen Gruppen bis zu 30 Personen Kontaktsport durchführen. Dort müssen allerdings die Betreuer und Trainer getestet sein und dann ist so ein Sport auch wieder möglich.

Veranstaltungen, Kultur und Freizeit: Die großen Freizeitparks haben wieder geöffnet bis zu 50% ihrer Kapazität. Auch hier brauchen Sie einen Negativtest. Theater oder Kinos können nun draußen wieder Veranstaltungen durchführen für bis zu 250 Personen. Wenn die Leute sitzen, darf die Maske auch abgenommen werden. Auch hier brauchen Sie einen Negativtest, ebenso für Museen oder ähnliche Einrichtungen.

Bei Schulen und Kitas hat sich weitestgehend nichts verändert. Da wir uns ja aktuell rund um 50 in der Inzidenz uns bewegen, bleibt alles wie es ist. Alle Klassen, alle Jahrgangsstufen machen Wechselunterricht. Es ist nun die 100er-Grenze entfallen. Zukünftig hat man sich an das Bundesrecht angepasst, das heißt der Wechsel in das Distanzlernen, wo alle zu Hause sein müssen, geschieht jetzt erst ab einem Inzidenzwert von über 165.

Auch Erwachsenenbildung wie z. B. hier an der Kreisvolkshochschule ist jetzt wieder möglich, allerdings in beschränkenden Lerngruppen. Auch hier höchstens 16 Personen, die zusammenkommen mit Testpflicht und Hygienekonzept. Aber da bitte ich Sie, egal wo Sie am Erwachsenenunterricht teilnehmen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Institution und fragen ab, unter welchen Rahmenbedingungen dies möglich ist.

Zukünftig ist auch wieder Chor-Unterricht möglich und Musik-Ensembles dürfen wieder proben. Wie wir bisher die Verordnung lesen, kann ich Ihnen sagen, das ist gar nicht so einfach. Zurzeit, glauben wir, dass unter freiem Himmel eine Begrenzung der Personenanzahl nicht gegeben ist. Das bedeutet also, dort können sich so viele Menschen zusammenfinden wie im Chor sind, oder wie im Musik-Ensemble sind. Es gibt aber auch unter freiem Himmel ein Testerfordernis, das bedeutet, alle müssen getestet, geimpft oder genesen sein. In geschlossenen Räumen allerdings dürfen die Gruppen nur bis zu vier Personen groß und auch hier alle getestet sein.

Religiöse Anlässe und Veranstaltungen: Sie wissen, die Gottesdienste laufen mit Maske, auch weiterhin ist der Gesang verboten. Die Teilnehmerzahl bestimmt jetzt aber die jeweilige Kirche und Gemeinde durch Hygienekonzept selbst. Das betrifft z. B. Taufen, Konfirmationen, aber auch der letzte Gang zum Grab. Fragen Sie da jeweils bei Ihrer Kirchengemeinde nach, was möglich ist.

Und der letzte Punkt, den ich jetzt auf meinem kleinen Hirn-Zettel habe, sind die Fahrschulen. Bei den Fahrschulen ist jetzt theoretischer und praktischer Unterricht möglich, allerdings auch hier, und Sie merken das Testerfordernis hat mehr an Gewicht gewonnen, ist der Test erforderlich. Oder Sie sind geimpft oder genesen.

Letztlich darf ich Ihnen sagen, einige dieser Regelungen entsprechen nicht zwingend unserem Wunsch. Wir haben das in unseren Stellungnahmen auch deutlich gemacht. Ich habe Ihnen jetzt aber ausschließlich das dargestellt, was nach unserer Kenntnis zurzeit Recht ist. Und ich darf Ihnen auch sagen, wir wissen selbst derzeit noch nicht auf jede Frage eine Antwort. Wir geben uns aber alle Mühe, damit wir Ihnen schnellstmöglich antworten können. Bitte gucken sie aber auch selbst im Internet nach auf der Seite des Landes Niedersachsens, denn dort gibt es auch die sogenannten FAQs, also die häufig gestellten Fragen und Antworten dazu. Nutzen Sie erst dies, wenn Sie dort keine Antwort finden, dann können Sie uns natürlich auch fragen.

Ein langes Update mit vielen Informationen. Bitte bleiben Sie gesund und bis zum nächsten Mal.

Ihr Jürgen Markwardt