Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (9. April 2021)

 

Hallo. Das Corona-Update vom 9. April 2021.

Ich möchte heute etwas sagen über sogenannte „Hochinzidenzkommunen“, wie es mit dem Schulstart nach den Osterferien weitergeht und zum Abschluss noch etwas zu den Impfungen, die jetzt bei den Hausärzten möglich sind.

Wir haben zurzeit eine Inzidenz im Landkreis Uelzen von 109. Die Fallzahlen von heute lassen darauf schließen, dass auch morgen der Inzidenzwert noch einmal steigen wird. Deswegen möchte ich gleich zu Beginn mit dem Thema „Hochinzidenzkommunen“ beginnen. Tatsächlich ist es so, dass es Regelungen gibt, dass wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 oder höher ist in einem Landkreis, dann muss der Landkreis diesen zu einer sogenannten „Hochinzidenzkommune“ bestimmen und eine Allgemeinverfügung veranlassen. Das hätte für uns alle weitreichende Bedeutung: Dann würden wir zurückfallen in den Lockdown, den wir aus dem Februar kennen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir verschärfte Kontaktbeschränkungen haben. Wieder nur ein Haushalt plus eine weitere Person, aber für die allermeisten sicherlich noch viel bedeutsamer: Die Kitas würden wieder schließen und es gebe wieder nur eine Notbetreuung. Auch die Schulen würden auf den Stand von Februar zurückfallen. Das bedeutet, die 1. bis 4. Klasse macht zwar den Wechselunterricht, genauso wie es die Abschlussklassen und die Förderschulen machen. Aber alle anderen Klassen wären dann wieder im Szenario C., also die Klassen 5 bis 8 wären wieder dauerhaft zuhause. Ob es dazu kommt, steht noch nicht ganz fest, aber ich möchte, dass Sie vorbereitet sind. Es deutet vieles darauf hin, dass wir jetzt möglicherweise dreimal hintereinander den Inzidenzwert von 100 reißen und somit höher sind. Wenn dem so ist, werden wir ab Dienstag oder Mittwoch mit verschärften Maßnahmen rechnen.

In dem Zusammenhang vielleicht auch wichtig: Wir haben gerade erfahren, dass das für Montag angesagte Bund-Länder-Treffen, um über weitere Maßnahmen zu sprechen, abgesagt wurde. Offensichtlich macht man sich jetzt tatsächlich darüber Gedanken, zukünftig einige Kompetenzen auf den Bund zu übertragen, damit der Bund bundesweite Regelungen findet, wenn ein Landkreis auf eine Inzidenz von über 100 kommt. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie natürlich informieren.

Noch eine Ergänzung von mir: Dieses Video hier dient Ihrer Information und wir wollen immer versuchen, Sie auf dem neuesten Stand zu bringen. Die Maßnahmen, über die wir hier sprechen, hat in der Regel nicht veranlasst. Wir setzen in der Regel setzen nur die vom Bund und Land beschlossenen Vorschriften um. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir auf alles keinen Einfluss haben.

Was ist mit den Grundschulen? Am Montag sind die Schulferien zuende und ich kann jetzt nur für die Grundschulen der Hansestadt Uelzen sprechen. Ich gehe aber davon aus, dass es bei den allermeisten Schulen im Landkreis Uelzen ähnlich sein wird – ob Grundschulen oder weiterführende Schulen. Am Montag wird es in den Grundschulen der Hansestadt Uelzen keinen normalen Unterricht geben. Es wird dann so sein, dass Sie, die Eltern oder die Kinder oder gemeinsam, sich die sogenannten Test-Kits abholen können, denn zukünftig müssen alle Schülerinnen und Schüler zweimal die Woche getestet werden. Wie soll das praktisch ablaufen? Sie holen sich am Montag also diese Test-Kits und nehmen sie mit nach Hause. Grundsätzlich soll dann immer montags und mittwochs getestet werden. Das gilt natürlich nicht für die nächste Woche, da wäre es dienstags und donnerstags. Also Sie als Eltern führen vor Schulbeginn zuhause den Test durch. Dann müssen Sie das negative Testergebnis schriftlich bestätigen. Dafür bekommen Sie auch einen bzw. mehrere Vordrucke mit. Das Kind nimmt diesen mit und kommt erst in die Schule rein, wenn es diesen Vordruck abgegeben hat. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass das Kind in der Schule getestet wird. Haben Sie bitte Verständnis dafür. Das ist Aufgabe des Erziehungsberechtigten. Es mag Ausnahmen geben, wo es vielleicht mal in der Schule möglich sein soll.

Dafür wurde übrigens auch die Präsenzpflicht der Kinder jetzt wieder aufgehoben. Das heißt, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die Entscheidung treffen, Ihr Kind nicht testen zu lassen, dann dürfen Sie Ihr Kind jetzt wieder zuhause behalten und im Homeschooling beschulen. Rechtlich ist das möglich. Sie merken, Sie müssen jetzt die Verantwortung übernehmen, Ihr Kind zweimal die Woche zu testen. Immer montags und mittwochs, bitte bevor das Kind zur Schule geht und denken Sie bitte daran: Statten Sie Ihr Kind dann mit dem Berechtigungsschreiben aus, dass das Testergebnis negativ ist.

Sie haben es alle mitbekommen, jetzt impfen auch die Hausärzte. Ich glaube, dass ist ein wichtiger und guter Schritt. Allerdings ist der Impfstoff immer noch begrenzt. Deswegen, nach unseren Informationen, ist es auch in aller Regel so, dass Sie nicht auf den Hausarzt zugehen müssen, sondern der Hausarzt, bzw. die Praxis geht auf Sie zu. Die Patienten werden natürlich vom Praxispersonal gekannt und die Prioritäten gelten immer noch. Das bedeutet, zurzeit sind die Menschen dran, die über 70 Jahre alt sind. Andere werden in aller Regel noch nicht geimpft. Das Gleiche gilt natürlich auch in den Hausarztpraxen. Das heißt, die Hausarztpraxis wird auf Sie zukommen und würde Ihnen ein Impfangebot offerieren. Das können Sie dann annehmen oder auch nicht. Eine Impfpflicht besteht nicht. Allerdings, bitte tun Sie mir den Gefallen, machen Sie von der Impfung Gebrauch – es hilft uns allen.

Das sind die aktuellen Regelungen, die jetzt kommen. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam darauf achten, dass unser Inzidenzwert niedrig ist. Mittlerweile sind wir hier im Landkreis Uelzen wieder im oberen Drittel des Landes, also wir stehen nicht besonders gut da.

Dementsprechend, hoffentlich handeln wir gemeinsam, damit der Inzidenzwert schnell wieder runtergeht, denn das ist die beste Gewähr dafür, dass wir alle gesund bleiben.

Bitte bleiben Sie auch gesund!

Ihr Jürgen Markwardt