Corona-Update von Bürgermeister Jürgen Markwardt (9. Oktober 2020)

 

Hallo,

das Corona-Update vom 9. Oktober 2020. Zunächst wie immer zur Lage: Aktuell haben wir im Landkreis Uelzen 2 bestätigte Infektionsfälle, davon einen in der Hansestadt Uelzen. Ich finde, das ist eine Zahl, die zeigt, dass wir hier in einem Bereich leben, wo wir aktuell ziemlich sicher sein können, nicht infiziert zu werden.

Der Inzidenzwert ist von besonderer Wichtigkeit – das möchte ich Ihnen jetzt auch erläutern. Was ist nochmal der Inzidenzwert? Das ist der Wert der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen, also innerhalb von einer Woche, auf 100.000 Einwohner bezogen. Wenn dieser Wert eine gewisse Grenze überschreitet, dann gibt es Beschränkungen. Das ist auch die Grundlage der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab heute gilt. Ich kann Ihnen nicht alle Neuerungen der Corona-Verordnung mitteilen, ich möchte mich heute beschränken auf das Thema private Feiern.

Noch einmal zum Anfang die wichtigsten Grundlagen. Entscheidend ist: Sie halten Abstand, Sie betreiben Hygiene, Sie tragen eine Alltagsmaske und – das kommt jetzt in der kalten Jahreszeit noch dazu – Sie lüften regelmäßig ihre Räumlichkeiten. Zum Thema Abstand aufgrund der besonderen Bedeutung die Regelungen: Grundsätzlich sollten Sie immer Abstand halten, mindestens 1,50 Meter, außer es handelt sich um Ihre Angehörigen, Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben, Personen eines weiteren Haushaltes oder eine Gruppe von höchstens 10 Personen – hier dürften es theoretisch auch zehn verschiedene Hausstände sein. In diesen Fällen kann der Abstand unterschritten werden, ansonsten bitte immer Abstand halten!

Die Regelungen für private Feiern sind umfangreicher geworden. Hier müssen Sie unterscheiden zwischen Feiern in der eigenen Wohnung, Feiern bei sich im Garten oder auf dem Grundstück und Feiern in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten – ich sage jetzt einfach mal Gaststätten, damit es verständlicher wird.

Wenn Sie bei sich zu Hause in der Wohnung feiern, dürfen Sie dies mit bis zu 25 Personen tun. Nochmal: 10 Personen dürften auch mit Unterschreitung des Abstandes miteinander feiern, bei mehr Personen dürfen Sie das nicht mehr, da müssen sie den Abstand wahren. Und sollte die Inzidenzzahl über 50 sein, das heißt, es gibt über 50 Neuinfektionen innerhalb von einer Woche auf 100.000 Einwohner bezogen, dann dürften nur noch 10 Menschen miteinander feiern.

Im Garten oder auf dem Hof dürfen Sie grundsätzlich mit 50 Personen feiern. Dort gibt es zwei Einschränkungen: Liegt der Inzidenzwert bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dann dürfen Sie nur noch mit 25 Personen feiern. Bei 50 Fällen pro 100.000 Einwohner wiederum nur noch mit 10 Personen. Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gaststätte. Da dürfen Sie – und hier ist der Anlass mittlerweile egal, denn die Unterscheidung zwischen religiösen Festen und anderen Festen ist aufgehoben worden – grundsätzlich mit 100 Personen feiern. Immer unter Einhaltung des Abstandes, denn Sie sind ja mehr als 10 Personen! Haben wir einen Inzidenzwert von 35, dann dürfen Sie mit 50 Personen feiern. Bei einem Inzidenzwert von 50 dürfen Sie nur noch mit 25 Personen feiern. Das Interessante ist – und ich zitiere jetzt die Verordnung – tatsächlich ist es so, wenn Sie in einer Gaststätte mit mehr als 50 Personen feiern, darf ab 18 Uhr kein reiner Alkohol, also kein Schnaps, mehr ausgeschenkt werden, und ab 22 Uhr gar kein Alkohol mehr. Das habe ich mir jetzt gerade nicht ausgedacht, das geht so aus der Verordnung hervor und ist die Regel.

Sie merken also, es gibt Möglichkeiten zu feiern, aber achten Sie bitte trotz allem immer auf die Einhaltung des Abstandes. Ehrlich gesagt glaube ich, je weniger Menschen zusammen feiern, desto besser ist es auch.

Das Beherbergungsverbot ist ein weiteres Thema und auch dort ist die Inzidenzzahl von großer Bedeutung. Niedersachsen wird wahrscheinlich morgen eine Verordnung erlassen, dass Menschen, die aus einem Risikogebiet kommen, nicht mehr in Beherbergungsbetrieben unterkommen dürfen, also in Hotels, Gaststätten mit Zimmern oder auch auf Campingplätzen. Ein Risikogebiet ist wiederum, wenn 50 Neuinfektionen innerhalb von einer Woche pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Es gibt auch hier Ausnahmen, die ich aber jetzt außen vorlassen möchte. Wichtig ist mir nur Ihnen mitzuteilen, Sie können daran erkennen – denn diese Regelung wird nicht nur in Niedersachsen in Kraft treten, sondern meiner Meinung nach flächendeckend in Deutschland – wir haben es selbst in der Hand, ob wir noch irgendwo hinreisen und in einem Hotel unterkommen können oder nicht, indem wir diesen Inzidenzwert unbedingt unter 50 halten. Im Landkreis Uelzen mit nur 93.000 statt 100.000 Einwohnern liegt übrigens der Grenzwert bei 46/47 Fällen. Aktuell haben wir 2 Fälle, ich sagte es zu Beginn. Das heißt, die Situation ist für uns beruhigend. Lassen Sie mich das aber einschränken: Noch beruhigend. Wir haben es selbst in der Hand. Aktuell gibt es keinerlei Einschränkungen für uns, ob wir reisen können oder nicht. Lassen Sie uns bitte alles tun, damit es dabei auch bleibt. Das ist unser Ziel.

Ich darf Ihnen auch noch einen Ratschlag geben – das geht jetzt nicht aus der Verordnung hervor: Zurzeit ist keine Zeit für Städtereisen. Denn wir stellen fest, dass die Corona-Zahlen insbesondere in den Großstädten und größeren Städten deutlich höher sind als auf dem Lande. Reisen in größere Städte sind deshalb zurzeit ein Risiko, denn Sie kommen zurück und streuen möglicherweise das Virus dann hier vor Ort. Und das wollen wir nicht. Reisen woanders hin, wo man viel wandern gehen kann und viel allein ist, halte ich aktuell noch für relativ unbedenklich, aber das müssen Sie natürlich für sich selbst entscheiden.

Das sind die wichtigsten Regelungen. Es gibt noch eine Vielzahl von neuen Regelungen. Um Sie aber nicht zu verwirren, haben wir uns zunächst auf dieses Themengebiet begrenzt. Wenn Sie Wünsche haben, dass wir mal etwas zu speziellen anderen Gebieten erzählen – zum Beispiel wann man wo die Alltagsmaske tragen muss oder wann ein Hygienekonzept erstellt werden muss – schreiben Sie es uns bitte. Dann werden wir uns damit hier bei Facebook beschäftigen und ich mich vielleicht auch in meinem nächsten Video, wenn es passt.

Bis dahin, bleiben Sie bitte gesund und passen Sie auf sich auf!

Ihr Jürgen Markwardt