Corona: Verschärfte Maskenpflicht

Ab 25. Januar 2021 gilt:

In folgenden Fällen sind Alltagsmasken nicht mehr zulässig (außer bei Kindern bis 14 Jahre) und das Tragen von medizinischen Masken vorerst Pflicht:

  • in Geschäften und Einrichtungen in geschlossenen Räumen inkl. zugehörigen Parkplätzen (Das gilt auch für den Wochenmarkt und für Gottesdienste!)
  • in Bus und Bahn
  • bei zulässigen körpernahen Dienstleistungen, wie z.B. medizinisch notwendiger Physiotherapie

Kinder bis 6 Jahre und Personen mit Beeinträchtigungen oder schweren Vorerkrankungen, denen das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist und die dies mit einem ärztlichen Attest belegen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

 

 

Die vollständige, aktuellste Verordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen.