Corona: Verschärfte Maßnahmen für Hochinzidenz-Kommunen

Die Regelungen ab 13. April im Überblick:

 

Kontaktbeschränkungen

  • 1 Hausstand + eine weitere Person + Kinder bis einschließlich 6 Jahre aus den beiden Haushalten
  • Gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten

 

Sport

  • Individualsportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands
  • Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr.

 

Kultur etc.

  • Gedenkstätten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen
  • Bibliotheken, Büchereien, Zoos, Tierparks (und ähnliche Einrichtungen) sowie botanische Gärten dürfen geöffnet bleiben

 

Einzelhandel & Dienstleistungen

  • Verkauf im Geschäft, auch nach vorheriger Terminvereinbarung (Click and Meet), ist unzulässig
  • Auslieferung auf Bestellung sowie Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots (Click and Collect) ist erlaubt
  • Bemusterungs- und Anprobetermine sind erlaubt
  • Buchhandlungen können öffnen
  • Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt (Frisöre etc. bleiben geöffnet)

 

Kitas

  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte müssen wieder zur Notbetreuung zurückkehren.
  • Auch für die Großtagespflege gilt ein nur eingeschränkter Betrieb.

 

Schulen

Der Schulbesuch ist untersagt. Ausgenommen sind folgende Fälle:

  • Schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen
  • Schuljahrgänge 1 bis 4
  • Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Tagesbildungsstätten
  • 9. und 10. Schuljahrgang, soweit im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind
  • Sekundarbereich II, soweit im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind

 

Wie lange gilt der Landkreis Uelzen als Hochinzidenz-Kommune?

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an 7 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt, kann der Status wieder geändert werden.

Die Wiedereröffnung von Kitas und die Wiederaufnahme des Schulunterrichts für alle Schuljahrgänge sind bereits möglich, wenn der Inzidenzwert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt.

In allen Fällen wird der Landkreis Uelzen offiziell bekanntgeben, ab welchem Zeitpunkt die verschärften Maßnahmen enden.

 

Pressemitteilung des Landkreises Uelzen

Allgemeinverfügung vom 11. April