Energiekrise: Bürgermeister Jürgen Markwardt zur aktuellen Lage (21. Dezember 2022)

 

Hallo!

Das Update zur Energiekrise und heute möchte ich speziell über die staatlichen Hilfen sprechen bezüglich der Energiepreise. Denn ich weiß, das belastet uns alle ja sehr. Sie werden im Post die Minuten und Sekunden finden, wo ich zu welchem Thema Stellung beziehe. Dann können Sie sich das raussuchen, was für Sie am relevantesten ist. Beginnen möchte ich mit den verschiedenen Soforthilfe-Maßnahmen.

Zunächst erstmal dürfte Ihnen bekannt sein für alle Gaskunden. Und wenn ich von Gaskunden spreche, meine ich jetzt ausschließlich diejenigen, die ans Gasnetz angeschlossen sind, also nicht Flüssiggas-Kunden. Das ist etwas anderes. Für alle Gaskunden gilt eine Soforthilfe für den Dezember 2022. Das heißt, Ihr Abschlag bei Ihrem Energieversorger wird nicht abgezogen oder mit der Jahresabrechnung 2022 dann wieder gutgeschrieben. Sie müssen sich da um nichts kümmern. Der Staat zahlt das Geld unmittelbar an den Energieversorger. Für Sie läuft das alles reibungslos.

Jetzt ein kurzer Block für alle Kunden von mycity. Ich darf darüber speziell sprechen, denn mycity ist ein Unternehmen der Hansestadt Uelzen. Deswegen ist das kein Werbeblock, sondern darüber darf ich ganz speziell auch berichten. Hier ist es so, dass auch im November der Gaspreis, der Abschlag nicht gezahlt werden muss. Mycity erhebt den Abschlag in aller Regel immer im Nachhinein. Das bedeutet also, Anfang Dezember dürften Sie für November nichts gezahlt haben und Sie werden auch im Januar nichts für Dezember zahlen. Das Gleiche gilt für alle mycity-Stromkunden für den Dezember. Das heißt also, für den Anfang Januar dürften Sie keinen Abschlag zahlen, so Sie Lastschriftverfahren durchführen. Für diejenigen, die direkt überweisen, ist das etwas anders. Sollten Sie überweisen, ist es kein Problem. Dann wird mycity das über die Jahresabrechnung bei Ihnen wieder gutschreiben.

Kommen wir zu den verschiedenen Preisdeckeln. Und auch hier möchte ich wieder mit Gas beginnen. Für Sie gilt ab 1. Januar, genauer gesagt ab 1. März rückwirkend zum 1. Januar ein Gaspreis-Deckel. Das heißt: Private Haushalte zahlen dann 0,12 Euro pro Kilowattstunde. Und das ist brutto. Das heißt, das ist ein fester Preis, den Sie für 80 Prozent Ihres Gasverbrauchs zahlen werden. Alles darüber hinaus müssen Sie dann selbst sozusagen bezahlen. Das wird dann der Preis sein, der von Ihrem Energieversorger für Sie erhoben wird. Das Gleiche gilt auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Wo ist da die Grenze? Sie können ungefähr sagen: Ein mittleres Unternehmen geht bis 249 Beschäftigte bzw. bis 50 Millionen Umsatz.

Beim Strom sieht es genauso aus für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Unternehmen. Hier liegt allerdings der Bruttopreis bei 40 Cent für 80 Prozent Ihres Verbrauchs.

Darüber hinaus müssen Sie den Preis des jeweiligen Versorgers zahlen. Für Fernwärmekunden ist es noch etwas. Hier zählt ein Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Da kann ich Ihnen jetzt zwar gar nicht genau sagen, ob das für 80 Prozent gilt oder nicht. Ich glaube, es ist auch nicht besonders wichtig. Das können Sie bestimmt über Ihren Energieversorger erfragen.

Wie sieht es aus für Kunden von Ölheizungen, Pelletheizung oder Flüssiggas-Heizungen? Hier hat man sich mittlerweile auch entschlossen, staatlich zu unterstützen. Allerdings anders. 1. Die Unterstützung gilt aktuell nur für das Jahr 2022. Sie müssen eine Verdopplung des Preises hinnehmen. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel bisher für den Liter Öl 0,50 € brutto gezahlt haben, haben Sie keinerlei Anspruch auf Unterstützung bis zu einem Euro brutto. Darüber hinaus, wenn die Kosten bei Ihnen höher sind als 100 Prozent zusätzlich, dann möchte der Staat unterstützen. Und zwar würden dann die restlichen Kosten über diese Verdoppelung hinaus zu 80 Prozent vom Staat unterstützt werden. Allerdings bei jedem Einzelfall höchstens bis 2.000 Euro. Ob das nun gerecht ist oder nicht, ist übrigens nicht meine Entscheidung. Ich kann Ihnen nur mitteilen, wie es ist.

Ein weiterer Fakt ist das Wohngeld. Da ist es so, dass das Wohngeld jetzt zum 1. Januar umgewandelt wird in das sogenannte Wohngeld plus. Warum heißt es Wohngeld plus? Erstens, weil der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht werden soll: von aktuell 600.000 auf zukünftig bis zu 2 Millionen Personen. Da könnten Sie durchaus darunter gehören. Und die Unterstützung pro Monat soll auch deutlich erhöht werden. Die lag bisher im Schnitt bei 180 Euro im Monat und wird zukünftig bei 370 Euro im Schnitt im Monat liegen. Das heißt mehr als verdoppelt eine Erhöhung um bis zu 190 Euro pro Monat. Das lohnt sich schon. Ob Sie nun anspruchsberechtigt sind für Wohngeld oder nicht, kann ich natürlich im Rahmen einer Ferndiagnose nicht sagen. Aber es lohnt sich für Sie nachzufragen oder mal zu rechnen.

Ich kann Ihnen aber sagen, wer für Sie zuständig ist. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Uelzen ist es die Hansestadt selbst. Das heißt, kommen Sie bitte zum Rathaus und geben hier einen Antrag ab oder schicken ihn postalisch zu. Wenn Sie in der Stadt Uelzen wohnen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Für alle anderen Landkreisbewohner ist es der Landkreis. Das heißt, alle die nicht in der Hansestadt wohnen, aber im Landkreis Uelzen. Dort ist der Landkreis Uelzen zuständig. Für die Hansestadt Uelzen kann ich Ihnen auch folgendes mitteilen: Aufgrund des großen Aufkommens haben wir es eingestellt, die Leute persönlich empfangen zu können zu diesem Thema. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, entweder montags von 9 bis 11 oder donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr bei der Wohngeldstelle anzurufen. Die Telefonnummer ist die 0581 800 6271 oder 6272. Zu den genannten Zeiten haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und dort auch zu prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Vordrucke finden Sie auf der Seite www.hansestadt-uelzen.de. Jederzeit können Sie den Antrag dort ausfüllen, können ihn dann hier bei der Info im Rathaus abgeben oder schicken ihn bitte postalisch an uns. Ich wünsche Ihnen da viel Glück, dass Sie diesen Anspruch haben. Und haben Sie bitte auch keine Scheu, den Anspruch zu stellen. Es ist Ihr gutes Recht, wenn Sie nicht genügend Geld im Monat übrig haben für Ihren Haushalt, dass Sie auf Wohngeld Rücksicht nehmen können bzw. dass Sie Wohngeld berücksichtigt werden.

Ein paar weitere Informationen zusätzlicher Art für Rentnerinnen und Rentner. Sie müssten am 1. Dezember eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten haben. Diese ist allerdings brutto gewesen. Nach unseren Informationen haben Sie darauf Steuern zu zahlen, aber die müssten bei Ihnen schon angekommen sein.

Für alle Studierenden und Fachschüler: Und hier spreche ich jetzt diejenigen an, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren. Diese werden auch einen Anspruch haben, nach unseren Informationen 200 Euro Energiepauschale, vermutlich auch brutto. Ich kann Ihnen aber noch nicht ganz genau sagen, wann diese ausgezahlt werden soll. Diese Informationen liegen uns bis heute noch nicht vor. Aber für Studierende und für Fachschüler 200 Euro Energiepauschale zu einem noch nicht genau benannten Zeitpunkt.

Der letzte Hinweis zum Kindergeld. Auch eine gute Nachricht: Ab dem 1. Januar wird für die nächsten zwei Jahre, also für 2023 und 24, das Kindergeld für das 1. und 2. Kind, nicht für weitere Kinder, um jeweils 18 Euro pro Monat erhöht. Auch das ist glaube ich ein guter Beitrag, damit Sie, damit wir gemeinsam durch diese Krise kommen.

Das waren die Informationen. Ich hoffe, Sie können einige wichtige Informationen für sich da auch noch mal raussuchen. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall jetzt ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.