Lotteriewesen

Um eine Lotterie/Ausspielung durchzuführen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • für Ihre Veranstaltung muss ein hinreichendes öffentliches Bedürfnis bestehen,
  • der Ertrag Ihrer Veranstaltung muss gemeinnützigen Zwecken zugute kommen,
  • der Ertrag, die Gewinne und die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und
  • sie müssen Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterie/Ausspielung sowie für die zweckentsprechende Verwendung Ihres Ertrages bieten.