Um eine Lotterie/Ausspielung durchzuführen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für Ihre Veranstaltung muss ein hinreichendes öffentliches Bedürfnis bestehen,
- der Ertrag Ihrer Veranstaltung muss gemeinnützigen Zwecken zugute kommen,
- der Ertrag, die Gewinne und die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und
- sie müssen Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterie/Ausspielung sowie für die zweckentsprechende Verwendung Ihres Ertrages bieten.