Rechnungsprüfungsamt


Die Stellung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes richten sich nach den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Uelzen ist direkt dem Rat unterstellt.

Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen u.a. nachstehende Aufgaben:

  • Prüfung der Jahresabschlüsse
  • Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse
  • lfd. Prüfung von Kassenvorgängen und Belegen zur Vorbereitung der Jahresabschlüsse
  • die dauernde Überwachung der Kasse und der Eigenbetriebe
  • regelmäßige Kassenprüfungen
  • Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung

Der Rat der Hansestadt Uelzen kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.