Schule und Sport

Als Schulträger der acht Grundschulen im Stadtgebiet ist die Hansestadt Uelzen für die "äußeren Schulangelegenheiten" dieser Schulen im Stadtgebiet zuständig. Die Aufgaben umfassen die Schulanlagen und deren Betrieb sowie die sächliche und finanzielle Ausstattung der Schulen. Dazu gehört auch die personelle Besetzung der Schulsekretariate. Unterrichtsinhalte und das pädagogische Personal der Schulen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Schulträgers.

Die Abteilung Schulen und Sport ist dabei die Serviceeinheit für die Schulen in allen Angelegenheiten, sie unterstützt die Schulen in ihrer Aufgabenerfüllung und im Bemühen um größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Als Kommunikationspartner steht sie den Schulen als Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit anderen städtischen Dienststellen und Betrieben zur Verfügung. Bis zum 31. Juli 2013 war die Hansestadt Uelzen auch Schulträger für die weiterführenden Schulen der Sekundarbereiche I und II im Stadtgebiet. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Landkreis Uelzen wurde die Schulträgerschaft zum 1. August 2013 an den Landkreis Uelzen abgegeben.

Die Schulentwicklungsplanung stellt die vorausschauende Grundlage für ein bedarfsgerechtes Schulangebot in der Hansestadt Uelzen dar, aus der sich verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen ableiten können. So können zum Beispiel Schulen neu gegründet, aufgehoben, erweitert oder vorhandene Schulen eingeschränkt werden. Ebenso gehören dazu die Planung von Einzugsbereichen und die Festlegung von Schulbezirken.

Unsere Dienstleistungen

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