Zuschüsse an Sportvereine

Die Hansestadt Uelzen gewährt Sportvereinen,

  • die ihren Sitz und ihre Sportanlagen in Uelzen haben und
  • ordentliche Mitglieder im Kreissportbund (KSB) sind,

Zuschüsse im Rahmen ihrer Möglichkeiten ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung.


Unterhaltungszuschüsse (jährlich)

  • für Sportanlagen bis zu 20.000 m² = 1.500 €
  • und weitere je angefangene Fläche von 5.000 m² = 300 €
  • oder gedeckte Sportanlagen 800 €


Zuschüsse für Jugendarbeit (jährlich)

  • Pro Mitglied bis zu 18 Jahre 8 €


Investitionszuschüsse

Zuschüsse können zur Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung, Modernisierung und Umweltschutzmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen gewährt werden.