Aus dem Archiv

Aus dem Archiv: Zur Geschichte der Uelzener Stadtrechtsurkunde

Die Original-Urkunde zur Verleihung des Uelzener Stadtrechts vom 13. Dezember 1270 ist nicht erhalten, dennoch lässt sich ihr Inhalt aus verschiedenen überlieferten Quellen rekonstruieren.

Das Uelzener Stadtrecht wurde von Herzog Johann von Braunschweig nach dem Vorbild des Lüneburger Stadtrechts von 1247 ausgestellt. Die Originalurkunde wurde vermutlich 45 Jahre später durch den ersten großen Stadtbrand in Uelzen im Jahr 1315 zerstört. Eine Zweitausfertigung, die danach wahrscheinlich nach dem Konzept des herzoglichen Kanzleiregisters erstellt wurde, und damit womöglich keine exakte Abschrift der ursprünglichen Fassung war, war bereits im 16. Jahrhundert nicht mehr nachweisbar. Diese Zweitausfertigung der Urkunde war aber zuvor in ein Kopialbuch übertragen worden, das später dem Staatsarchiv Hannover übergeben und 1943 durch Kriegseinwirkungen zerstört wurde. Glücklicherweise blieb der Inhalt des Kopialbuches durch die Veröffentlichung einer Dokumentensammlung aus dem Jahr 1736 erhalten, die allerdings aufgrund von Schwächen in der lateinischen Sprache seitens des Herausgebers mit zahlreichen inhaltlichen Fehlern behaftet war.  

Für die Rekonstruktion des originalen Inhalts des Uelzener Stadtrechts mussten daher neben den – mangelhaften – Überlieferungen aus der Dokumentensammlung weitere verschiedene Quellen hinzugezogen werden. Diese Arbeit unternahm vor 50 Jahren Dr. Bruno Gatz, damals Lehrer am Herzog-Ernst-Gymnasium, anlässlich der 700-Jahr-Feier der Stadt Uelzen.

Die erste Quelle ist zunächst das Lüneburger Privileg, nach dessen Vorgabe auch das Uelzener Stadtrecht ausgestellt wurde, wobei die Texte nicht identisch sein können, da einige der Ausführungen des Lüneburger Privilegs Uelzen gar nicht betrafen.  Das Lüneburger Privileg weicht zudem an einigen Stellen von den anderen Überlieferungen ab.

Die zweite wesentliche Quelle stellt eine mittelniederdeutsche Übersetzung der Uelzener Stadtrechts-Urkunde von 1270 dar, die erst 1953 im Uelzener Rathaus gefunden wurde. Ihre Entstehung wurde von Sprachwissenschaftlern auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts geschätzt. Es konnte nach weiterer wissenschaftlicher Untersuchung nachgewiesen werden, dass diese Übersetzung älter ist (vermutlich vor 1315) als eine niederdeutsche Fassung, die ebenfalls in der Dokumentensammlung des 18. Jahrhunderts erschienen war. Der Vergleich der verschiedenen Texte ließ darauf schließen, dass die mittelniederdeutsche Übersetzung auf den Text der Originalurkunde zurückzuführen ist.

Literatur:
Gatz, Bruno: Das Uelzener Stadtrecht vom 13. Dezember 1270, in: Woelkens, Erich (Hg.), 700 Jahre
Stadtrecht in Uelzen, Uelzen 1970 (Uelzener Beiträge, 3), S. 17-30.,  Ebd., Korlen, Gustav, Woelkens,
Erich: Die Niederdeutsche Fassung des Uelzener Stadtrechts, S. 11-16.