Ortsräte und Ortsvorsteher

Hambrock

Gem. § 96 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher auf Grund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder er muss in Hambrock wohnen.

In der Ortschaft Hambrock hat bei der Kommunalwahl am 11.09.2021 die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion die meisten Stimmen erhalten und ist vorschlagsberechtigt. Herr Ernst-Gerhard Busse ist vorgeschlagen worden und vom Rat der Hansestadt Uelzen zum Ortsvorsteher ernannt worden.

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Einwohner der Ortschaft Hambrock und nimmt Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung wahr. Dazu gehören insbesondere:

  • Unterzeichnung von Lebensbescheinigungen für Renten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
  • Beglaubigungen von Unterschriften für Rentenzwecke,
  • Durchführung von Erhebungen für statistische Zwecke und von landwirtschaftlichen Zählungen,
  • Ausgabe und Verteilen von Formularen,
  • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen,
  • Beauftragung von geringwertigen Anschaffungen, Schadensbeseitigungsarbeiten und kleineren Reparaturen für städtische Gebäude und Einrichtungen.

Zu diesem Zweck werden den Ortsräten und Ortsvorstehern auf ihren Antrag hin Haushaltsmittel als Budget zugewiesen.