Briefwahl

Im Vorfeld einer Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrechtigungskarte. Auf dieser Karte erkennen Sie, wann die Wahl statt findet und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.

Wenn Sie am Wahltag z.B. wegen Krankheit oder Urlaub Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie mit dieser Karte die Möglichkeit, die Ausstellung von Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Karte vom Antragsteller unterschrieben werden muss.

Sie können Ihren Briefwahlantrag per Post oder online stellen. Diesen Online-Dienst wird Ihnen im Vorfeld jeder Wahl zur Verfügung stehen. Auch haben Sie die Möglichkeit, den Antrag persönlich im Bürgeramt zu stellen. Dann erhalten Sie die Unterlagen direkt ausgehändigt. Zur Wahlhandlung stehen Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung.

Briefwähler sollten grundsätzlich beachten, dass verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine und Stimmzettel nicht ersetzt werden. Die Risiken einer Briefwahl liegen damit beim Wähler.

Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 (Europawahl) statt. Rechtzeitig wird auf die Möglichkeit zur Online-Briefwahl hingewiesen werden und eingerichtet sein.