Wählerverzeichnis

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte. Sollte eine Wahlbenachrichtigungskarte nicht zugestellt worden sein und will die wahlberechtigte Person wählen, so ist im Bürgeramt die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu überprüfen.

Am Wahlsonntag werden im Wählerverzeichnis vom Wahlvorstand diejenigen Wahlberechtigten abgehakt, die gewählt haben.