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Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelderpflicht ab 2016 in Niedersachsen

Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.  Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.  

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.  
 

Wer ist für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich?

Für den Einbau der Rauchmelder sind in Niedersachsen gemäß Bauordnung die Eigentümer verantwortlich. Pflege und Wartung der Geräte sind Sache der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht. Die Erfahrung zeigt, dass die Nutzer mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind. Dazu gehört auch eine notwendigen Nachweispflicht. Es empfiehlt sich daher, die Wartung in Eigentümerhand zubelassen oder mit „Q“-zertifizierte Fachkräfte für
Rauchwarnmelder zu beauftragen.
 

Was muss ich beim Kauf meiner Rauchwarnmelder beachten?

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
  • Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen.
  • Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN14604“ versehen sind.  

Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem: 

  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
  • Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender

Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauch(warn)melder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.

Quelle der Informationen und Grafiken: rauchmelder-lebensretter.de