Bekanntgabe von Auftragsvergaben
Gem. § 19 Abs. 2 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A besteht bei Vergaben nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für Lieferung- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert über 25.000,-- € (netto) eine Informationspflicht.
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