Gem. § 19 Abs. 2 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A besteht bei Vergaben nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für Lieferung- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert über 25.000,-- € (netto) eine Informationspflicht. Im Anhang finden Sie eine Übersicht der Bekanntgabe von Auftragsvergaben. Falls sich unter diesem Text keine Anhänge befinden, liegen zurzeit keine Bekanntgaben vor.
Die Stadt Uelzen vergibt nach öffentlicher Ausschreibung folgenden Auftrag: