Bekanntmachungen und öffentliche Auslegungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen zu den Gremiensitzungen, Wahlbekanntmachungen sowie Bekanntmachungen zu Bauleitplanungen der Hansestadt Uelzen. Des Weiteren sind hier Informationen über Allgemeinverfügungen und sonstige Auslegungen einsehbar.

Satzungen und Verordnungen der Hansestadt Uelzen erscheinen im „Amtsblatt für den Landkreis Uelzen“.

Weitere Informationen zu den Gremiensitzungen stehen im Bürgerinformationssystem für Sie bereit.

Bekanntmachungen zur Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 298 - Berufsschulcampus

B A U L E I T P L A N U N G   D E R   H A N S E S T A D T   U E L Z E N

Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 298 “Berufsschul-Campus”

Die Hansestadt Uelzen stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr.298 „Berufsschul-Campus“ auf. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 298 in seiner Sitzung am 27.09.2021 gefasst.

Die Hansestadt Uelzen beabsichtigt, die Berufsschulstandorte der BBS I, Wilhelm-Seedorf-Straße und BBS II – Georgsanstalt, Esterholzer Straße sowie die Hermann-Löns-Grundschule mit dem nördlich angrenzenden Bolzplatz an der Heinrich-Meyerholz-Straße zu überplanen.

Anlass für die konkrete Bauleitplanung sind die umfangreichen Planungen des Landkreises Uelzen als Schulträger der Berufsschulen, einen neuen Berufsschul-Campus zu entwickeln, der die bisher bestehenden Standorte innerhalb des Stadtgebietes an diesem Standort bündelt. Ergänzt wird der geplante Campus um ein Parkhaus nördlich der Hermann-Löns-Grundschule, um den Stellplatzbedarf der Schülerschaft und des Lehrpersonals zu decken. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Berufsschulcampus mit modernen pädagogischen Konzepten als Leuchtturm-Projekt zu entwickeln.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 298 „Berufsschul-Campus“ hat eine Größe von ca. 8,1 ha und liegt östlich der Innenstadt. Im Osten gehört die Wilhelm-Seedorf-Straße zum Plangebiet, im Süden wird das Plangebiet durch die Esterholzer Straße und im Westen durch die Heinrich-Meyerholz-Straße begrenzt. Nördlich des Plangebietes befinden sich an der Heinrich-Meyerholz-Straße Wohngebäude sowie das Wohngebiet Zimmermannstraße mit Kindergarten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 ist im beigefügten Stadtkartenauszug durch eine schwarze, unterbrochene Linie kenntlich gemacht worden.

(Geltungsbereich)

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 298, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift, mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, den Fachgutachten Schall, Verkehr, Mobilitätskonzept Berufsschulcampus Uelzen, Entwässerungskonzepte sowie ein Fachbeitrag der Artengruppe Fledermäuse und Vögel und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind vom 06.07.2026 bis 24.08.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen abrufbar (www.hansestadt–uelzen.de/bauleitplanung ).

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom 06.07.2026 bis 24.08.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses an der Information (Mo. bis Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme und Erörterung mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Schuckenbrock, Tel.0581/800-6315 zu vereinbaren.

 

Zur Planung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Pflanzen

Aussagen zur ökologischen Wertigkeit innerhalb des Plangebiets

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist eine geringe Beeinträchtigung des Schutzguts Pflanzen zu erwarten.

Schutzgut Tiere

Aussagen zum Vorkommen von Tieren innerhalb des Plangebiets

Aufgrund der bestehenden Vorbelastung und der Ausweichmöglichkeiten im direkten Umfeld ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Tiere zu erwarten.

Schutzgut Fläche

Aussagen zur bestehenden und geplanten Flächenversiegelung

Aufgrund der Weiterentwicklung eines Bestandsstandortes ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts Fläche zu erwarten.

Schutzgut Boden

Aussagen zur Bodenbeschaffenheit im Plangebiet.

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu erwarten.

Schutzgut Wasser

Keine Gewässer im Plangebiet, Aussagen zu Oberflächenwasser / Niederschlagswasser

Bei Berücksichtigung der Entwässerungskonzepte ist keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser zu erwarten.

Schutzgut Luft und Klima

Aussagen zur Veränderung des Kleinklimas

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts zu erwarten. Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklima.

Schutzgut Landschaftsbild

Aussagen zum Landschaftsbild

Aufgrund des Standortes innerhalb der Ortslage und der Vorprägung durch die vorhandenen Schulbaukörper ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild zu erwarten.

Schutzgut Mensch

Aussagen zu Verkehrs-, Gewerbe- und Lichtimmissionen

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine bekannten Bodendenkmäler

Keine Beeinträchtigung des Schutzguts

Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Realisierung innerhalb des Plangebietes.

Während der Auslegungszeit kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen zum Planentwurf, der Entwurfsbegründung und zum Umweltbericht sollen elektronisch an die E-Mail Adresse planung@stadt.uelzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB, welches mit ausliegt.

Uelzen, den 27.06.2026

Hansestadt Uelzen - Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften

 

Anlagen:

Vorkaufsrechtssatzung - Bahnstrecke Uelzen-Dannenberg

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen der Bahnstrecke Uelzen – Dannenberg und entlang des Elbe-Seitenkanals.

Vorkaufsrechtssatzung

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung

Geltungsbereich der Satzung (Ost)

Geltungsbereich der Satzung (West)

Vorkaufsrechtssatzung - Erweiterung Kläranlage

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen zur Erweiterung der Kläranlage.

 Vorkaufsrechtssatzung - Erweiterung Kläranlage

 Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung

  Geltungsbereich "Im Böh"

Wahlbekanntmachungen

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Bekanntmachung

Kommunalwahl am 13.09.2026;
Öffentliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses


Nach § 9 Abs. 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) werden hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt gegeben:

1. Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026, 15.00 Uhr
Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO
  2. Bestellung einer Schriftführerin oder eines Schriftführers gem. § 9 Abs. 4 NKWO
  3. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Schriftführerin oder des
    Schriftführers gem. § 9 Abs. 5 NKWO
  4. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für
    a) die Gemeindewahl
    b) die Ortsratswahlen
    c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

2. Sitzung am Donnerstag, 17.09.2026, 13.00 Uhr
Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO.
  2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (§§ 35 ff. NKWG, § 66 NKWO) für
    a) die Gemeindewahl,
    b) die Ortsratswahlen
    c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

Die Sitzungen finden im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Raum 102 (VA-Saal), Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, statt. Der Wahlausschuss ist gem. § 10 Abs. 3 NKWG ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig. Er verhandelt und entscheidet in öffentlicher
Sitzung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Uelzen, den 03. Juli 2026

Hansestadt U e l z e n

Dr. Florian Ebeling
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026
Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30, 2026, am 06. Mai 2026 verkündet worden. U. a. ergibt sich hieraus für die anstehende Direktwahl am 13. September 2026 eine Änderung bezüglich der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl wurde vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl abgeändert (§ 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz).

Somit sind die Wahlvorschläge für die Direktwahl entgegen der Wahlbekanntmachung vom 26.02.2026 nicht mehr bis zum Montag, den 20. Juli 2026 18:00 Uhr, sondern bereits bis zum Montag, den 06. Juli 2026 18:00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen einzureichen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortsräten A. bis F. bleibt hiervon unberührt und endet weiterhin am Montag, den 20. Juli 2026 um 18:00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind ebenfalls beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen einzureichen.

Uelzen, den 11. Mai 2026

Hansestadt Uelzen

Der Gemeindewahlleiter

Dr. Ebeling

Wahlbekanntmachungen zur Kommunalwahl am 13.09.2026

Auslegungen und weitere Bekanntmachungen

Bekanntmachung eines Sitzüberganges im Ortsrat Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre

Bekanntgabe des Überganges eines Ortsratssitzes gemäß § 44 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG).


Mit der Bekanntmachung vom 25. September 2021 habe ich die Namen der in die Ortsräte der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht.
Im Ortsrat der Ortschaft Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre geht der Sitz des Ortsratsmitgliedes Herr Siegfried Schnier (SPD), der am 23.03.2026 verstorben ist, gemäß § 44 Abs. 1 NKWG auf Herrn Frank Freese (SPD) über.


HANSESTADT UELZEN - Der Gemeindewahlleiter

Bekanntgabe des Überganges eines Sitzes im Rat der Hansestadt Uelzen gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG)

Mit der Bekanntmachung vom 18.09.2021 habe ich die Namen der im Rat der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht. Hierzu gebe ich folgende Veränderung bekannt: Im Rat der Hansestadt Uelzen ist der Sitz von Frau Nicole Haase (CDU) auf Herrn Jan Hendrik Primke (CDU) gem. § 44 Abs. 1 NKWG übergegangen.

HANSESTADT UELZEN – Dr. Florian Ebeling - Der Gemeindewahlleiter 

Energiebericht für die kommunalen Gebäude und der kommunalen Infrastruktur der Hansestadt Uelzen

Niedersächsische Kommunen sind gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verpflichtet, erstmalig für das Berichtsjahr 2022 einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst die bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid. Der Bericht bezieht sich auf  alle kommunalen Gebäude sowie weiterer Infrastruktur, die sich im Eigentum der Kommune befinden, z.B. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Brunnen. 

Energiebericht 2022 der Hansestadt Uelzen