Bekanntmachungen und öffentliche Auslegungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen zu den Gremiensitzungen, Wahlbekanntmachungen sowie Bekanntmachungen zu Bauleitplanungen der Hansestadt Uelzen. Des Weiteren sind hier Informationen über Allgemeinverfügungen und sonstige Auslegungen einsehbar.

Satzungen und Verordnungen der Hansestadt Uelzen erscheinen im „Amtsblatt für den Landkreis Uelzen“.

Weitere Informationen zu den Gremiensitzungen stehen im Bürgerinformationssystem für Sie bereit.

Gremiensitzungen der Hansestadt Uelzen

Hinweis zu Sitzungsterminen

In der nächsten Zeit finden keine öffentlichen Gremiensitzungen statt.

Einen Überblick über die geplanten Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Uelzen. 

Wahlbekanntmachungen

Wahlbekanntmachungen zur Kommunalwahl am 13.09.2026

Auslegungen und weitere Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr.300 „Gewerbegebiet Kämpenweg Nord-West“

B A U L E I T P L A N U N G   D E R   H A N S E S T A D T   U E L Z E N

Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 300 “Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West”

Die Hansestadt Uelzen stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 300 „Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West“ auf. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 300 in seiner Sitzung am 14.11.2022 gefasst

Die Hansestadt Uelzen beabsichtigt, nördlich des Kämpenwegs eine neue Gewerbefläche zu entwickeln und hierfür einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Anlass für die konkrete Planung sind die Ansiedlungspläne eines Privatunternehmens.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 300 „Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West“ hat eine Größe von ca. 2,3 ha und liegt nördlich des Gewerbegebiets Kämpenweg/ Am Funkturm.

Das Plangebiet wird durch das Flurstück 208/1 der Flur 3, Gemarkung Kirchweyhe und einen Teil des Kämpenwegs gebildet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 300 ist im beigefügten Stadtkartenauszug durch eine schwarze, unterbrochene Linie kenntlich gemacht worden.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 300, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift, mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, ein Schallgutachten sowie die Ergebnisse einer natur- und artenschutzrechtlichen Geländeerfassung sind vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen abrufbar (www.hansestadt–uelzen.de/bauleitplanung )

 

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses an der Information (Mo. bis Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme und Erörterung mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Wunderling, Tel.0581/800-6314 zu vereinbaren.

Zur Planung der Entwurfsbegründung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
 

Schutzgut Pflanzen

Aussagen zur ökologischen Wertigkeit des Plangebiets.

Es ist eine geringe Beeinträchtigung des Schutzguts Pflanzen zu erwarten.

Schutzgut Tiere

Aussagen zum Vorkommen von Tieren innerhalb des Plangebiets.

Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzguts Tiere zu erwarten.

Schutzgut Fläche

Aussagen zur Flächenversiegelung.

Es sind Beeinträchtigungen des Schutzguts Fläche zu erwarten.

Schutzgut Boden

Aussagen zur Bodenbeschaffenheit im Plangebiet.

Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu erwarten.

Schutzgut Wasser

Aussagen zu den Gewässern im Plangebiet.

Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zu erwarten.

Schutzgut Luft und Klima

Aussagen zur Veränderung des Kleinklimas.

Es sind Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.

Schutzgut Landschaftsbild

Aussagen zum Landschaftsbild.

Es sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. 

Schutzgut Mensch

Aussagen zu Verkehrs- und Gewerbeimmissionen.

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Aussagen zu Bodendenkmälern.

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

 

Es sind keine zusätzlichen Wechselwirkungen zu erwarten.

Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

 

Realisierung der notwendigen Kompensation innerhalb des Plangebiets.

 

Während der Auslegungszeit kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen zum Planentwurf, der Entwurfsbegründung und zum Umweltbericht sollen elektronisch an die E-Mail Adresse planung@stadt.uelzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB, welches mit ausliegt.

Uelzen, den 02.05.2026 Hansestadt Uelzen - Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften

Kämpenweg Nord-West Gesamtstellungn.DB AG
Kämpenweg Nord-West Stellungnahme LK Uelzen
Kämpenweg Nord-West privat
Kämpenweg Nord-West Umweltbericht
Kämpenweg Nord-West Planzeichnung
Kämpenweg Nord-West Stellungnahme LBEG
Kämpenweg Nord-West Natur- und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Kämpenweg Nord-West Schallgutachten
Kämpenweg Nord-West Begründung
Kämpenweg Nord-West Datenschutz
Geltungsbereich

Bekanntgabe des Überganges eines Sitzes im Rat der Hansestadt Uelzen gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG)

Mit der Bekanntmachung vom 18.09.2021 habe ich die Namen der im Rat der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht. Hierzu gebe ich folgende Veränderung bekannt: Im Rat der Hansestadt Uelzen ist der Sitz von Frau Nicole Haase (CDU) auf Herrn Jan Hendrik Primke (CDU) gem. § 44 Abs. 1 NKWG übergegangen.

HANSESTADT UELZEN – Dr. Florian Ebeling - Der Gemeindewahlleiter 

Energiebericht für die kommunalen Gebäude und der kommunalen Infrastruktur der Hansestadt Uelzen

Niedersächsische Kommunen sind gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verpflichtet, erstmalig für das Berichtsjahr 2022 einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst die bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid. Der Bericht bezieht sich auf  alle kommunalen Gebäude sowie weiterer Infrastruktur, die sich im Eigentum der Kommune befinden, z.B. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Brunnen. 

Energiebericht 2022 der Hansestadt Uelzen