B A U L E I T P L A N U N G D E R H A N S E S T A D T U E L Z E N
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 300 “Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West”
Die Hansestadt Uelzen stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 300 „Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West“ auf. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 300 in seiner Sitzung am 14.11.2022 gefasst
Die Hansestadt Uelzen beabsichtigt, nördlich des Kämpenwegs eine neue Gewerbefläche zu entwickeln und hierfür einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Anlass für die konkrete Planung sind die Ansiedlungspläne eines Privatunternehmens.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 300 „Gewerbefläche Kämpenweg Nord-West“ hat eine Größe von ca. 2,3 ha und liegt nördlich des Gewerbegebiets Kämpenweg/ Am Funkturm.
Das Plangebiet wird durch das Flurstück 208/1 der Flur 3, Gemarkung Kirchweyhe und einen Teil des Kämpenwegs gebildet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 300 ist im beigefügten Stadtkartenauszug durch eine schwarze, unterbrochene Linie kenntlich gemacht worden.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 300, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift, mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, ein Schallgutachten sowie die Ergebnisse einer natur- und artenschutzrechtlichen Geländeerfassung sind vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen abrufbar (www.hansestadt–uelzen.de/bauleitplanung )
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses an der Information (Mo. bis Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme und Erörterung mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Wunderling, Tel.0581/800-6314 zu vereinbaren.
Zur Planung der Entwurfsbegründung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
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Schutzgut Pflanzen
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Aussagen zur ökologischen Wertigkeit des Plangebiets.
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Es ist eine geringe Beeinträchtigung des Schutzguts Pflanzen zu erwarten.
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Schutzgut Tiere
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Aussagen zum Vorkommen von Tieren innerhalb des Plangebiets.
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Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzguts Tiere zu erwarten.
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Schutzgut Fläche
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Aussagen zur Flächenversiegelung.
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Es sind Beeinträchtigungen des Schutzguts Fläche zu erwarten.
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Schutzgut Boden
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Aussagen zur Bodenbeschaffenheit im Plangebiet.
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Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu erwarten.
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Schutzgut Wasser
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Aussagen zu den Gewässern im Plangebiet.
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Es ist eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zu erwarten.
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Schutzgut Luft und Klima
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Aussagen zur Veränderung des Kleinklimas.
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Es sind Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.
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Schutzgut Landschaftsbild
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Aussagen zum Landschaftsbild.
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Es sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten.
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Schutzgut Mensch
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Aussagen zu Verkehrs- und Gewerbeimmissionen.
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Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch zu erwarten.
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Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
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Aussagen zu Bodendenkmälern.
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Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.
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Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
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Es sind keine zusätzlichen Wechselwirkungen zu erwarten.
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Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
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Realisierung der notwendigen Kompensation innerhalb des Plangebiets.
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Während der Auslegungszeit kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen zum Planentwurf, der Entwurfsbegründung und zum Umweltbericht sollen elektronisch an die E-Mail Adresse planung@stadt.uelzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB, welches mit ausliegt.
Uelzen, den 02.05.2026 Hansestadt Uelzen - Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften
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