Bekanntmachungen und öffentliche Auslegungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen zu den Gremiensitzungen, Wahlbekanntmachungen sowie Bekanntmachungen zu Bauleitplanungen der Hansestadt Uelzen. Des Weiteren sind hier Informationen über Allgemeinverfügungen und sonstige Auslegungen einsehbar.

Satzungen und Verordnungen der Hansestadt Uelzen erscheinen im „Amtsblatt für den Landkreis Uelzen“.

Weitere Informationen zu den Gremiensitzungen stehen im Bürgerinformationssystem für Sie bereit.

Gremiensitzungen der Hansestadt Uelzen

Hinweis zu Sitzungsterminen

In der nächsten Zeit finden keine öffentlichen Gremiensitzungen statt.

Einen Überblick über die geplanten Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Uelzen. 

Bekanntmachungen zur Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 298 - Berufsschulcampus

B A U L E I T P L A N U N G   D E R   H A N S E S T A D T   U E L Z E N

Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 298 “Berufsschul-Campus”

Die Hansestadt Uelzen stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr.298 „Berufsschul-Campus“ auf. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 298 in seiner Sitzung am 27.09.2021 gefasst.

Die Hansestadt Uelzen beabsichtigt, die Berufsschulstandorte der BBS I, Wilhelm-Seedorf-Straße und BBS II – Georgsanstalt, Esterholzer Straße sowie die Hermann-Löns-Grundschule mit dem nördlich angrenzenden Bolzplatz an der Heinrich-Meyerholz-Straße zu überplanen.

Anlass für die konkrete Bauleitplanung sind die umfangreichen Planungen des Landkreises Uelzen als Schulträger der Berufsschulen, einen neuen Berufsschul-Campus zu entwickeln, der die bisher bestehenden Standorte innerhalb des Stadtgebietes an diesem Standort bündelt. Ergänzt wird der geplante Campus um ein Parkhaus nördlich der Hermann-Löns-Grundschule, um den Stellplatzbedarf der Schülerschaft und des Lehrpersonals zu decken. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Berufsschulcampus mit modernen pädagogischen Konzepten als Leuchtturm-Projekt zu entwickeln.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 298 „Berufsschul-Campus“ hat eine Größe von ca. 8,1 ha und liegt östlich der Innenstadt. Im Osten gehört die Wilhelm-Seedorf-Straße zum Plangebiet, im Süden wird das Plangebiet durch die Esterholzer Straße und im Westen durch die Heinrich-Meyerholz-Straße begrenzt. Nördlich des Plangebietes befinden sich an der Heinrich-Meyerholz-Straße Wohngebäude sowie das Wohngebiet Zimmermannstraße mit Kindergarten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 ist im beigefügten Stadtkartenauszug durch eine schwarze, unterbrochene Linie kenntlich gemacht worden.

(Geltungsbereich)

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 298, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift, mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, den Fachgutachten Schall, Verkehr, Mobilitätskonzept Berufsschulcampus Uelzen, Entwässerungskonzepte sowie ein Fachbeitrag der Artengruppe Fledermäuse und Vögel und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind vom 06.07.2026 bis 24.08.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen abrufbar (www.hansestadt-uelzen.de/bauleitplanung).

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom 06.07.2026 bis 24.08.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses an der Information (Mo. bis Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme und Erörterung mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Schuckenbrock, Tel.0581/800-6315 zu vereinbaren.

 

Zur Planung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Pflanzen

Aussagen zur ökologischen Wertigkeit innerhalb des Plangebiets

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist eine geringe Beeinträchtigung des Schutzguts Pflanzen zu erwarten.

Schutzgut Tiere

Aussagen zum Vorkommen von Tieren innerhalb des Plangebiets

Aufgrund der bestehenden Vorbelastung und der Ausweichmöglichkeiten im direkten Umfeld ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Tiere zu erwarten.

Schutzgut Fläche

Aussagen zur bestehenden und geplanten Flächenversiegelung

Aufgrund der Weiterentwicklung eines Bestandsstandortes ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts Fläche zu erwarten.

Schutzgut Boden

Aussagen zur Bodenbeschaffenheit im Plangebiet.

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu erwarten.

Schutzgut Wasser

Keine Gewässer im Plangebiet, Aussagen zu Oberflächenwasser / Niederschlagswasser

Bei Berücksichtigung der Entwässerungskonzepte ist keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser zu erwarten.

Schutzgut Luft und Klima

Aussagen zur Veränderung des Kleinklimas

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts zu erwarten. Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklima.

Schutzgut Landschaftsbild

Aussagen zum Landschaftsbild

Aufgrund des Standortes innerhalb der Ortslage und der Vorprägung durch die vorhandenen Schulbaukörper ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild zu erwarten.

Schutzgut Mensch

Aussagen zu Verkehrs-, Gewerbe- und Lichtimmissionen

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und bestehender Vorbelastung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine bekannten Bodendenkmäler

Keine Beeinträchtigung des Schutzguts

Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Realisierung innerhalb des Plangebietes.

Während der Auslegungszeit kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen zum Planentwurf, der Entwurfsbegründung und zum Umweltbericht sollen elektronisch an die E-Mail Adresse planung@stadt.uelzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB, welches mit ausliegt.

Uelzen, den 27.06.2026

Hansestadt Uelzen - Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften

 

Anlagen:

Vorkaufsrechtssatzung - Bahnstrecke Uelzen-Dannenberg

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen der Bahnstrecke Uelzen – Dannenberg und entlang des Elbe-Seitenkanals.

Vorkaufsrechtssatzung

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung

Geltungsbereich der Satzung (Ost)

Geltungsbereich der Satzung (West)

Vorkaufsrechtssatzung - Erweiterung Kläranlage

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen zur Erweiterung der Kläranlage.

 Vorkaufsrechtssatzung - Erweiterung Kläranlage

 Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung

  Geltungsbereich "Im Böh"

Wahlbekanntmachungen

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026

  1. Die Wählerverzeichnisse zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Hansestadt Uelzen können an den Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 24. bis 27. August 2026 von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr und am 28. August 2026 von 8.00 bis 12.00 Uhr im barrierefrei zugänglichen Rathaus der Hansestadt Uelzen, Bürger- und Standesamt, Raum 006, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, eingesehen werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 
    Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen wurden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahleinspruchs verwendet werden.
  2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 28. August 2026 bis 12.00 Uhr bei der Hansestadt Uelzen – wie oben – einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses schriftlich oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 
  4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und ggf. Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 eine wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
    5.2 eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
          a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,
          b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. September 2026, 13.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Hansestadt Uelzen, -wie oben- beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 genannten Gründen den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
    Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt (z. B. Gemeinde- u. Kreiswahlen), gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten Person übersandt, ausgehändigt oder amtlich überbracht. An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
  6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können
    a) bei verbundenen Wahlen, bei denen nicht nur Direktwahlen stattfinden, oder der einzelnen Wahl der Vertretung nur durch Briefwahl wählen, 
    b) bei der einzelnen Direktwahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen.
    Bei der Briefwahl hat die wählende Person im verschlossenen Wahlbriefumschlag
    1. ihren Wahlschein
    2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
    so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben. 

Uelzen, den 03. August 2026 

(Dr. Florian Ebeling) 

 

Gemeindewahlleiter 

 

 

Bekanntmachung der durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl in den Wahlbereichen I und II, für die Ortsratswahlen in den Ortschaften A bis F sowie für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2026 in der Hansestadt Uelzen

Aufgrund des § 28 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35) und des § 38 Abs. 1 und 2 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 5 Juli 2006 (Nds. GVBl. S280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) gebe ich die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

Gemeindewahlen Wahlbereich I - Uelzen-Ost      
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:   
           
1 Hüdepohl Stefan Geburtsjahr: 1974 Rechtsanwalt Uelzen
2 Hannemann Markus Geburtsjahr: 1983 Finanzbeamter Uelzen
3 Maus Stefanie Geburtsjahr: 1980 Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtin (FH)  Gr. Liedern
4 Kohrs Sebastian Geburtsjahr: 1973 Bankbetriebswirt Oldenstadt 
5 Ritz Dirk-Walter Geburtsjahr: 1963 Landwirt  Molzen
6 Mocek Christian Geburtsjahr: 1973 Kaufmann Uelzen
7 Petersen-Schulze Kathrin Geburtsjahr: 1972 Steuerfachfrau Woltersburg
8 Primke Jan Hendrik Geburtsjahr: 1986 Landwirt  Gr. Liedern
9 Popken Tim Geburtsjahr: 1986 Angestellter im öffentlichen Dienst Molzen
10 Kahmann Thorsten Geburtsjahr: 1964 Schachtmeister Uelzen
11 Bergmann Sylvia Geburtsjahr: 1963 Kauffrau, Heilpraktikerin Uelzen
12 Nelius Christian Wilhelm Geburtsjahr: 1974 Polizeibeamter Oldenstadt 
13 Seul Nicolas Geburtsjahr: 2001 Student Oldenstadt 
14 Dr. Hoffheinz Gernot Geburtsjahr: 1946 Rentner Uelzen
15 Schröder Peter Geburtsjahr: 1975 Kaufmann Holdenstedt
16 Çetinkaya  Levent Geburtsjahr: 1976 Beamter Uelzen
17 Burmeister Nico Geburtsjahr: 1999 Milchtechnologe Uelzen
18 Schmäschke Karl-Heinz Geburtsjahr: 1957 Rentner Molzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Goroncy Katrin Geburtsjahr: 1976 Physiotherapeutin Oldenstadt
2 Vetter Alfred Geburtsjahr: 1970 Verwaltungsfachwirt Uelzen
3 Schulz Marlies Geburtsjahr: 1956 Rentnerin Gr. Liedern
4 Zühlke Denis Geburtsjahr: 1975 Projektmanager Oldenstadt
5 Nenke Kristina Geburtsjahr: 1953 Sozialpädagogin Oldenstadt
6 Teichmann Wilfried Geburtsjahr: 1954 Beamter a.D.   Hanstedt II
7 Dr. Koch Kerstin Geburtsjahr: 1965 Lehrerin Uelzen
8 Reschke-Lamprecht Anja Geburtsjahr: 1971 Landschaftsarchitektin Gr. Liedern
9 Bratz Rüdiger Geburtsjahr: 1961 Fachberater im Außendienst Masendorf
10 Seidel Philipp Geburtsjahr: 1980 Dipl.- Sportwissenschaftler Oldenstadt 
11 Pachali Marcela Geburtsjahr: 1963 Beamtin Oldenstadt 
12 Sommerburg Dominic Geburtsjahr: 1994 Lehrer Uelzen
13 Bugiel Nicole Geburtsjahr: 1976 Bundesbeamtin Oldenstadt
14 Gregor Ralf Geburtsjahr: 1965 Rentner Uelzen
15 Isermeyer Matthias Geburtsjahr: 1970 Lokführer Uelzen
16 Fromhagen Nina Geburtsjahr: 1983 Diplompädagoge Oldenstadt
17 Pape Andreas Geburtsjahr: 1971 Justizvollzugsbeamter Oldenstadt
18 Specht Lukas Geburtsjahr: 1994 Sozialarbeiter Uelzen
19 Knust Klaus Geburtsjahr: 1952 Forstbeamter a.D. Oldenstadt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Viehl Anna-Christina Geburtsjahr: 1989 Lehrerin Oldenstadt
2 Untz Matthias Geburtsjahr: 1978 Immobilienmakler Uelzen
3 Schütze-Russu Conny Geburtsjahr: 1972 Gesundheitsmanagerin Uelzen
4 Kohrs Sebastian Geburtsjahr: 1985 Kaffeeröster Oldenstadt-West
5 Smola Friederike Geburtsjahr: 1990 Wirtschaftsingenieurin Uelzen
6 Semmler Christian Geburtsjahr: 1968 Diplom-Psychologe Oldenstadt
7 Teske Astrid Geburtsjahr: 1973 Lehrerin Oldenstadt
8 Kohrs Lisa Marie Geburtsjahr: 1985 Diplom-Pädagogin Oldenstadt-West 
9 Schulze Elke Geburtsjahr: 1960 Sozialarbeiterin Woltersburg
           
           
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen) mit folgenden Bewerbern:  
           
1 Delekat Joachim Geburtsjahr: 1963 Dozent, Personalberater Uelzen
2 Schirrmeister Jürgen Geburtsjahr: 1955 Rentner Uelzen
3 Siems Thorsten Geburtsjahr: 1970 Polizeibeamter Holdenstedt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber:  
           
1 Gräfke Axel Geburtsjahr: 1970 Selbstständiger Gr. Liedern
           
           
Wahlvorschlag Nr. 6: Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern:  
           
1 Dörhöfer Christian Geburtsjahr: 1975 Kaufmann für Büromanagement Uelzen
2 Klein Eduard Geburtsjahr: 1989 Kaufmännischer Abteilungsleiter Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgender Bewerberin:
           
1 Altbauer-Kallnischkies Ute Geburtsjahr: 1959 Rentnerin Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 8: Die Linke (Die Linke) mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber:  
           
1 Cermann Oliver Geburtsjahr: 1980 Softwareentwickler Uelzen
2 Fey Esther-Maria Geburtsjahr: 2008 Schülerin Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 11: WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber:  
           
1 Roenelt Knut Geburtsjahr: 1972 Barmeister IHK Uelzen
2 Hotten Alexandra Geburtsjahr: 1976 Diplom Ökonomin Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 13: Wählergruppe Gemeinsam für Stadt Uelzen (GfU) mit folgendem Bewerber:  
           
1 Yavru Şükrü Geburtsjahr: 1989 Betriebswirt B.A. Uelzen
           
           
Gemeindewahlen: Wahlbereich II - Uelzen-West      
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:   
           
1 Günther Karl-Heinz Geburtsjahr: 1961 Handwerks- und Industriemeister Westerweyhe
2 Matz Jon Lukas Geburtsjahr: 1995 Richter Uelzen
3 Bauck Wilhelm Geburtsjahr: 1979 Geschäftsführender Gesellschafter Holdenstedt
4 Eichmann-Bartels Silja Geburtsjahr: 1972 Geschäftsführerin Reisebüro Uelzen
5 Jäkel Karsten Geburtsjahr: 1971 Lackierermeister Veerßen
6 Stecker Lina Geburtsjahr: 2008 Schülerin Veerßen
7 Raschke Dominik Geburtsjahr: 1992 Sozialpädagoge Westerweyhe
8 Jeschke-Alten Toni Geburtsjahr: 1971 Kundenmanagerin Veerßen
9 Tiedge Henning Geburtsjahr: 1960 Unternehmensberater Holdenstedt
10 Stegmann Felix Geburtsjahr: 1982 Unternehmer Westerweyhe
11 Bauck Sönke Geburtsjahr: 2004 Auszubildender  Holdenstedt
12 Heuer Hans-Jürgen Geburtsjahr: 1959 Dipl.- Verwaltungsbetriebswirt  Holdenstedt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Dr. Manning Till Geburtsjahr: 1977 Ministerialrat Uelzen
2 Knust Friederike Geburtsjahr: 1989 Oberregierungsrätin Uelzen
3 Holst Uwe Geburtsjahr: 1971 Jurist Uelzen
4 Reese Stefanie Geburtsjahr: 1967 Versicherungsfachwirtin Holdenstedt
5 Müller Fred Geburtsjahr: 1957 Polizeihauptkommissar i.R. Veerßen
6 Helms Sylvia Geburtsjahr: 1976 Dipl.- Sozialpädagogin Oldenstadt
7 Stich Oliver Geburtsjahr: 1974 Notfallsanitäter Uelzen
8 Hillmer Marion Geburtsjahr: 1964 Förderschullehrerin Gr. Liedern
9 Musfeldt Hans Geburtsjahr: 1951 Justizvollzugsbeamter i.R. Molzen
10 Böther Sonja Geburtsjahr: 1960 Zahnmedizinische Fachangestellte  Oldenstadt
11 Riedel Meike Geburtsjahr: 1978 Diplomkauffrau  Holdenstedt
12 Weinberg Peter Geburtsjahr: 1953 Betriebsschlosser i.R. Veerßen
13 Witt Gabriele Geburtsjahr: 1968 Pflegefachkraft  Holdenstedt
14 Brunhöfer Jan Niklas Geburtsjahr: 1998 Student Wasserwirtschaft im globalen Wandel, M.Sc. Uelzen
15 Weidner Mathias Jürgen Ryan Geburtsjahr: 1986 Diversity Management Veerßen
16 Specht Johannes Geburtsjahr: 1998 Betriebsplaner Veerßen
17 Riedel Mark Geburtsjahr: 1973 Elektrotechnikermeister Holdenstedt
18 Palesch Christoph Geburtsjahr: 1986 Samtgemeindebürgermeister Oldenstadt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Libuda Judith Geburtsjahr: 1964 Sachbearbeiterin Uelzen
2 Leddin Pascal Geburtsjahr: 1999 Mitglied des Nds. Landtages Uelzen
3 Russu Hans-Walter Geburtsjahr: 1962 Gesundheitsmanager Uelzen
4 Volk Janette Geburtsjahr: 1979 Dipl.-Ing. Architektur (FH) Hansen
5 Dr. Hug Martina Geburtsjahr: 1967 Psychotherapeutin Veerßen
6 Körding Thomas Geburtsjahr: 1970 Touristik-Unternehmer Westerweyhe
7 Crone Swantje Geburtsjahr: 1974 Künstlerin Westerweyhe
8 Heyder Katrin Geburtsjahr: 1974 Psychologische Psychotherapeutin Uelzen
9 Stosch Anne Geburtsjahr: 1978 Selbstständige Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:  
           
1 Munstermann Ralf Geburtsjahr: 1959 Polizeibeamter i.R. Uelzen
2 Burmeister Michael Geburtsjahr: 1966 Finanzwirt Holdenstedt
3 Delekat Carola Geburtsjahr: 1964 Dipl.- Verwaltungswirtin Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber:  
           
1 Pollack Manfred Geburtsjahr: 1959 Rentner Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 6: Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern:  
           
1 Jung Manuel Geburtsjahr: 2001 Bauingenieur Uelzen
2 Greb Alexander Geburtsjahr: 1989 Onlinehändler Uelzen
3 Runge Marcus Geburtsjahr: 1974 Informatiker (B.Sc.) Veerßen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern:
           
1 Mehlhorn Oliver Geburtsjahr: 1974 Fachinformatiker Uelzen
2 Wiedenhaupt Sven Geburtsjahr: 1970 Disponent  Westerweyhe 
           
           
Wahlvorschlag Nr. 8: Die Linke (Die Linke) mit folgendem Bewerber:    
           
1 Teichmann Gerrit Geburtsjahr: 1993 Künstler Veerßen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 10: PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) mit folgendem Bewerber:  
           
1 Badamov Levent Omar Geburtsjahr: 2002 Student Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 11: WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:  
           
1 Claren Jasmin Geburtsjahr: 1993 Schulbegleiterin Veerßen
2 Hilmer Hartmut Geburtsjahr: 1957 Dipl. Bauingenieur Uelzen
3 Weber René Christian Geburtsjahr: 1965 Samtgemeinde-Bürgermeister a.D. Uelzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 12: Einzelwahlvorschlag Bilitza:    
           
  Bilitza Dietrich Geburtsjahr: 1946 Pensionär Westerweyhe
           
           
Wahlvorschlag Nr. 13: Wählergruppe Gemeinsam für Stadt Uelzen (GfU) mit folgender Bewerberin:  
           
1 Stohwasser Anastasia Geburtsjahr: 1993 Chemikerin Westerweyhe
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft A - Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre    
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:  
           
1 Maus Stefanie Geburtsjahr: 1980 Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtin (FH)  Gr. Liedern
2 Schulz Christoph Geburtsjahr: 1971 Dipl.-Agraringenieur Kl. Liedern
3 Primke Jan Hendrik Geburtsjahr: 1986 Landwirt Gr. Liedern
4 Saevecke Lars Geburtsjahr: 1985 Dipl.-Ingenieur Gr. Liedern
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Teichmann Wilfried Geburtsjahr: 1954 Beamter a.D.  Hanstedt II
2 Reschke-Lamprecht Anja Geburtsjahr: 1971 Landschaftsarchitektin Gr. Liedern
3 Schulz Marlies Geburtsjahr: 1956 Rentnerin Gr. Liedern
4 Freese Frank Geburtsjahr: 1966 Pensionär Gr. Liedern
5 Cohrs Nicole Geburtsjahr: 1990 Justizhauptsekretärin Gr. Liedern
6 Feige Torsten Geburtsjahr: 1967 Serviceleiter Gr. Liedern
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgendem Bewerber:  
           
1 Schultz Christof Geburtsjahr: 1985 Elektroingenieur Hanstedt II
           
           
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber:  
           
1 Gräfke Axel Geburtsjahr: 1970 Selbstständiger Gr. Liedern
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft B - Masendorf / Molzen / Riestedt    
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Schmäschke Karl-Heinz Geburtsjahr: 1957 Rentner Molzen
2 Harms Nanna Geburtsjahr: 1974 Agrarbetriebswirtin Riestedt
3 Weiss Jasmin Geburtsjahr: 1982 Sekretärin Molzen
4 Homa Andreas Geburtsjahr: 1963 Fluggerätmechaniker Molzen
5 Nottorf Oliver Geburtsjahr: 1972 Landwirt Molzen
6 Koretz Jette Marie Geburtsjahr: 2003 Dipl. Finanzwirtin Molzen
7 Lempke Reinhard Geburtsjahr: 1970 Dipl. Bauingenieur Molzen
8 Popken Tim Geburtsjahr: 1986 Angestellter im öffentlichen Dienst Molzen
9 Weiss Florian Geburtsjahr: 1980 Landwirt Molzen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerbern:  
           
1 Bratz Rüdiger Geburtsjahr: 1961 Fachberater im Außendienst Masendorf
2 Musfeldt Hans Geburtsjahr: 1951 Justizvollzugsbeamter i.R. Molzen
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft C - Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg  
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Nelius Christian Wilhelm Geburtsjahr: 1974 Polizeibeamter Oldenstadt
2 Kohrs Sebastian Geburtsjahr: 1973 Bankbetriebswirt Oldenstadt
3 Petersen-Schulze Kathrin Geburtsjahr: 1972 Steuerfachfrau Woltersburg
4 Haase Anna Geburtsjahr: 1982 Lehrerin Oldenstadt
5 Lienkamp Olaf Geburtsjahr: 1966 Facharzt der Neurologie Oldenstadt
6 Seul Nicolas Geburtsjahr: 2001 Student Oldenstadt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Knust Klaus Geburtsjahr: 1952 Forstbeamter a.D. Oldenstadt
2 Goroncy Katrin Geburtsjahr: 1976 Physiotherapeutin Oldenstadt
3 Behling Stefan Geburtsjahr: 1968 Tischler Oldenstadt
4 Böther Sonja Geburtsjahr: 1960 Zahnmedizinische Fachangestellte Oldenstadt
5 Clasen Bernd Geburtsjahr: 1966 Verwaltungsangestellter Oldenstadt
6 Nenke Kristina Geburtsjahr: 1953 Sozialpädagogin Oldenstadt
7 Nostitz Christian Geburtsjahr: 1972 Pflegefachkraft Oldenstadt
8 Fromhagen Nina Geburtsjahr: 1983 Diplompädagoge Oldenstadt
9 Pape Andreas Geburtsjahr: 1971 Justizvollzugsbeamter Oldenstadt
10 Bugiel Nicole Geburtsjahr: 1976 Bundesbeamtin Oldenstadt
11 Pachali Marcela Geburtsjahr: 1963 Beamtin Oldenstadt
12 Seidel Philipp Geburtsjahr: 1980 Dipl.- Sportwissenschaftler  Oldenstadt
13 Zühlke Denis Geburtsjahr: 1975 Projektmanager Oldenstadt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber:  
           
1 Kohrs Lisa Marie Geburtsjahr: 1985 Diplom-Pädagogin Oldenstadt-West
2 Hayessen Peter Geburtsjahr: 1972 Lehrer Oldenstadt
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft D - Holdenstedt / Kl. Süstedt    
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 Helfrich Daniel Yves Geburtsjahr: 1976 Bauingenieur Kl. Süstedt
2 Reineke Mark Geburtsjahr: 1973 Bauingenieur Holdenstedt
3 Schubert Harald Geburtsjahr: 1966 Dipl. Sozialpädagoge Holdenstedt
4 Bauck Wilhelm Geburtsjahr: 1979 Geschäftsführender Gesellschafter Holdenstedt
5 Rieckmann Burkhard Geburtsjahr: 1985 Berufskraftfahrer Holdenstedt
6 Schröder Eva Geburtsjahr: 1982 Vertrieblerin Holdenstedt
7 Römhild Stephan Geburtsjahr: 1981 Selbstständiger Unternehmer Holdenstedt
8 Hilmer-Wortmann Heinrich Geburtsjahr: 1974 Landmaschinenmechaniker Holdenstedt
9 von Bismarck Friederike Geburtsjahr: 1964 Immobilienökonomin Holdenstedt
10 Heuer Hans-Jürgen Geburtsjahr: 1959 Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt Holdenstedt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgendem Bewerber:  
           
1 Riedel Meike Geburtsjahr: 1978 Diplomkauffrau Holdenstedt
2 Kubin Jutta Geburtsjahr: 1954 Rentnerin Holdenstedt
3 Riedel Mark Geburtsjahr: 1973 Elektrotechnikermeister Holdenstedt
4 Witt Gabriele Geburtsjahr: 1968 Pflegefachkraft Holdenstedt
           
           
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Holdenstedter Bürger (UWG Holdenstedter Bürger) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:
           
1 Burmeister Michael Geburtsjahr: 1966 Beamter Holdenstedt
2 Hoffmann Jennifer Geburtsjahr: 1986 Hausverwalterin, Maklerin Holdenstedt
3 Müller Jens Geburtsjahr: 1977 Beamter Holdenstedt
4 Maaß Herwig Geburtsjahr: 1953 Pensionär Holdenstedt
5 Siems Thorsten Geburtsjahr: 1970 Polizeibeamter Holdenstedt
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft E - Hansen / Veerßen      
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
           
1 von Estorff Ernst Geburtsjahr: 1960 Land- und Forstwirt Veerßen
2 Schütte Tobias Geburtsjahr: 1971 Landwirt Hansen
3 Ohst Sandra Geburtsjahr: 1980 Lehrerin Veerßen
4 Stecker Lina Geburtsjahr: 2008 Schülerin Veerßen
5 Sbielut Max Geburtsjahr: 1992 Bankkaufmann Veerßen
6 Kewitz Timo Geburtsjahr: 1993 Geschäftsleiter Veerßen
7 Jeschke-Alten Toni Geburtsjahr: 1971 Kundenmanagerin Veerßen
8 Brunhöver Sebastian Geburtsjahr: 1992 Beamter Veerßen
9 Dr. Hebestreit Andreas Geburtsjahr: 1965 Arzt Veerßen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:  
           
1 Weinberg Peter Geburtsjahr: 1953 Betriebsschlosser i.R. Veerßen
2 Biel Paula Geburtsjahr: 2003 Studentin, B.A. Handel und Logistik Hansen
3 Weidner Mathias Jürgen Ryan Geburtsjahr: 1986 Diversity Management Veerßen
4 Müller Fred Geburtsjahr: 1957 Polizeihauptkommissar i.R. Veerßen
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgender Bewerberin:  
           
1 Dr. Hug Martina Geburtsjahr: 1967 Psychotherapeutin Veerßen
           
           
Ortsratswahlen Ortschaft F - Kirchweyhe / Westerweyhe    
           
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:  
           
1 Günther Karl-Heinz Geburtsjahr: 1961 Handwerks- und Industriemeister Westerweyhe
2 Koch Rainer Geburtsjahr: 1973 Landwirt Kirchweyhe
3 Steinfeld Benjamin Geburtsjahr: 1983 Technischer Leiter Saatzuchtbetrieb Westerweyhe
4 Krebs Heike Geburtsjahr: 1969 Sparkassenfachwirtin Kirchweyhe
5 Raschke Dominik Geburtsjahr: 1992 Sozialpädagoge Westerweyhe
6 Krüger Cord Geburtsjahr: 1987 Landwirtschaftsmeister Kirchweyhe
7 Kuhlmann Norbert Geburtsjahr: 1961 Techn. Vertriebsmitarbeiter Kirchweyhe
8 Niebuhr Frank Geburtsjahr: 1969 KFZ-Mechatronikermeister Westerweyhe
9 Lingg Stefan Geburtsjahr: 1967 Versicherungskaufmann Westerweyhe
10 Karp Matthias Geburtsjahr: 1969 Automobilbauer Westerweyhe
11 Schulz Dietmar Geburtsjahr: 1954 Pensionär Westerweyhe
12 Dreher Jörn Geburtsjahr: 1978 Bautrocknungstechniker Kirchweyhe
13 Günther Niklas-Johannes Geburtsjahr: 1996 1. Nautischer Offizier Westerweyhe
14 Oetzmann Timon Geburtsjahr: 1990 Soldat Kirchweyhe
           
           
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgendem Bewerber:  
           
1 Paul Michaela Geburtsjahr: 1975 Touristik-Unternehmerin Westerweyhe
2 Körding Thomas Geburtsjahr: 1970 Touristik-Unternehmer Westerweyhe
3 Crone Swantje Geburtsjahr: 1974 Künstlerin Westerweyhe
           
           
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgendem Bewerber:
           
1 Wiedenhaupt Sven Geburtsjahr: 1970 Disponent Westerweyhe
           
           
Wahlvorschlag Nr. 12: Einzelwahlvorschlag Bilitza:    
           
  Bilitza Dietrich Geburtsjahr: 1946 Pensionär Westerweyhe
           
           
Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:    
           
1 Markwardt Jürgen (SPD) Geburtsjahr: 1968 Bürgermeister Uelzen
           
           
           
           
Uelzen, den 22.07.2026        
           
Dr. Ebeling        
           
Gemeindewahlleiter        

Öffentliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses

Bekanntmachung

Kommunalwahl am 13.09.2026;
Öffentliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses


Nach § 9 Abs. 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) werden hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt gegeben:

1. Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026, 15.00 Uhr
Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO
  2. Bestellung einer Schriftführerin oder eines Schriftführers gem. § 9 Abs. 4 NKWO
  3. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Schriftführerin oder des
    Schriftführers gem. § 9 Abs. 5 NKWO
  4. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für
    a) die Gemeindewahl
    b) die Ortsratswahlen
    c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

2. Sitzung am Donnerstag, 17.09.2026, 13.00 Uhr
Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO.
  2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (§§ 35 ff. NKWG, § 66 NKWO) für
    a) die Gemeindewahl,
    b) die Ortsratswahlen
    c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

Die Sitzungen finden im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Raum 102 (VA-Saal), Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, statt. Der Wahlausschuss ist gem. § 10 Abs. 3 NKWG ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig. Er verhandelt und entscheidet in öffentlicher
Sitzung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Uelzen, den 03. Juli 2026

Hansestadt U e l z e n

Dr. Florian Ebeling
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026
Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30, 2026, am 06. Mai 2026 verkündet worden. U. a. ergibt sich hieraus für die anstehende Direktwahl am 13. September 2026 eine Änderung bezüglich der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl wurde vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl abgeändert (§ 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz).

Somit sind die Wahlvorschläge für die Direktwahl entgegen der Wahlbekanntmachung vom 26.02.2026 nicht mehr bis zum Montag, den 20. Juli 2026 18:00 Uhr, sondern bereits bis zum Montag, den 06. Juli 2026 18:00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen einzureichen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortsräten A. bis F. bleibt hiervon unberührt und endet weiterhin am Montag, den 20. Juli 2026 um 18:00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind ebenfalls beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen einzureichen.

Uelzen, den 11. Mai 2026

Hansestadt Uelzen

Der Gemeindewahlleiter

Dr. Ebeling

Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 in der Hansestadt Uelzen

Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 in der Hansestadt Uelzen

Aufgrund der §§ 16 und 45 b Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG), in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds.GVBl. S. 35), und des § 32 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), jeweils in der z.Zt. geltenden Fassung, gebe ich für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 
in der Hansestadt Uelzen Folgendes bekannt: 

1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter 

1.1 Gemeindewahl (Rat der Hansestadt) 
Es werden 38 Ratsmitglieder gewählt. 

1.2 Ortsratswahlen 
Es werden 54 Ortsratsmitglieder gewählt. 

 Diese Zahl ergibt sich wie folgt: 
A. Ortschaft Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre = 7 Ortsratsmitglieder 

B. Ortschaft Masendorf/Molzen/Riestedt = 7 Ortsratsmitglieder 

C. Ortschaft Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg = 11 Ortsratsmitglieder 

D. Ortschaft Holdenstedt/Kl. Süstedt = 9 Ortsratsmitglieder 

E. Ortschaft Hansen/Veerßen = 9 Ortsratsmitglieder 

F. Ortschaft Kirchweyhe/Westerweyhe = 11 Ortsratsmitglieder 

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche 

2.1 Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) 
Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 das Wahlgebiet der Hansestadt Uelzen für die Gemeindewahl in zwei Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung eingeteilt: 

2.1.1 Wahlbereich I - Uelzen-Ost mit Ortschaften 
 Abgrenzung: Ostwärts der Nordallee, An der Zuckerfabrik und Lüneburger Straße  (ohne diese Straßen - Verlauf der alten B 4 -) und ostwärts der Veerßer Straße (einschl. dieser Straße) mit den Ortschaften 

 A. Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre 
 B. Masendorf/Molzen/Riestedt 
 C. Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg 
 Halligdorf, Hambrock 

 
2.1.2 Wahlbereich II - Uelzen-West mit Ortschaften 
 Abgrenzung: Westlich der Veerßer Straße (ohne diese Straße), Lüneburger Straße, An der Zuckerfabrik, Nordallee (einschl. dieser Straßen - Verlauf der alten B 4 - ) mit den Ortschaften 
 D. Holdenstedt/Kl. Süstedt 
 E. Hansen/Veerßen 
 F. Kirchweyhe/Westerweyhe 

2.2 Ortsratswahlen 
Der Wahlbereich einer Ortschaft entspricht jeweils dem Wahlgebiet im Sinne des NKWG. Jede der unter 1.2 genannten Ortschaften bildet nur einen Wahlbereich (§ 7 Abs. 2 NKWG). 

3. Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber 
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten und gilt nur für die Wahl in einem Wahlbereich. Die Höchstzahl der auf ihm zu benennenden Bewerberinnen/Bewerber beträgt 

3.1 für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) je Wahlbereich 22 
3.2 für die Ortsratswahlen in den Ortschaften (gem. Ziffer 1.2) 
A. = 12 B. = 12 C. = 16 D. = 14 E. = 14 F. = 16 
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. 

4. Unterschriften für Wahlvorschläge 
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen, muss jeder Wahlvorschlag 

4.1 für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt) von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs und 
4.2 für die Ortsratswahlen in den Ortschaften zu 
A. von mindestens 10,   B. von mindestens 10, 
C. von mindestens 20,   D. von mindestens 20, 
E. von mindestens 20,   F. von mindestens 20 
 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs (Ortschaftsbereich) gem. § 21 Abs. 9 NKWG persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die vom Gemeindewahlleiter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterstützungsunterschriften erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 

4.3 Bei folgenden Parteien bzw. Wählergruppen sind nach § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG keine der (10, 20 oder 30) Unterstützungsunterschriften der Wahlberechtigten erforderlich: 

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen), 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 
Die Linke (Die Linke). 

Für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) gelten diese Regelung nach § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 NKWG auch für die Partei bzw. die Wählergruppen 

Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen), 
Freie Demokratische Partei (FDP), 
WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen). 

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 
Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und die Ortsratswahlen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen und sollen nach dem Muster der Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 NKWO eingereicht werden. 

6. Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 den Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Hansestadt Uelzen (Wahlgebiet) gem. §§ 45 a ff. NKWG auf den 13.09.2026 (Sonntag) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr bestimmt. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Eine evtl. erforderlich werdende Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am Sonntag, den 27.09.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 

6.1 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften 

Auf die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters finden die Vorschriften des NKWG entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45 b bis 45 o NKWG oder aus dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) etwas anderes ergibt. 

6.2 Wahlvorschläge für die Direktwahl 

Wahlvorschläge für eine Direktwahl müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG entsprechen und sollen nach dem Muster der Anlage 5 a zu § 32 Abs. 1 NKWO eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson von dieser selbst unterzeichnet sein. 
§ 21 Abs. 9 NKWG findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Wahlvorschläge, für die Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, von mindestens fünfmal so viel (also mindestens 190) Wahlberechtigten, wie der Vertretung Abgeordnete angehören, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Die Vorschriften über die Befreiung von Unterstützungsunterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG gelten entsprechend.   

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Wer gem. § 80 Abs. 4 NKomVG wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. Für einen solchen Vorschlag gelten die Regelungen für Einzelbewerber entsprechend. 

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 
a) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt, 
b) Wählbarkeitsbescheinigung, 
c) Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers und Versicherung an Eides statt, 
d) Die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner/innen, sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind. 

7. Wahlanzeige 
 Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15.06.2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter (Schiffgraben 12, 30159 Hannover) ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Hierzu wird auf § 22 NKWG und § 34 NKWO sowie auf die Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 23.07.2025 
 - LWL 11421/10; LWL 11421/3 - hingewiesen.

8. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 
Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat, zu den Ortsräten A. bis F. und zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bitte ich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026 (Montag), 18.00 Uhr, bei mir schriftlich einzureichen. 

Die Anschrift lautet: Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen. 

Uelzen, den 26. Februar 2026 

Hansestadt  U e l z e n 
Der Gemeindewahlleiter 

(Dr. Ebeling) 

Kommunalwahl 2026 - Zusammensetzung des Wahlausschusses

Kommunalwahlen am 13. September 2026

Für die Hansestadt Uelzen (Wahlgebiet) ist der Wahlausschuss gebildet, dessen Zusammensetzung ich hiermit aufgrund des § 10 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), und § 8 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), bekannt gebe. 

 

Vorsitzender  stellv. Vorsitzender 
Gemeindewahlleiter
Erster Stadtrat
Dr. Florian Ebeling
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
 stellv. Gemeindewahlleiter 
 Stadtbaurat 
 Dr. Andreas Stefansky 
 Herzogenplatz 2 
 29525 Uelzen 
Beisitzer stellv. Beisitzer
Ursula Scharlemann
29525 Uelzen
Uwe Böker
29525 Uelzen
Karin Mühlenberg
29525 Uelzen
Jörg Kramer
29525 Uelzen
Klaus Ripphahn
Holdenstedt
29525 Uelzen
Karin Szymanski-Rothe
29525 Uelzen
Petra Meyn
29525 Uelzen
Silke Munstermann
29525 Uelzen
Manuela Cordes
Riestedt
29525 Uelzen
Stefan Kruschel
Pieperhöfen
29525 Uelzen
Angela Pollack
29525 Uelzen
Stefan Behnke
29525 Uelzen

 
Uelzen, den 18.02.2026 

Hansestadt U e l z e n 
Der Gemeindewahlleiter 

Dr. Florian Ebeling 

Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 13.09.2026

Amtliche Bekanntmachung - Kommunalwahlen am 13. September 2026 

Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280, 431) gebe ich hiermit die Namen des Gemeindewahlleiters und des Stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Hansestadt Uelzen bekannt: 

Gemeindewahlleiter: Erster Stadtrat Dr. Florian Ebeling 
Stellv. Gemeindewahlleiter: Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky 

Anschrift:  
Herzogenplatz 2 (Rathaus) 
29525 Uelzen 

Uelzen, den 02. Oktober 2025 

HANSESTADT UELZEN 

(Jürgen Markwardt) 
Bürgermeister 

  

 

  •  

Auslegungen und weitere Bekanntmachungen

Bekanntmachung eines Sitzüberganges im Ortsrat Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg

Bekanntgabe des Überganges eines Ortsratssitzes gemäß § 44 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG).


Mit der Bekanntmachung vom 25. September 2021 habe ich die Namen der in die Ortsräte der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht.

Im Ortsrat der Ortschaft Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg geht der Sitz des Ortsratsmitgliedes Frau Nicole Haase (CDU), die ihren Wohnsitz in Uelzen aufgegeben hat, gemäß § 44 Abs. 1 NKWG auf Herrn Frank Schuster (CDU) über.


HANSESTADT UELZEN - Der Gemeindewahlleiter

Bekanntgabe des Überganges eines Sitzes im Rat der Hansestadt Uelzen gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG)

Mit der Bekanntmachung vom 18.09.2021 habe ich die Namen der im Rat der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht. Hierzu gebe ich folgende Veränderung bekannt: Im Rat der Hansestadt Uelzen ist der Sitz von Frau Nicole Haase (CDU) auf Herrn Jan Hendrik Primke (CDU) gem. § 44 Abs. 1 NKWG übergegangen.

HANSESTADT UELZEN – Dr. Florian Ebeling - Der Gemeindewahlleiter 

Energiebericht für die kommunalen Gebäude und der kommunalen Infrastruktur der Hansestadt Uelzen

Niedersächsische Kommunen sind gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verpflichtet, erstmalig für das Berichtsjahr 2022 einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst die bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid. Der Bericht bezieht sich auf  alle kommunalen Gebäude sowie weiterer Infrastruktur, die sich im Eigentum der Kommune befinden, z.B. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Brunnen. 

Energiebericht 2022 der Hansestadt Uelzen