Kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt Uelzen

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) ist die Hansestadt Uelzen dazu verpflichtet bis zum 31.12.2026 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde die Firma Averdung Ingenieure & Berater GmbH mit Sitz in Hamburg beauftrag. Aktuell wird die Phase der Datenerhebung in Verbindung mit der Bestandsanalyse für die kommunale Wärmeplanung durchgeführt. Das übergeordnete Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, dass ein kosteneffizienter Weg für eine klimafreundliche Wärmeversorgung gefunden wird. Die Erstellung eines Wärmeplans im Rahmen der Bestandsanalyse ist hierbei die Grundlage.

Die Daten werden gem. § 21 NKlimaG erhoben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweisblatt nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, welches mit ausliegt.

Das Datenschutzhinweisblatt liegt vom 30.09.2024 bis zum 30.10.2024 im Foyer der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Mo. bis Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Sie können das Datenschutzhinweisblatt ebenfalls auf der Homepage der Hansestadt Uelzen unter dem Reiter Uelzen-Aktuell => Bekanntmachungen  aufrufen.

Uelzen, den 26.09.2024 Fachbereich Planung, Bauaufsicht, Liegenschaften

 

In Kürze folgen weitere Informationen und FAQs zur Wärmeplanung.