Der Rat der Hansestadt Uelzen hat durch Umlaufverfahren zur Vorlage 2022/060 zur Anwendung der Regelung des § 182 Abs. 2 NKomVG einen Beschluss gefasst.
Der Rat der Hansestadt Uelzen beschließt, dass § 182 Abs. 2 NKomVG bis einschließlich dem 10. Juni 2022 Anwendung findet.
Der Beschluss ist mehrheitlich erfolgt.