S T A D T E N T W I C K L U N G D E R H A N S E S T A D T U E L Z E N
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes (KWP) für die Hansestadt Uelzen
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) erstellt die Hansestadt Uelzen einen Kommunalen Wärmeplan (KWP). Der KWP dient als Planungsgrundlage zur langfristigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Gestaltung der Wärmeversorgung in der Hansestadt. Ziel ist es, eine auf erneuerbaren Energien und ggf. Abwärme basierende, effiziente und sozialverträgliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung.
Der erarbeitete Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes soll nun gemäß § 13 Abs. 4 WPG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der KWP umfasst: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebietes in mögliche/geeignete Wärmeversorgungsgebiete, die zukünftigen Wärmeversorgungsarten sowie die Umsetzungsstrategie.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen abrufbar:
www.hansestadt-uelzen.de/wärmeplan-bekanntmachung
Zusätzlich ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen an der Information während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Mo., Di., Do. 14.00 –16.00 Uhr) möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme und Erörterung mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Monecke, Tel. 0581/800-6318, zu vereinbaren.
Bis einschließlich 26.11.2025 besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zum
Entwurf und den vorgeschlagenen Maßnahmen schriftlich, zur Niederschrift während der Dienststunden oder unter der E-Mail Adresse waermeplanung@stadt.uelzen.de abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Hansestadt Uelzen weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Bearbeitung unberücksichtigt bleiben können. Nach Abschluss der Offenlegungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den weiteren Planungsprozess einbezogen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung einzelner Vorschläge besteht nicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welches mit ausliegt.
Uelzen, den 18.10.2025
Hansestadt Uelzen – Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften