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1,50 Meter ist die magische Zahl: Abstandsregel beim Überholen von Radfahrern im Straßenverkehr

Zwei Mitarbeiter der Betrieblichen Dienste bringen Hinweisschilder zum Abstand von Autos zu Fahrradfahrern an

Foto (Hansestadt Uelzen): Hans-Joachim Sauer und Frank Stohwasser von den Betrieblichen Diensten der Hansestadt haben Hinweisschilder, wie hier in der Bahnhofstraße, aufgestellt.

 

Wenn sich Fahrradfahrer und Autofahrer die Fahrbahn teilen, kommt es auch in der Hansestadt Uelzen immer mal wieder zu brenzligen Situationen. Dabei schreibt die seit April dieses Jahres geltende Straßenverkehrsordnung eindeutig vor: Wenn Autofahrer Fahrradfahrer überholen, müssen sie innerorts einen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einhalten.

Um Verkehrsteilnehmer auf diese Vorschrift besser aufmerksam zu machen, hat die Hansestadt Uelzen jetzt in der Bahnhofs- und Sternstraße entsprechende Hinweisschilder platziert. „Die gemeinsame Nutzung dieses Verkehrsraums erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr“, sagt Stadtsprecherin Ute Krüger. Mit den Schildern sollen die Verkehrsteilnehmer sensibilisiert und die Rechtslage verdeutlicht werden.