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Ab Freitag: Maskenpflicht bei Versammlungen

Bei Demos und Versammlungen gilt ab Freitag, 7. Januar, Maskenpflicht im Stadtgebiet Uelzen. Die Hansestadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Teilnehmenden, Leitenden sowie Ordnerinnen und Ordnern bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Die Tragepflicht soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen und gilt für angemeldete als auch für nicht angemeldete Versammlungen. Verstöße können Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur Folge haben.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer Atemschutzmaske eine geeignete textile oder textilähnliche Barriere nutzen.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter www.hansestadt-uelzen.de.