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Die Hansestadt Uelzen verzichtet weiter auf Sondernutzungsgebühren

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, auf die sogenannten Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen weiterhin zu verzichten. Gastronomen und Einzelhändler zahlen diese Gebühr, wenn sie Außenbestuhlung, Produktständer oder Kundenstopper im öffentlichen Raum platzieren.

Das Gremium erwägt, die Gebühren auch über das Frühjahr hinaus zu erlassen. Die Situation werde beobachtet und eine entsprechende Beratung zu gegebener Zeit fortgeführt.

Die Gastronomie und der Einzelhandel haben mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Die Lage bleibt angespannt, so dass weiterhin Auflagen zu beachten sind und die Betriebe noch immer mit Planungsunsicherheiten zurechtkommen müssen. Die derzeit vorhandenen Baustellen mit verkehrlichen Auswirkungen auf den innerstädtischen Bereich stellen eine weitere Herausforderung dar. Die Hansestadt verzichtet bereits seit April 2020 auf die Sondernutzungsgebühren.