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Grundsteuerbescheide: Stadt erhält viele Anfragen und bittet um Geduld

06.02.2025

Finanzamt für Bewertung des Grundsteuer-Messbetrags zuständig

Die Hansestadt Uelzen erhält derzeit viele Anfragen zu den aktuellen Grundsteuerbescheiden, insbesondere zur Höhe des Messbetrags. Dabei ist wichtig zu wissen: Diesen Wert setzt das Finanzamt Uelzen-Lüchow fest.  Die Stadtverwaltung hat keine Entscheidungshoheit über diese Werte und ist verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten Daten zu übernehmen.

„Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich bei Fragen zur Bewertung ihres Grundstücks direkt ans Finanzamt zu wenden“, sagt Andreas Düver, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt Uelzen.

Stadtverwaltung bittet um Geduld
Neben den Fragen zur Höhe des Messbetrags gibt es weitere Herausforderungen, die den Bearbeitungsaufwand in der Stadtverwaltung deutlich erhöhen. Viele Bescheide konnten nicht zugestellt werden, weil Anschriftenwechsel in der Vergangenheit nicht mitgeteilt wurden. In einigen Fällen wurden Eigentümerwechsel erst verspätet oder gar nicht übermittelt, sodass Bescheide an die falschen Adressaten gingen.

„Wir setzen alles daran, offene Fälle so schnell wie möglich zu klären. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann es jedoch etwas dauern, bis alle Anfragen bearbeitet sind“, so Düver. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis und Geduld.

Zahlungsfrist bleibt bestehen – Korrekturen werden verrechnet
Unabhängig möglicher Korrekturen bleibt die Zahlungsfrist für die Grundsteuer am 15. Februar bestehen – jedoch nur für Bescheide mit einem Datum vor dem 13. Januar 2025. Für später erlassene Bescheide ist die erste Fälligkeit entsprechend nach hinten verschoben und ausdrücklich im Bescheid aufgeführt. Auch wenn der Messbetrag möglicherweise fehlerhaft ist, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, die festgesetzte Summe fristgerecht zu überweisen. Sollte sich im Nachhinein etwas ändern, wird ein neuer Grundsteuerbescheid erstellt, und zu viel gezahlte Beträge mit der nächsten Zahlung verrechnet.

Nur mit Bescheid besteht Zahlungspflicht
Wer noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten hat, muss derzeit auch nicht zahlen. Erst mit Erhalt des Bescheids entsteht die Zahlungspflicht in der darin festgesetzten Höhe.

Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Grundsteuerreform und zu Grundsteuern in Uelzen sowie Ansprechpartner finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.hansestadt-uelzen.de/grundsteuer.