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Hansestadt Uelzen: Grundsteuerhebesätze vor Erhöhung

26.11.2024

Anpassung aufgrund von Reform, Straßenausbaubeiträgen und möglicher Kreisumlagenerhöhung

Die Hansestadt Uelzen sieht sich gezwungen, die Hebesätze der Grundsteuer anzupassen. Ursache sind mehrere Entwicklungen: Die bundesweite Grundsteuerreform erfordert eine Änderung der Hebesatzsatzung. Zudem sollen ab 2025 die Straßenausbaubeiträge halbiert und die entstehenden Einnahmeverluste durch eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, die derzeitigen Hebesätze der Grundsteuer A und B von derzeit 450 auf 475 Prozent zu erhöhen. Sollte der Landkreis Uelzen im Rahmen seiner noch ausstehenden Haushaltsplanung die Kreisumlage erhöhen, könnte die Grundsteuer B stärker angehoben werden. Der Verwaltungsausschuss hat das Thema gestern in die Fraktionen zur Beratung verwiesen. Eine Entscheidung des Stadtrats ist für den 16. Dezember vorgesehen. Die neue Hebesatzsatzung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Grundsteuerreform wird umgesetzt
Vorausgegangen ist ein Grundsteuer-Reformgesetz, das notwendig geworden war, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Regelungen für die Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Finanzamt hat inzwischen neue Steuermessbeträge auf Basis veränderter Berechnungsgrundlagen festgelegt. Die Auswirkungen für Grundstückseigentümer werden unterschiedlich ausfallen, da es zu Verschiebungen innerhalb der Gesamtsteuerlast kommt.

Eine Maßgabe ist, die finanzielle Gesamtwirkung für die Stadt aufkommensneutral zu halten. „Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen gleich bleiben. Es wird aber zu Verschiebungen kommen, die sowohl Belastungen, als auch Entlastungen für zahlreiche Steuerpflichtige bedeuten. Das ist vom Bundesverfassungsgericht auch so beabsichtigt. Wir als Stadt definieren den Hebesatz. Die jetzt feststellbaren Verschiebungen ergeben sich aber vor allem aus den vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbeträgen“, führt Bürgermeister Jürgen Markwardt aus.

Straßenausbaubeiträge: Entlastung wird durch Grundsteuer B kompensiert
Im Juni 2024 hatte der Rat der Hansestadt Juni beschlossen, die Straßenausbaubeiträge ab 2025 zu halbieren, um so die  Anliegenden zu entlasten. Dadurch entstehende Mindereinnahmen von jährlich etwa 990.000 Euro sollen durch eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B kompensiert werden. Diese Summe ergibt sich aus der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028, die alle geplanten Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt.

Kreisumlage: Zusätzliche Belastung möglich
Der Landkreis Uelzen plant eine Erhöhung der Kreisumlage. Eine Anhebung um drei Punkte (von 52 auf 55) würde die Hansestadt jährlich mit zusätzlichen 1,514 Millionen Euro belasten.„Wir kämpfen bereits jetzt mit erheblichen finanziellen Engpässen, verursacht durch massive Preissteigerungen – sei es für Energie, Baumaterialien und der Kita-Betreuung. Ein Haushaltsausgleich ist in der mittelfristigen Finanzplanung nicht absehbar“, so Markwardt. Ohne ausreichende Liquidität müsste die Stadt Kredite aufnehmen, was die Zinsbelastung zusätzlich steigern würde. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundsteuer B weiter anzuheben, falls die Kreisumlage erhöht wird. Pro Punkt Kreisumlage (504.800 Euro) müsste der Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 30 Punkte steigen.

„Die Verwaltung setzt auf eine sachliche und verantwortungsvolle Diskussion im Stadtrat, um den finanziellen Rahmen für die wichtigen Aufgaben der Hansestadt langfristig zu sichern“, so Markwardt.

Fragen und Antworten (FAQs) zur Grundsteuerreform und zu Grundsteuern in Uelzen finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.hansestadt-uelzen.de/grundsteuer.