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Hansestadt Uelzen sucht Schiedsperson

08.03.2024

Damit Streitfälle nicht eskalieren

In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder alltäglichen Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Eine kostengünstige und auch einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die gemeindlichen Schiedsämter. Aktuell sucht die Hansestadt Uelzen eine Person für den Bezirk Uelzen-Ost, um das Ehrenamt als Schiedsperson ab sofort zu übernehmen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber das 30. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Gebiet des Schiedsbezirkes hat. Die Wahlperiode für Schiedspersonen beträgt fünf Jahre. Die Aufgaben der Ehrenamtlichen richten sich auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, wie beispielsweise Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen. Bei bestimmten Delikten, wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses besteht sogar die gesetzliche Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und so „zu seinem Recht zu kommen“. Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig.

Der Schiedsamtsbezirk Uelzen-Ost umfasst grob betrachtet den östlichen Kernstadtbereich sowie die Ortsteile Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg, Masendorf, Molzen, Riestedt, Gr. Liedern, Hanstedt II und Mehre.

Wer Interesse hat, das Ehrenamt als Schiedsperson zu übernehmen, kann sich bis zum 21. März 2024 im Fachbereich Ordnungswesen bei der Hansestadt Uelzen (Volker Leddin, Telefon 0581-800 6210 oder Email volker.leddin@stadt.uelzen.de) über weitere Einzelheiten informieren. Weitergehende Hinweise zum Schiedsamt sind auch  im Internet unter www.bds-lueneburg.de abrufbar.